Menü
eService
Direkt zu
Suche

Sanierungsgebiete in Karlsruhe

Die Sanierung zählt zu den klassischen Aufgaben der Stadtplanung. In Karlsruhe gibt es verschiedene Gebiete, die als Sanierungsgebiete ausgewiesen sind oder waren. Ein zentraler Punkt im Sanierungsverfahren ist die Einbe­zie­hung der Meinung der ansässigen Bürge­rin­nen und Bürger.

Sanierungsgebiet Durlach Stadteingang

6. Oktober 2023  – Sanierungssatzung rechtsverbindlich

Mit der Online-Veröffentlichung der Sanierungssatzung ist das Sanierungsgebiet Durlach Stadteingang rechtsverbindlich.

Sanierungssatzung Durlach Stadteingang

Der Gemeinderat hat am 19. September 2023 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Durlach Stadteingang als Satzung beschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung der Satzung am 6. Oktober 2023 online unter www.karlsruhe.de wurde die Satzung rechtsverbindlich. Am selben Tag wurde zudem eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Genehmigungspflichten im Sanierungsgebiet regelt.

6. März 2020 – Bürger­work­shop

Mit einem Spazier­gang durch das Gebiet und anschlie­ßen­dem Work­shop im Bürgersaal.

 22. Januar 2020 – Infor­ma­ti­ons­abend

Mit einem Infor­ma­ti­ons­abend startete am 22. Januar 2020 das avisierte Sanie­rungs­ver­fah­ren Durlach Stadt­ein­gang.

  • Gestaltung und städtebauliche Aufwertung des Bereichs Bahnhofsvorplatz/ Busbahnhof/ Willmar-Schwabe-Park als Stadteingang von Durlach

  • Verbesserte Wahrnehmung des „Stachus“ als weiterer Stadteingang und Auftakt der Durlacher Einkaufsinnenstadt sowie Gestaltung der Pfinztalstraße als wichtige Verbindung in die Durlacher Innenstadt

  • Aufwertung der Unterführung zwischen dem Bahnhof Durlach und der Untermühlstraße sowie der Unterführung Auer Straße/ Willmar-Schwabe-Park

  • Umgestaltung der Unterführung Hauptbahnstraße
  • Neugestaltung des Postplatzes
  • Modernisierung und Neugestaltung von Straßen in schlechtem Zustand
  • Gestaltung des Grünbereichs an der Pestalozzischule
  • Erhaltungs- und Aufwertungsmaßnahmen im Gebäudebestand
  • Neuordnung des Areals Festhalle 

Am 19. September 2023 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Durlach Stadteingang förmlich festgelegt. Das Gebiet umfasst circa 17,9 Hektar.

Die Sanierungsmaßnahme Durlach Stadteingang wird im vereinfachten Sanierungsverfahren umgesetzt. Somit ist die Ausübung der Kaufpreisbindung nicht notwendig. Durch den Verzicht auf die sanierungsrechtliche Verfügungssperre nach § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) entfällt die Genehmigungspflicht für die Fälle des § 144 Abs. 2 BauGB. Infolgedessen bedürfen lediglich die Fälle des § 144 Abs. 1 BauGB einer sanierungsrechtlichen Genehmigung. Mit der am 06. Oktober 2023 amtlich bekanntgegebenen Allgemeinverfügung wurde die Genehmigung für Nutzungsvereinbarungen gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB im Sanierungsgebiet Durlach Stadteingang allgemein erteilt, sodass lediglich die Fälle des § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sanierungsrechtlich genehmigt werden müssen.
 

 

 

Plan mit Abgrenzung Vorbereitende Untersuchung Durlach Stadteingang
Luftbild mit Abgrenzung Vorbereitende Untersuchung Durlach Stadteingang

Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West

4. November 2022  – Sanierungssatzung rechtsverbindlich

Mit der Online-Veröffentlichung der Sanierungssatzung ist das Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West rechtsverbindlich.

 

Sanierungssatzung Kaiserstraße-West

Der Gemeinderat hat am 25. Oktober 2022 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Kaiserstraße-West als Satzung beschlossen. Mit der amtlichen Bekanntmachung der Satzung am 4. November 2022 online unter www.karlsruhe.de wurde die Satzung rechtsverbindlich.

Vorkaufsrechtssatzung „Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Kaiserplatz“

Ebenfalls am 25. Oktober 2022 wurde die Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung „Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Kaiserplatz“ vom 26. Mai 2020 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte online am 4. November 2022.

Informationsveranstaltung am 28. Februar 2024 im Stephansaal

Vor etwa einem Jahr fand die Auftaktveranstaltung zum Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West statt. Es wurde über die Sanierungsziele und geplanten Maßnahmen sowie das Sanierungsverfahren informiert. Mittlerweile wurden verschiedene Maßnahmen konkretisiert.

In der Informationsveranstaltung am 28. Februar 2024 wurde der Sachstand zu folgenden Projekten vorgestellt:

  • Planungen zur Umgestaltung der westlichen Kaiserstraße, Europaplatz und Karlstraße
  • Wettbewerbsergebnis Forum Sankt Stephan
  • Wettbewerbsverfahren Friedrichsplatz.

Für die Ausgestaltung des Friedrichsplatzes wurde ein Stimmungsbild von den rund 80 Anwesenden eingeholt.

Die Vorträge zu den einzelnen Themen und auch das Protokoll zur Veranstaltung mit der Dokumentation des Stimmungsbildes zum Friedrichsplatz, finden Sie hier.

Präsentation mit Zuschauern
Diskussion vor Plakat
Informationsplakat

Sanierungsauftaktveranstaltung Kaiserstraße-West

Nachdem das Gebiet in ein Landessanierungsprogramm aufgenommen wurde und per Sanierungssatzung der Stadt Karlsruhe nunmehr rechtsverbindlich ist, fand am 8. Februar 2023 die Auftaktveranstaltung im Stephansaal statt.

Rund 80 Interessierte haben sich informiert über

  • die Sanierungszielsetzungen und angestrebten Maßnahmen,
  • die sanierungsrechtlichen Auswirkungen auf private Vorhaben,
  • Fördermöglichkeiten sowie die
  • Verknüpfungen und Unterstützungsmöglichkeiten aus weiteren Konzepten und Programmen.
Personen vor einer Leinwand

Allgemeine Sanierungsziele und Maßnahmen

  • Stärkung der Funktionsfähigkeit und Identität der Innenstadt entsprechend den Quartiersprofilen unter Berücksichtigung eines notwendigen Transformationsprozesses, um den Auswirkungen einer rückläufigen Einzelhandelsentwicklung entgegenzuwirken beispielsweise durch die Aktivierung von Leerständen, insbesondere der Erdgeschosszonen durch neue multifunktionale Nutzungen.
  • Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude.
  • Stärkung der kulturellen und sozialen Vielfalt durch die Erneuerung von Gemeinbedarfseinrichtungen sowie durch flankierende Konzepte zur Bespielung der öffentlichen Räume.
  • Stärkung und Qualifizierung der Wohnfunktion in der Innenstadt durch Gebäudesanierung, Erweiterung des Wohnungsangebots durch Umnutzungen, Ausbildung generationengerechter Wohnungen, Schaffung bezahlbaren Wohnraumes (Orientierung am Mietpreisspiegel) sowie der Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfeldes – insbesondere der Hofsituationen.
  • Aufwertung des öffentlichen Raumes für mehr Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Nutzergruppen, Erreichung von Barrierefreiheit beziehungsweise -armut im öffentlichen Raum.
  • Schaffung und Erhalt sowie Qualifizierung von multifunktionalen, vernetzten Grün- und Freiräumen.
  • Ganzheitliche ökologische Erneuerung durch umfassende energetische Gebäudeerneuerungen, Aktivierung der Naturkreisläufe sowie Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen aus dem Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung beziehungsweise dem Klimaschutzkonzept 2030, durch beispielsweise Entsiegelung und Begrünung von Blockinnenbereichen, Durchgrünung von Straßenräumen zur Verschattung und Verknüpfung von Freiräumen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Reduzierung von Lärm- und Abgasen durch die Umsetzung der Kombilösung und weiteren Maßnahmen (zum Beispiel Tempo 30, Stärkung ÖPNV, Verbesserung der Fuß- und Radwegeanbindungen, autofreie Innenstadt).

Am 25. Oktober 2022 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West förmlich beschlossen. Das Gebiet umfasst circa 29,6 Hektar.

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 ff. BauGB) umgesetzt. Mit den damit verbundenen sanierungsrechtlichen Instrumentarien wie der Kaufpreisprüfung und -genehmigung ist es möglich Boden- und Grundstückspreis-Spekulation Einhalt zu gebieten und für eine Preisstabilität Sorge zu tragen.

Mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen können eventuell entstehende sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen abgeschöpft und für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme wieder eingestellt werden.

Mit der sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 145 Baugesetzbuch (BauGB) für genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge (§ 144 BauGB) kann die Stadt sicherstellen, dass die Entwicklungen im Gebiet den Sanierungszielsetzungen entsprechen.

In einem Sanierungsgebiet besteht ein allgemeines Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 3 BauGB, wonach der Gemeinde grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zum Kauf von Grundstücken zusteht.

Übersicht Sanierungsgebiet

Sanierungsgebiet Gewerbegebiet Grünwinkel

7. Mai 2021  – Auftakt Sanierung

Da eine Sanierungs-Auftakt­ver­an­stal­tung vor Ort pande­mie­be­ding­t lei­der nicht durch­führ­bar ist, finden Interessierte unter Öffentlichkeitsarbeit einige Videos, die Einblicke in das Sanie­rungs­ver­fah­ren und be­reits erfolgte Planungs­schritte geben.

Das Gewer­be­ge­biet Grünwinkel steht im Zusam­men­hang mit dem For­schungs­pro­jekt REGEKO (Res­sour­cen­op­ti­mier­tes ­Ge­wer­be­flä­chen­ma­na­ge­ment durch Koope­ra­tion).

 

 

Sanie­rungs­sat­zung Gewer­be­ge­biet Grünwinkel

Der Gemein­de­rat hat am 21. Juli 2020 die förmliche Festlegung des Sa­nie­rungs­ge­bie­tes Gewer­be­ge­biet Grünwinkel als Satzung ­be­schlos­sen. Mit der öffent­li­chen Bekannt­ma­chung der Satzung am 31. Juli 2020 im Stadt­an­zei­ger wurde die Satzung rechts­kräf­tig.

Plan mit Abgrenzung Sanieungsgebiet Gewerbegebiet Grünwinkel

7. Mai 2021 – Auftakt Sanierung

Das Sanie­rungs­ge­biet „Gewer­be­ge­biet Grünwin­kel“ wurde am 21. Juli 2020 durch den Gemein­de­rat der Stadt Karlsruhe förmlich ­fest­ge­legt. Da pande­mie­be­dingt bislang keine Vor-Ort-Veran­stal­tun­gen im Sanie­rungs­ge­biet durch­ge­führt werden ­konn­ten, möchten wir Ihnen das erste aktive ­Ge­werbe-Sanie­rungs­ge­biet in Karlsruhe gerne im Rahmen der nach­fol­gen­den vertonten Präsen­ta­tio­nen näher­brin­gen. Sobald es wieder möglich ist, werden wir auch Veran­stal­tun­gen im Ge­wer­be­ge­biet Grünwinkel organi­sie­ren. Für das Jahr 2021 sind ins­be­son­dere Führungen durch das Sanie­rungs­ge­biet geplant.

REGEKO

Das Gewer­be­ge­biet Grünwinkel ist Gegenstand des For­schungs­pro­jekts REGEKO (Res­sour­cen­op­ti­mier­tes ­Ge­wer­be­flä­chen­ma­na­ge­ment durch Koope­ra­tion).

Allgemeine Informationen Sanierungsgebiet Gewerbegebiet Grünwinkel
Play Button
Video
Planungsstand Umfeld Westbahnhof
Play Button
Video
Plan mit Maßnahmen im Sanierungsgebiet Gewerbegebiet Grünwinkel
  • Verlän­ge­rung Lotz­beck­straße
  • Umbau und Verbes­se­rung ­Stulz­straße
  • Ausbildung einer Quar­tiers­mitte am Westbahn­hof
  • Fahrrad- und Fuß­gän­ger­brücke Bahn
  • Lücken­schluss Rad­we­ge­netz, Akazi­en­stra­ße/­Zep­pe­lin­brücke
  • Neuord­nung ­Benz­stra­ße/­Bahn
  • Ringschluss ­Fels­s­traße
  • Förderung des Ab­bruchs
  • Neuordnung, Grund­er­wer­b und Flächen­tausch
  • Neuge­stal­tung ­Bir­ken­weg
  • Neue Stich­stra­ße nörd­lich des Birken­we­ges
  • Betriebs­ver­la­ge­run­gen und Sozialplan
  • Entsie­ge­lung zur kli­ma­ti­schen Aufwertung des Gebietes
  • Gewährung von Zu­schüs­sen

Am 21. Juli 2020 hat der Gemein­de­rat das Sanie­rungs­ge­biet Gewer­be­ge­biet ­Grün­win­kel förmlich festgelegt und als Satzung beschlos­sen. Das Gebiet umfasst circa 60,8 Hektar.

Die Sanie­rungs­maß­nahme Gewer­be­ge­biet Grünwinkel wird im um­fas­sen­den Sanie­rungs­ver­fah­ren unter Anwendung der beson­de­ren sa­nie­rungs­recht­li­chen Vorschrif­ten (§§ 152 ff. BauGB) umgesetzt. Mit den damit verbun­de­nen sanie­rungs­recht­li­chen Instru­men­ta­ri­en wie der Kaufpreis­prü­fung und -geneh­mi­gung ist es möglich Boden- und Grund­stücks­preis-Speku­la­tion Einhalt zu gebieten und für eine ­Preis­sta­bi­li­tät Sorge zu tragen.

Mit der Erhebung von Aus­gleichs­be­trä­gen können eventuell entste­hen­de sa­nie­rungs­be­dingte Boden­wert­stei­ge­run­gen abgeschöpft und für die Fi­nan­zie­rung der Sanie­rungs­maß­nahme wieder einge­stellt werden.

Mit der sanie­rungs­recht­li­chen ­Ge­neh­mi­gungs­pflicht gemäß § 145 Baugesetzbuch (BauGB) für ge­neh­mi­gungs­pflich­tige Vorhaben, Teilungen und Rechts­vor­gänge (§ 144 BauGB) kann die Stadt sicher­stel­len, dass die Entwick­lun­gen im Gebiet den Sanie­rungs­ziel­set­zun­gen entspre­chen.

In einem Sanie­rungs­ge­biet besteht ein allge­mei­nes Vor­kaufs­recht gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 3 BauGB, wonach der Gemeinde grund­sätz­lich ein Vorkaufs­recht zum Kauf von Grund­stücken zusteht.

Plan mit Abgrenzung Sanierung Gewerbegebiet Grünwinkel
Luftbild mit Abgrenzung Sanierung Gewerbegebiet Grünwinkel

Sanierungsgebiet Grötzingen Ortsmitte

Letzte Veranstaltung

11. Juli 2018 (siehe Öffentlichkeitsarbeit)

Ortschafts­rat Grötzingen gibt Ausar­bei­tung zur Vor­be­rei­ten­den Unter­su­chung frei.

11. Juli 2018 – Ortschafts­rat ­Gröt­zin­gen gibt Ausar­bei­tung zur vorbe­rei­ten­den Unter­su­chung ­frei

In seiner Sitzung hat der Ortschafts­rat Grötzin­gen ­die Ergebnisse der Betei­li­gungs­ver­an­stal­tung zur Kennt­nis ­ge­nom­men, den aktuellen Stand der vorbe­rei­ten­den Unter­su­chun­gen ­mit den Sanie­rungs­zie­len, der Maßnah­men­über­sicht, der Empfeh­lung ­zur Abgrenzung des Sanie­rungs­ge­bie­tes und der Verfah­rens­wahl ­be­ra­ten und die Freigabe zur Ausar­bei­tung des nun vorlie­gen­den ­Be­richts der vorbe­rei­ten­den Unter­su­chun­gen gegeben.

5. Juni 2018 – Stadt­teil­spa­zier­gang und Auf­takt­ver­an­stal­tung

Gemeinsam mit der Ortsver­wal­tung und dem Stadt­pla­ner Thomas ­Sip­pel wurden vor Ort mögliche Themen und Ziele im Ortskern ­be­trach­tet und diskutiert. Wünsche und Anregungen zur Kon­kre­ti­sie­rung der Sanie­rungs­ziele und Maßnahmen wurden auf­ge­nom­men. Es wurde über die Chancen eines Sanie­rungs­ge­biets ­in­for­miert.

Dezember 2017 – Versand eines Frage­bo­gens zur Erhebung ­der Wohnver­hält­nisse und des Gebäu­de­zu­stan­des

Die Ergebnisse der vorbe­rei­ten­den Unter­su­chun­gen wurden in einem ak­ti­ven Dialog mit den Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mern sowie den Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern er­ar­bei­tet.

Maßnahmenplan des Sanierungsgebietes Grötzingen Ortsmitte

Im Zuge der vorbe­rei­ten­den Un­ter­su­chung werden für die Ortsmitte Grötzingen die folgen­den 13 Handlungs­fel­der als wesent­li­che inhalt­li­che Aspekte einer Sa­nie­rungs­maß­nahme definiert:

  • Neuge­stal­tung des Nidda­plat­zes und städte­bau­li­che Ergänzung
  • Umsetzung des Höfekon­zepts
  • Umgestal­tung Laubplatz und Gasthaus Linde
  • Räumliche Konzen­tra­tion der Ortsver­wal­tung
  • Stärkung des räumlichen Kontexts zwischen Rathaus­platz und Be­geg­nungs­stät­te
  • Neuordnung und bauliche Entwick­lung im Quartier Mühlgra­ben ­zwi­schen Mühlgraben, Niddaplatz und Mühlstra­ße
  • Freiraum­ge­stal­tung Mühlgraben und Umgestal­tung der Straße an der Pfinz
  • Fußwe­ge­be­zie­hung entlang der Pfinz und Vernetzung der P­fin­zu­fer mit Brücke über die Pfinz zwischen Mühlwehr und Nah­ver­sor­gungs­zen­trum
  • Umgestal­tung der Mühlstraße im Bereich des Pfinzu­fer­s (P­finz­bal­kon)
  • Verkehrs­pla­ne­ri­sche Maßnahmen in der Schult­heiß-Kiefer-Straße und der Nidda­stra­ße
  • Umgestal­tung der unter­ge­ord­ne­ten Straßen­züge der Straßen Im Un­ter­vier­tel/­Schus­ter­gasse sowie Im Obervier­tel/­Krum­me ­Stra­ße/Rat­haus­gas­se
  • Maßnahmen in histo­ri­schen Blockin­nen­räu­men/Pri­va­te ­Mo­der­ni­sie­rung
  • Brücken­schlag Bahnhof, Neuordnung nördlich der Ei­sen­bahn­stra­ße

Am 22. Oktober 2019 hat der Gemein­de­rat das Sanie­rungs­ge­biet ­Gröt­zin­gen Ortsmitte förmlich festgelegt und als Satzung ­be­schlos­sen. Das Gebiet umfasst circa 16,9 Hektar.

Ende März 2019 wurde die Sanie­rungs­maß­nahme in das Bund- Länder- Programm ,,Aktive Stadt und Ortsteil­zen­tren (ASP)'' aufge­nom­men.

Die Sanie­rungs­maß­nah­me ­Gröt­zin­gen Ortsmitte wird im verein­fach­tenSa­nie­rungs­ver­fah­ren un­ter Ausschluss der besonderen sanie­rungs­recht­li­chen Vor­schrif­ten (§§ 152 ff. BauGB) umgesetzt. Mit den damit ­ver­bun­de­nen sanie­rungs­recht­li­chen Instru­men­ta­rien wie der Kaufpreis­prü­fung und -geneh­mi­gung ist es möglich Boden- und Grund­stücks­preis-Speku­la­tion Einhalt zu ge­bie­ten und für eine Preis­sta­bi­li­tät Sorge zu tragen.

Mit der sanie­rungs­recht­li­chen ­Ge­neh­mi­gungs­pflicht gemäß § 145 Baugesetzbuch (BauGB) für ge­neh­mi­gungs­pflich­tige Vorhaben, Teilungen und Rechts­vor­gänge (§ 144 BauGB) kann die Stadt sicher­stel­len, dass die Entwick­lun­gen im Gebiet den Sanie­rungs­ziel­set­zun­gen entspre­chen.

In einem Sanie­rungs­ge­biet besteht ein allge­mei­nes Vor­kaufs­recht gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 3 BauGB, wonach der Gemeinde grund­sätz­lich ein Vorkaufs­recht zum Kauf von Grund­stücken zusteht.

Plan mit Abgrenzung des Sanierungsgebietes Grötzingen Ortsmitte

Sanierungsgebiet Innenstadt Ost

Letzte Veranstaltung

Angrenzer-Workshop Kronen­platz - Ideen zur Be­le­bung des Kronen­plat­zes gesucht

25. November 2019 (siehe Öffentlichkeitsarbeit)

Öffentliche Maßnahmen

No­vem­ber 2021 - Junge und kreative Möbel auf dem Kronenplatz aufgestellt

Sanierungssatzung Innenstadt Ost

Der Gemein­de­rat hat am 20. März 2018 die förmliche Festlegung des Sa­nie­rungs­ge­bie­tes Innenstadt Ost als Satzung beschlos­sen. Mit der öffent­li­chen Bekannt­ma­chung der Satzung am 29. März 2018 im Stadt­an­zei­ger wird die Satzung rechts­kräf­tig.

Gleich­zei­tig hat der Gemein­de­rat am 20. März 2018 beschlos­sen die be­son­de­ren Vorkaufs­recht­sat­zun­gen für die Quartiere „Südli­ches In­nen­stadt­quar­tier Kreuz­stra­ße“ und „Östliche Kaiser­stra­ße“ auf­zu­he­ben. Mit der öffent­li­chen Bekannt­ma­chung der Aufhe­bung ­der Satzungen am 6. April 2018 im Stadt­an­zei­ger ist die Aufhe­bung ­der Satzungen rechts­kräf­tig.

Plan mit Abgrenzung des Sanierungsgebietes Innenstadt Ost

4. November 2021 – Junge und kreative Stadtmöbel auf Kro­nen­platz aufge­stellt

Eines der Kernpro­jekte im Sanie­rungs­ge­biet „Innen­stadt Ost“ ist die Aktivie­rung des Kronen­plat­zes. Zur Konzept­fin­dung wurden in den vergan­ge­nen Jahren einige Bürger­be­tei­li­gungs­ver­fah­ren ­durch­ge­führt, die gezeigt haben, dass der Kronen­platz künftig das Gesicht eines jungen und kreativen Platzes erhalten soll. Als wichtiges Element wurde dabei eine entspre­chende, für den Platz identi­täts­s­tif­tende Möblierung sowie Begrü­nungs­ele­men­te ­ge­for­dert. In diesem Zuge wurden im vergan­ge­nen Jahr einige ­Bäume und zwei Stadtmöbel des Modells „Viena“ der Firma Enzis auf­ge­stellt und erprobt. Diese Möbel stehen bereits auf den Plät­zen vieler europäi­scher Großstädte und werden gut an­ge­nom­men. Sie können einzeln aufge­stellt werden, sind aber auch gruppier- oder gar stapelbar.

Da die Möbel auch in Karlsruhe sehr gut angenommen wurden, hat sich die Stadt entschie­den, 16 weitere Möbel dieses Typs zu be­stel­len, welche seit 4. November 2021 auf dem Platz stehen und bereits jetzt zu einer inten­si­veren Aneig­nung ­durch junge Menschen führen. Ab Frühjahr 2022 werden die Möbel ­zu­dem ganzjährig durch Begleit­grün ergänzt. Somit gewinnt ­der Platz im Sommer wie im Winter deutlich an Attrak­ti­vi­tät und Auf­ent­halts­qua­li­tät hinzu.

Möblierung Kronenplatz

16. Oktober 2021 – Hinter­ho­frund­gang zu den Themen Ent­sie­ge­lung und Begrünung

Im Rahmen der Jubilä­ums­ver­an­stal­tung „50 Jahre ­Städ­te­bau­för­de­rung“ fand Mitte Oktober 2021 im Sanie­rungs­ge­biet „In­nen­stadt Ost“ ein Hinter­ho­frund­gang statt. Bei dem rund zwei­stün­di­gen Rundgang wurden acht Hinterhöfe rund um den Kro­nen­platz und den Berliner Platz besichtigt. Den Teil­neh­menden wurde Zugang zu bereits begrünten, teil­be­grün­ten und vollver­sie­gel­ten Hinter­hö­fen gewährt. Vor Ort wurde jeweils über die Möglich­kei­ten zur Entsie­ge­lung und Be­grü­nung sowie den Bedin­gun­gen und Modali­tä­ten einer Förde­rung ­be­ra­ten und diskutiert.

Hinterhofrundgang

28. und 30. September 2020 – Infoständer zur Begrünung im Sanierungsgebiet

Am 28. und 30. September 2020 fanden jeweils von 15 bis 18 Uhr zwei Infostände zur Begrünung im Sanie­rungs­ge­biet Innenstadt Ost auf dem Kronen­platz beziehungsweise dem Lidell­platz statt. Der Infostan­d auf dem Kronen­platz wurde im Rahmen einer Presse­kon­fe­renz von Herrn Bürger­meis­ter Daniel Fluhrer eröffnet. An den Infostän­den ­konn­ten Eigen­tü­mer und Eigentümerin­nen, Mieter und Mieterin­nen und Inter­es­sier­te ­sich über die Themen Begrünung im Sanie­rungs­ge­biet (Hof, Dach und Fassaden), Förder­mög­lich­kei­ten und ehren­amt­li­ches En­ga­ge­ment im öffent­li­chen Grün infor­mie­ren. Die Infostän­de ­wa­ren gut besucht und die Beschäftigten des Stadt­pla­nungs­amt sowie des Garten­bau­amts waren nahezu ­durch­ge­hend im Gespräch mit Inter­es­sier­ten.

Personen vor einem Infopavillon

30. Juli 2020 – Vernet­zungs­tref­fen zur Bespielung des Kro­nen­plat­zes

Am 30. Juli 2020 fand das Vernet­zungs­tref­fen der Angren­zenden ­des Kronen­plat­zes im Großen Saal des Jugend- und Bil­dungs­zen­trums statt. Ziel des Treffens war es, eine ­Dis­kus­sion über organi­sa­ti­ons­über­grei­fende Veran­stal­tungs­for­ma­te ­zur Bespielung des nördlichen Kronen­plat­zes zu führen, bereits ­be­ste­hende Ideen weiter­zu­ent­wi­ckeln und zusam­men­zu­tra­gen sowie die Ausbildung eines Netzwerks der lokalen Kronen­platz­ak­teu­re an­zu­sto­ßen. Im Rahmen einer Großgrup­pen­dis­kus­sion wurden ­zu­nächst Ideen ausge­tauscht und Anregungen gegeben. Schließ­lich wur­den die Themen Bühne & Tribüne, (Gastro-)Container, Sitzmö­bel und Sport-/Bewe­gungs­flä­chen in Klein­grup­pen an Stell­wän­den ­be­ar­bei­tet. Die Ergebnisse wurden im Anschluss des Workshops ­zu­sam­men­ge­führt. Erste Maßnahmen werden im Sommer 2021 um­ge­setzt.

Kronenplatz mit Enzimöbeln und Bäumen

17. Juli 2020 – Online-Workshop „Gut leben in der In­nen­stadt Ost“

Am 17. Juli 2020 fand der Workshop der Sozial- und Jugend­be­hör­de „Gut leben in der Innenstadt Ost“ statt, der pande­mie­be­ding­t ­di­gi­tal ausge­tra­gen wurde. Der Workshop soll zur Vernetzung der un­ter­schied­li­chen sozialen Akteu­ren und Akteurin­nen im Stadtteil beitra­gen und dabei helfen, dass besser auf die Bedarfe der verschie­de­nen ­Be­woh­ner­grup­pen einge­gan­gen werden kann. Mit diesem Treffen soll ein erster Schritt hin zu einem Stadt­teil­netz­werk in der In­nen­stadt Ost gegangen werden. Nach einer Vorstel­lungs­run­de wur­den in den drei Worksho­präu­men „Gute Nachbar­schaft“, „Anläs­se und Räume für Begegnung“ und „Bürger­schaft­li­ches Engage­ment“ ­über die entspre­chen­den Themen diskutiert und die Ergeb­nis­se ­an­schlie­ßend präsen­tiert. Insgesamt konnte festge­stellt werden, dass bei den Teilnehmenden großes Interesse an einer weite­ren ­Ver­net­zung und Zusam­men­ar­beit besteht.

Foto der Beiträge des Workshops I
Foto der Beiträge des Workshops II
Foto der Beiträge des Workshops III

17. Februar 2020 – Jugend­be­tei­li­gung

Am 17. Februar 2020 führte der Stadt­ju­gend­aus­schuss im Jugend- und Bildungs­zen­trum am Kronen­platz eine Jugend­be­tei­li­gung durch, die insbe­son­dere die Neuaus­rich­tung des Kronen­plat­zes zum Thema hatte. Jugend­li­che und junge Erwachsene waren aufgerufen unter dem Motto „Erschaffe deinen Raum am Kronen­platz“ ihre Ideen ein­zu­brin­gen, zu disku­tie­ren und gemeinsam ein Modell zu ent­wer­fen. Die erarbei­te­ten Ideen wurden von einigen ­Teil­neh­menden am 4. März 2021 auch dem Sanie­rungs­bei­rat der In­nen­stadt Ost vorge­stellt.

Modell Kronenplatz

6. Februar 2020 – Lenkungs­gruppe Kronen­platz

Am 6. Februar 2020 fand im Jugend- und Bildungs­zen­trum von 10 bis 12 Uhr eine Lenkungs­gruppe zum Kronen­platz statt, an der entspre­chende Stellen der Stadt­ver­wal­tung sowie Akteure und Akteurin­nen in Zusam­men­hang mit dem Kronen­platz teilnahmen. Im Mittel­punk­t ­der Diskussion stand insbe­son­dere die Neuaus­rich­tung des nörd­li­chen Kronen­plat­zes und ein damit einher­ge­hen­des Konzep­t ­zur Bespielung diese Platz­rau­mes. Die Anwesenden waren sich einig, dass das Ziel sein müsse, den Platzraum im Tages­gang ­dif­fe­ren­ziert und möglichst für unter­schied­li­che Zielgrup­pen zu be­spie­len. Um dies zu bewerk­stel­li­gen ist sowohl die Be­reit­stel­lung einer entspre­chen­den Infra­struk­tur und eines ­Mo­bi­li­ars als auch die Ausbildung eines Netzwerks der Kro­nen­platz-Angren­zenden notwendig. Welche konkre­ten An­for­de­run­gen dabei erfüllt sein müssen, soll in einem weite­ren Tref­fen zwischen der Stadt und den Kronen­platz-Akteuren und Akteurin­nen er­ar­bei­tet werden.

25. November 2019 – Angrenzer-Workshop ­Kro­nen­platz Ideen zur Belebung des Kro­nen­plat­zes gesucht

„Die Ideen für eine Neuaus­rich­tung des Kronen­plat­zes ­sind überra­schend positiv und nach vorne gerichtet“, fasste Heike Dederer vom Stadt­pla­nungs­amt den Ende Novem­ber ­statt­ge­fun­de­nen Anwoh­ner­work­shop zum Kronen­platz ­zu­sam­men.

Dieser ist wesent­li­cher Handlungs­schwer­punkt im IQ-Leitpro­jek­t Sa­nie­rungs­ge­biet Innenstadt Ost. Parole des Abends: den Kro­nen­platz zur inner­städ­ti­schen Marke machen. Aufent­halts­be­rei­che mit Qualität, Licht-Insze­nie­rung, eine ­künst­le­ri­sche Fassaden-Gestaltung oder auch besse­re Rah­men­be­din­gun­gen für Gastro­no­mie und Einzel­han­del laute­ten Wün­sche hierzu. Und: Akteure wie jubez, KIT, Cola Taxi Okay, die Anstoß, Einzel­han­del und Gastro­no­mie sowie Anwoh­nernde ­soll­ten den Platz im gegen­sei­ti­gen Mitein­an­der besser bespielen.

Erste positive Verän­de­run­gen werden 2020 erwartet mit den Ent­wick­lun­gen im Triangel-Gebäude des KIT und durch Absicht des jubez, das Erdge­schoss am Kronen­platz mitzu­nut­zen. Am Ende gehe es auch um Mut und ein Budget zur Umsetzung, war Meinung im Work­shop. Gerade, weil er noch unfertig ist, habe der Kro­nen­platz eine Chance, Klaus Winkler vom Bürger­ver­ein Altstadt­ ap­pel­lierte an alle Angrenzer, bei der Aktivie­rung des Kro­nen­plat­zes weiter dabei zu sein. Kommenden März wird der Dialog zur Belebung des Kronen­plat­zes weiter­ge­führt. Die vor­ge­schla­ge­nen Maßnahmen werden konkre­ti­siert.

 

10. Juli 2019 – Infor­ma­ti­ons­abend

Mit einem Infor­ma­ti­ons­abend startete am 10. Juli um 19 Uhr das Sanie­rungs­ver­fah­ren Innenstadt Ost. Zur Auf­takt­ver­an­stal­tung lud die Stadt alle Inter­es­sier­ten in den Großen Saal des jubez am Kronenplatz ein.

4. Oktober 2017 – Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung

Themen: Das Stadt­pla­nungs­amt und das Büro Sippel infor­mie­ren ­aus­führ­lich
Mittwoch, 4. Oktober 2017, 18 bis 20 Uhr im Fritz-Haller-Hörsaal des Karlsruher Institus für Technologie – Campus Süd

27. Juni 2016 – Workshop „Soziale Quartier­s­ent­wick­lung“ und Rundgang

Themen: Soziales Mitein­an­der, soziale Mitte/Treff, sozia­le ­Kon­trolle, Sicher­heits­emp­fin­den
Montag, 27. Juni 2016, 19 bis 22 Uhr im Jubez, Cafe

22. Juni 2016 – Workshop „Östliche Kaiser­straße mit Kro­nen­platz, Berliner Platz und KIT“

Themen: Zukünftige Funktion der östlichen Kaiser­straße und der an­gren­zen­den Plätze, Vernetzung zwischen Bildungs­stand­ort und Innenstadt, Öffnung KIT, Kontext zum Dörfle
Mittwoch, 22. Juni 2016, 19 bis 22 Uhr, im Raum Fidelitas der Industrie- und Handels­kam­mer Mittler­er O­ber­rhein

14. Juni 2016 – Workshop „Freiraum + Klima“

Themen: Aufwer­tungs­op­tio­nen, Vernet­zungs­mög­lich­kei­ten, klima­ti­sche Verbes­se­rungs­maß­nah­men anhand von Bei­spiel­blö­cken
Dienstag, 14. Juni 2016, 19 bis 22 Uhr im Jubez, Cafe

6. April 2016 – Auftakt

Im Januar/­Fe­bruar 2016 hat das Amt für Stadt­ent­wick­lung bereits eine Befragung der Wohnungs­ei­gen­tumsgemeinschaft im Gebiet durch­ge­führt. Am Mitt­wo­cha­bend, 6. April 2016, wurden im Bürgersaal erste ­Er­geb­nisse der vorbe­rei­ten­den Unter­su­chun­gen der Öffent­lich­keit vor­ge­stellt. Im Anschluss wurde an drei Stationen mit den an­we­sen­den Bürge­rin­nen und Bürgern Entwick­lungs­mög­lich­kei­ten ­dis­ku­tiert.

Profi­lie­rung der kommunalen Identität

  • Sicherung und Weiter­ent­wick­lung der histo­ri­schen ­Stadt­struk­tur in zentraler Lage

Inwert­set­zung der histo­ri­schen öffent­li­chen Stadträume wie Markt­platz, via trium­pha­lis, Kaiser­straße als Flanier­meile mit neuer Adress­bil­dung

  • Erhalt und Weiter­ent­wick­lung denkmal­wer­ter und er­hal­tens­wer­ter Bausub­stanz wie beispiels­weise die Umgestal­tung ­des Markgräf­li­chen Palais am Rondell­platz für öf­fent­lich­keits­wirk­same, reprä­sen­ta­tive Zwecke der Stadt­ver­wal­tung in räumlicher Nähe zum Rathaus

Stärkung, Revita­li­sie­rung und Erhalt der Funk­ti­ons­fä­hig­keit/Ak­ti­vie­rung des zentra­len ­Ver­sor­gungs­be­reichs

  • Vernetzung der inner­städ­ti­schen Stadt­quar­tiere zur Stärkung ­der inner­städ­ti­schen Funktionen (Handel, Dienst­leis­tung, Kultur, Bildung, Hochschu­len, Kommu­ni­ka­tion, soziale Infra­struk­tur, Wohnen).
  • Beispiels­weise soll die Neuordnung des Postgiro-Areals mit einer klein­tei­li­ge­ren, gemischten Nutzungs­struk­tur in den Erd­ge­schoss­zo­nen und einem vielfäl­ti­gen Wohnan­ge­bot in den O­ber­ge­schos­sen zur Vernetzung der Südstadt­/­Ba­di­sches ­Staats­thea­ter und der Innenstadt beitragen.
  • Ebenso soll die östliche Kaiser­straße zur verbes­ser­ten ­Ver­net­zung des KIT Campus Süd mit der Innenstadt sowie zum Dörfle umgestal­tet werden.
  • Der Campus Süd soll gemäß Masterplan des KIT geöffnet und Vor­fel­der vor dem KIT Campus und dem Dörfle zur Belebung und ver­bes­ser­ten Vernetzung beitragen.
  • Insbe­son­dere die Integra­tion von Start-Ups soll zur Belebung und zur Erneuerung der Wirtschaftss­truk­tur beitragen.
  • Inwert­set­zung der östlichen Kaiser­straße zwischen Markt­platz und Berliner Platz durch Gestal­tungs­maß­nah­men und Adress­bil­dung in den Erdge­schoss­nut­zun­gen.
  • Stärkung der Nutzungs­viel­falt in der Karl-Friedrich-Straße ins­be­son­dere in den Erdge­schoss­zo­nen zur Belebung des zentra­len öf­fent­li­chen Raumes und der histo­ri­schen Stadtachse via tri­um­pha­lis.

Erhalt, Aufwertung und Weiter­ent­wick­lung des Gebäude- und Wohnungs­be­stands

  • Weiter­ent­wick­lung des Wohnungs­be­stan­des für verschie­de­ne ­Nut­zer­grup­pen im Hinblick auf einen genera­tio­nen­ge­rech­ten Umbau von Wohnungen
  • Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Moder­ni­sie­rung und Ak­ti­vie­rung von leerste­hen­den Gebäuden bzw. Oberge­schos­sen
  • Schaffung von kosten­güns­ti­gem Wohnraum durch­ ­Ge­bäu­de­er­neue­rung, Umnutzung oder Neubau mit dem Ziel circa 30 bis 50 Prozent der Brutto­ge­schoss­flä­che Wohnen als kosten­güns­ti­gen Wohn­raum zu entwickeln.
  • Schaffung von neuem Wohnraum durch Neuordnung des Post­gi­roa­re­als am neu entste­hen­den Stadt­bou­le­vard (Umbau ­Kriegs­straße im Zuge der Kombi­lö­sung) . Das Postgi­ro­amt steht ­der­zeit zum Verkauf und durch die Entwick­lung des Areals wird ein großer Impuls erwartet.
  • Sicherung und Erhalt denkmal­pfle­ge­risch wertvol­ler ­Bau­sub­stanz sowie stadt­bild­prä­gen­der Gebäude

Aufwertung des öffent­li­chen Raumes und Verbes­se­rung des Woh­num­feldes

  • Neuge­stal­tung/Qua­li­fi­zie­rung von Straßen-/Platz­räu­men (­bei­spiels­weise Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße, Fächer­stra­ßen, östliche Kaiser­straße, südlicher Kronen­platz, Berliner Platz) möglichst barrie­re­frei beziehungsweise barrie­re­arm sowie als Beitrag zur Sicherung und Verbes­se­rung des sozia­len ­Zu­sam­men­halts und der Integra­tion
  • Quali­fi­zie­rung des Wohnum­fel­des durch Hofent­sie­ge­lungs- und Hof­ge­stal­tungs­maß­nah­men oder beispiels­weise auch durch eine ­ver­bes­serte Anbindung an die nahelie­gen­den Freiräume wie Schloss­gar­ten oder Alter Friedhof angrenzend an die Ka­pel­len­straße und weiter bis zum Stadtpark durch die Um­ge­stal­tung der Kapel­len­stra­ße

Ökolo­gi­sche Erneuerung

  • Gebäu­de­er­neue­rung für eine verbes­serte Energie­ef­fi­zi­enz im Alt­bau­be­stand
  • Verbes­se­rung des Stadt­kli­mas durch beispiels­wei­se Ho­fent­sie­ge­lungs­maß­nah­men, Baumpflan­zun­gen zur Verschat­tung, Fassaden-/Dach­be­grü­nung, Integra­tion von Wasser in Platz­räu­men
  • Reduzie­rung von Lärm und Abgasen durch beispiels­weise die Ver­le­gung von Kfz-Fahrver­kehr im Rahmen des Umbaus der östli­chen ­Kai­ser­straße zwischen Berliner Platz und Durlacher Tor
  • Aktivie­rung der Natur­kreis­läufe beispiels­weise durch­ Ho­fent­sie­ge­lungs­maß­nah­men zur Verbes­se­rung der Boden­funk­tio­nen, Verduns­tung, Grund­was­ser­neu­bil­dung

Unerwünschte Nutzungen

Unerwünschte Nutzungen wie zum Beispiel der Betrieb von das Umfeld störende Gaststät­ten, Bars oder ­bar­ähn­li­che Einrich­tun­gen, Beher­ber­gungs­be­triebe, Bordelle, Spiel­sa­lons, Spiel­hal­len, Bowling­bah­nen, Disko­the­ken und Wett­bü­ros sowie Einrich­tun­gen im Niedrig­preis­sor­ti­ment (wie Te­le­fon-/Handylä­den sowie Inter­net­cafés) sind künftig ­aus­zu­schlie­ßen und Wohnungs­pro­sti­tu­tion ist einzu­däm­men. Diese ­Nut­zun­gen stehen der angestreb­ten Inwert­set­zung der zentra­len La­gen entgegen und wirken sich negativ auf das Umfeld aus. Das be­ste­hende Rotlicht­vier­tel in der Brunnen­straße ist davon ­aus­ge­nom­men.

(Zur Regle­men­tie­rung der Vergnü­gungs­stät­ten wird derzeit ein Be­bau­ungs­plan Vergnü­gungs­stät­ten für die Innenstadt erarbeitet.)

Strate­gi­sche Grund­er­werbe

Um dem Trading-Down-Effek­t ins­be­son­dere in der östlichen Kaiser­straße entge­gen­zu­wir­ken, sollen die Grund­stücke beziehungsweise Gebäude, die unerwünschte Nutzun­gen wie Vergnü­gungs­stät­ten oder auch Handels- bzw. Gastro­no­mie­nut­zun­gen im Niedrig­preis­sor­ti­ment beziehungsweise Leerstän­de ­auf­wei­sen, im Rahmen der Ausübung des Vorkaufs­rechts durch die Stadt Karlsruhe zur Gewähr­leis­tung der Umsetzung der Sa­nie­rungs­ziel­set­zun­gen erworben werden. Der Erwerb soll vor­ran­gig zugunsten eines Dritten (Volkswohnung, Karls­ru­her ­Fä­cher GmbH) erfolgen, die als Tochter­ge­sell­schaf­ten der Stadt zur Umsetzung der Sanie­rungs­ziel­set­zun­gen als verläss­li­cher ­Part­ner agieren. Damit soll auch der befürch­te­ten Entwick­lung von Wohnungs­pro­sti­tu­tion entge­gen­ge­wirkt werden. Weiterhin soll der inten­si­vierte Erwerb von Gebäuden eine mietpreis­be­ru­hi­gen­de ­Si­gnal­wir­kung haben.

 

Am 20. März 2018 hat der Gemein­de­rat das Sanie­rungs­ge­biet Innenstadt Ost förmlich ­fest­ge­legt und als Satzung beschlos­sen. Das Gebiet umfasst circa 30,4 Hektar.

Die Sanie­rungs­maß­nahme Innenstadt Ost wird im umfas­sen­den Sa­nie­rungs­ver­fah­ren unter Anwendung der beson­de­ren sa­nie­rungs­recht­li­chen Vorschrif­ten (§§ 152 ff. BauGB) umgesetzt. Mit den damit verbun­de­nen sanie­rungs­recht­li­chen Instru­men­ta­ri­en wie der Kaufpreis­prü­fung und -geneh­mi­gung ist es möglich Boden- und Grund­stücks­preis-Speku­la­tion Einhalt zu gebieten und für eine ­Preis­sta­bi­li­tät Sorge zu tragen.

Mit der Erhebung von Aus­gleichs­be­trä­gen können eventuell entste­hen­de sa­nie­rungs­be­dingte Boden­wert­stei­ge­run­gen abgeschöpft und für die Fi­nan­zie­rung der Sanie­rungs­maß­nahme wieder einge­stellt werden. Dabei sind jedoch die Boden­wert­stei­ge­run­gen ausgehend von der U-Strab-Maßnahme und die Boden­wert­stei­ge­rung, welche sich über die Sanie­rungs­maß­nah­men ergeben, diffe­ren­ziert zu be­trach­ten.

Mit der sanie­rungs­recht­li­chen ­Ge­neh­mi­gungs­pflicht gemäß § 145 Baugesetzbuch (BauGB) für ge­neh­mi­gungs­pflich­tige Vorhaben, Teilungen und Rechts­vor­gänge (§ 144 BauGB) kann die Stadt sicher­stel­len, dass die Entwick­lun­gen im Gebiet den Sanie­rungs­ziel­set­zun­gen entspre­chen.

In einem Sanie­rungs­ge­biet besteht ein allge­mei­nes Vor­kaufs­recht gemäß § 24 Absatz 1 Nummer 3 BauGB, wonach der Gemeinde grund­sätz­lich ein Vorkaufs­recht zum Kauf von Grund­stücken zusteht.

Um weiteren negativen Entwick­lung im Quartier entgegen zu wirken, hat der Planungs­aus­schuss dem Gemein­de­rat empfohlen die Sa­nie­rungs­sat­zung unabhängig von einer Förder­zu­sage seitens des Mi­nis­te­ri­ums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungs­bau des Landes­ ­Ba­den-Württem­bergs zeitnah zu beschlie­ßen. Die erhoff­te ­Be­wil­li­gung von Städte­bau­för­der­mit­teln verzögert sich aufgrun­d ­der späten Regie­rungs­bil­dung und damit verbun­de­nen Bildung des Bun­des­haus­halts 2018.

Im Bereich der östlichen Kaiser­straße sind augen­schein­li­che ­städ­te­bau­li­che Missstände feststell­bar. Ein Trading-Down-Effekt hat Einzug gehalten. Billiglä­den, Leerstände und ausufern­de Wer­be­an­la­gen prägen das Erschei­nungs­bild in den Erd­ge­schoss­zo­nen. Auch die Oberge­schosse, die für Dienst­leis­tun­gen und auch Wohnen vorgesehen sind, sind ­min­der­ge­nutzt oder stehen zum Teil leer. Dieser Trend wird sich nach Umsetzung der Kombi­lö­sung nicht von allein umkehren, da zum einen sich der Einzel­han­del aufgrund der Konkurrenz der großen Ein­kaufs­zen­tren und zunehmend der Inter­ne­tan­bie­ter weiter rück­läu­fig entwickeln wird. Insbe­son­dere hat sich die zentra­le und attraktive Einkaufs­lage in Karlsruhe zwischen Fried­richs­platz, Ludwig­s­platz und Europa­platz etabliert. Zum an­de­ren besteht kein attrak­ti­ves Wohnungs­an­ge­bot für un­ter­schied­li­che Ansprüche und soziale Markt­seg­mente, das e­ben­falls zur Belebung der Innenstadt beitragen würde.

Das Gebiet ist in der Erfüllung der Aufgaben, die ihm nach ­sei­ner Lage und Funktion obliegen, erheb­lich ­be­ein­träch­tigt.

Sanierungsgebiet Alt-Knielingen Ortskern

Letzte ­Ver­an­stal­tung

21. Juli 2021 (siehe Öffentlichkeitsarbeit)

Stadt­teil­kon­fe­renz zum Sanie­rungs­ge­biet Alt-Knielingen Ortskern

 

Öffent­li­che ­Maß­nah­men

2020 - Umbau­maß­nah­men der Lauter­bur­ger Straße und anschlie­ßen­der Umbau der Lothringer Straße.

2019/2020 - Moder­ni­sie­rung des Gebäudes des ehemaligen alten Rathauses in der Saarland­straße.

Stadt­teil­kon­fe­renz am 21. Juli 2021

Die Stadt­teil­kon­fe­renz wurde online per web.ex durch­ge­führt. Die Kon­fe­renz wurde moderiert von den Büros werkplan und KOBRA, die be­reits das Stadt­teil­ent­wick­lungs­kon­zept für Knielingen (2016) ­so­wie die vorbe­rei­ten­den Unter­su­chun­gen (2016) für das Sa­nie­rungs­ge­biet Alt-Knielingen Ortskern erarbeitet sowie den Bür­ger­dia­log gestaltet haben. In einem Chat konnte kommu­ni­zier­t und diskutiert werden.

Folgende Themen wurden behandelt:

  • Rückblick
  • Ergeb­nis­se/Stand des Wettbe­werbs „Umfeld Kirche“
  • Stand der Straßen­raum­pla­nung im Sanie­rungs­ge­biet
  • Regelungen zur Sicherung der Sanie­rungs­zie­le (­Ge­stal­tungs­sat­zung/­Be­bau­ungs­plan)
  • Ausblick

Die Präsen­ta­tio­nen zu den einzelnen Themen sowie den Chatver­lauf ­kön­nen Sie den beige­füg­ten Dokumenten entnehmen.

Seit 2017 ist der Ortskern von Alt-Knielingen Sanie­rungs­ge­biet und im Städte­bau­för­der­pro­gramm „Wachstum und nachhal­ti­ge Er­neue­rung - lebens­werte Quartiere gestalten“ (früher „Sozia­le ­Stadt“). Einige der im Stadt­teil­ent­wick­lungs­kon­zept Knielin­gen (S­TEK 2016) enthal­te­nen Maßnahmen wurden im Rahmen der Vor­be­rei­ten­den Unter­su­chun­gen (2016) weiter­ent­wi­ckelt und kon­kre­ti­siert und stellen nun das Sanierungs- und Maß­nah­men­kon­zept.

2. Bürger­work­shop – 6. Juni 2018

1. Bürger­work­shop – 21. November 2017

Auftakt­ver­an­stal­tung – 13. September 2017

Der Gemein­de­rat hat in seiner Sitzung vom 25. Juli 2017 ­be­schlos­sen, den alten Ortskern Knielin­gens förmlich als Sa­nie­rungs­ge­biet „Alt-Knielingen Ortskern“ festzu­le­gen. Mit der öf­fent­li­chen Bekannt­ma­chung vom 18. August 2017 ist die Sa­nie­rungs­sat­zung rechts­kräf­tig. Das Sanie­rungs­ge­biet „Alt-Knielingen Ortskern“ umfasst 28,34 Hektar.

Parallel zum Sanie­rungs­ver­fah­ren arbeitet die Karls­ru­her ­Ener­gie- und Klima­schutz­agen­tur derzeit im Rahmen des KfW 432-Programms an einem energe­ti­schen Quartiers­kon­zept für Alt- und Neu-Knielingen.

Grundlage für die förmliche Festlegung sind die vorbe­rei­ten­den Un­ter­su­chun­gen, in denen die städte­bau­li­chen Missstände und Hand­lungs­be­darfe in Alt-Knielingen festge­stellt und die Sa­nie­rungs­not­wen­dig­keit sowie die Durch­führ­bar­keit darge­leg­t wur­den.

Aufgrund des Ergeb­nis­be­richts der vorbe­rei­ten­den Unter­su­chun­gen wurde das Gebiet Alt-Knielingen Ortskern im April 2017 in das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt aufge­nom­men. Für die Sa­nie­rungs­maß­nahme wurde ein Gesamt­för­der­rah­men von 4,5 Mil­lio­nen Euro bewilligt, wobei von Bund/Land 2,7 Millionen Euro ­Zu­schuss­mit­tel bereit­ge­stellt wurden und die Stadt Karlsruhe 1,8 Mil­lio­nen Euro kofinan­zie­ren muss.

Abgrenzungsplan Alt-Knielingen

Sanierungsgebiet Grünwettersbach

Letzte Veran­stal­tung

21. September 2016 (siehe Öffentlichkeitsarbeit)

Bürge­r­in­for­ma­tion

 

Letzte Baumaß­nahme

Fertig­stel­lung in 2018/2019 Umbau der ehema­li­gen Heinz-Barth-Grund­schule zur Kinder­ta­ges­stätte und Neuge­stal­tung ­der Freian­la­gen.

Bürge­r­in­for­ma­tion am 21. September 2016

Bürger­werk­statt am 10. Juni 2015

Stadt­teil­spa­zier­gang am 24. Januar 2015

Bürge­r­in­for­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung am 28. Januar 2015

Die Sanie­rungs­maß­nahme verfolgt folgende wesent­li­che ­Ziel­set­zun­gen:

  • Entwick­lung eines identi­täts­s­tif­ten­den Dorfplat­zes mit Auf­ent­halts­qua­li­tät abseits der Ortsdurch­fahrt am Wetters­bach.
  • Erhalt und Verbes­se­rung des gewach­se­nen Ortsbildes und der vor­han­de­nen typischen Bebauung.
  • Weiter­ent­wick­lung eines quali­fi­zier­ten linea­ren ­Fuß­we­gean­ge­bo­tes in zweiter Reihe abseits der stark belas­te­ten und in ihren Querschnit­ten nicht verän­der­ba­ren Ortsdurch­fahr­t ­ent­lang des Wetters­bachs zur Verknüp­fung der Ortsmit­tel­punk­te und Verbes­se­rung der Querbe­zie­hun­gen.
  • Gestaltung erlebbarer Freiflä­chen entlang des Wetters­bachs ­für unter­schied­li­che Perso­nen­grup­pen sowie Quali­fi­zie­rung der bach­be­glei­ten­den Freiflä­chen im Hinblick auf die Ge­wäs­ser­ver­bes­se­rung.
  • Gestal­te­ri­sche und energe­ti­sche Erneuerung der vorhan­de­nen ­Bau­sub­stanz (auch Umnutzung vorhan­de­ner landwirt­schaft­li­cher ­Ne­ben­ge­bäude zu Wohnzwe­cken)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Rahmen­pla­nung für die Höhen­stadt­teile (2012/2013) wurde für Grünwet­ters­bach dringender Handlungs­be­darf festge­stellt und eine Grobana­lyse (2013/2014) zur Konkre­ti­sie­rung notwen­di­ger Hand­lungs­schwer­punkte beauftragt. Auf Basis der Grobana­ly­se wurde im Oktober 2014 für das Programmjahr 2015 ein Antrag in ein städte­bau­li­ches Erneue­rungs­pro­gramm gestellt. Parallel wurde die Phase der vorbe­rei­ten­den Unter­su­chun­gen gemäß § 141 BauGB ­durch Gemein­de­rat­s­be­schluss am 1. Juli 2014 einge­lei­tet. Die Er­geb­nisse der Grobana­lyse sollten unter­mau­ert und die Bür­ger­schaft in die Konkre­ti­sie­rung der Sanie­rungs­ziele und Maß­nah­men einge­bun­den werden.

Der Erstantrag hatte Erfolg. Das Gebiet „Grün­wet­ters­bach“ wurde im März 2015 in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Orts­teil­zen­tren“ (ASP) aufge­nom­men.

Daraufhin hat der Gemein­de­rat der Stadt Karlsruhe nach Abschluss ­der vorbe­rei­ten­den Unter­su­chun­gen am 24. November 2015 das Sa­nie­rungs­ge­biet „Grün­wet­ters­bach“ förmlich festgelegt. Mit der öf­fent­li­chen Bekannt­ma­chung vom 4. Dezember 2015 ist die Sa­nie­rungs­sat­zung rechts­kräf­tig. Der Sanie­rungs­zeit­raum ist be­fris­tet vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2026.

Moder­ni­sie­rungs­wil­lige Hausei­gen­tü­merinnen und Hauseigentümer können sich bereits jetzt ­we­gen einer möglichen Bezuschus­sung ihrer geplanten Maßnahmen an das Stadt­pla­nungs­amt wenden. Die Förder­richt­li­nien wurden im Januar 2016 durch Gemein­de­rat­s­be­schluss für dörflich gepräg­te ­Ge­biete angepasst.

Abgrenzungsplan Grünwettersbach

Sanierungsgebiet ASP Durlach-Aue

Letzte Veranstaltung

7. März 2019 (siehe Öffentlichkeitsarbeit)

Stadtt­teil­kon­fe­renz Durlach-Aue

Im Frühjahr 2014 wurden seitens des Landes Baden-Württem­berg ein För­der­rah­men von rund 1,3 Millionen Euro unter anderem zur Verbes­se­rung ­des Wohnum­fel­des und zur Erneuerung der vorhan­de­nen ­Ge­bäu­desub­stanz bewilligt. Der Gemein­de­rat hat daraufhin im Juli 2014 das Sanie­rungs­ge­biet „Durlach-Aue“ förmlich festgelegt.

Mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort werden in einem auf zwei Jahre an­ge­leg­ten beglei­te­ten Bürger­be­tei­li­gungs­pro­zess Maßnahmen zur Um­set­zung erarbeitet und diskutiert.

Bürgerfest am 21. Mai 2022 in Durlach-Aue

Plakat mit Bild und Text

Neugestaltung Straßen - Vorstellung im Internet

Gestaltung Bankenplatz

Die Konkre­ti­sie­rung der Gestaltung des Banken­plat­zes geht voran.
Am 16. Mai 2018 disku­tier­ten die Anwohnenden und Ei­gen­tü­mer und Eigentümerinnen vier Planungs­va­ri­an­ten.

Eigen­tü­mer­be­fra­gung

Im Sommer 2016 wurde eine Eigen­tü­mer­be­fra­gung in Quartieren mit Nach­ver­dich­tungs­mög­lich­kei­ten durch­ge­führt. Das Ergebnis ist in einer Präsen­ta­tion zusam­men­ge­fasst.

Planungs­work­shop

Am 9. Juli 2016 fand in der Aula der Oberwald­schule ein weiterer Planungs­work­shop statt. Hier wurden mit den Interessierten Planungs­kon­zepte zur Gestaltung der Stra­ßen und zentralen Plätze diskutiert und weiter­ent­wi­ckel­t.

Sanie­rungs­bei­rat

Am 11. Dezember 2015 wurde der Sanie­rungs­bei­rat über den Stand des Dia­logs mit den Bürgerinnen und Bürgern und die Handlungs­schwer­punkte informiert.

Stadt­teil­streif­zug für Kinder und Ju­gend­li­che

Einen Streifzug durch ihren Ortsteil un­ter­nah­men am 17. Juli 2015 Kinder aus Durlach-Aue. Die sechs- bis zehn­jäh­ri­gen Kinder berich­te­ten aus ihrer Warte was in Aue fehlt oder was ihnen missfällt. Der Stadt­ju­gend­aus­schuss hat hierbei in Koope­ra­tion mit Schulen und Kinder­gär­ten ein Be­tei­li­gungs­an­ge­bot entwickelt. Vom Kinderhort an der Grazer ­Straße ging es quer durch den Ortsteil. Begleitet wurde der Nach­wuchs von Nadine Mössinger vom Kinder- und Jugend­haus Dur­lach, von Christine Blum, Gruppen­lei­te­rin am Schüler­hort, sowie weiteren Pädagogen.

Eines wurde schnell offen­sicht­lich: Am meisten stört die Kinder der starke Verkehr in Aue in den schma­len Straßen und die zugepark­ten Wege. Oft seien die Gehwe­ge ­ge­ne­rell zu schmal. An manchen Stellen wünschten sich die Grund­schü­ler einen Zebra­strei­fen, um sicherer die Straße zu über­que­ren – etwa vor der Eisdiele in der Auer Straße. Wichtige Punkte für die Kleinen sind naturgemäß die Spiel­plätze. Generell wünschten sich die Kleinen mehr Spiel­ge­räte, etwa ein Baumhaus oder ein Kletter­ge­rüst. Ganz nebenbei lernten sie auch ihren Ortsteil besser kennen, indem sie anhand von Karten ­be­stimm­ten, wo sie sich aufhielten.

Stadt­teil(­ver­)­füh­rung in Durlach-Aue

Unter dem Motto „Stadt­teil(­ver­)­füh­rung in Durlach-Aue - Lust auf mehr Betei­li­gung?“ fand am 9. Mai 2015 ein wei­te­rer Betei­li­gungs­schritt zur Sanie­rungs­maß­nah­me Dur­lach-Aue im Feuer­wehr­haus der Freiwil­li­gen Feuerwehr Aue statt. Hier wurde über die Sanierung und Städte­bau­för­de­rung all­ge­mein informiert und insbe­son­dere der Dia­lo­g ­fort­ge­führt. Die seit März aktiven Arbeits­grup­pen haben erste ­Zwi­schen­er­geb­nisse zu möglichen Projekten und Maßnah­men vor­ge­stellt und mit den etwa 60 Besuchenden der Veran­stal­tung ­dis­ku­tiert. Kontro­ver­sen gab es insbe­son­dere zum Thema einer mög­li­chen behutsamen Nachver­dich­tung in einzelnen Quartieren. Konsens bestand insbe­son­dere darin, die Verkehrs­si­tua­tion in Aue zu entschär­fen und sichere Fuß-/Radwe­ge­ver­bin­dun­gen her­zu­stel­len.

Ein Erfolg der Veran­stal­tung war, dass tatsäch­lich der ein oder an­dere „neue“ Gast da war und zu den anschlie­ßen­den ­Stadt­teil­rund­gän­gen verführt werden konnte. Hier wurden weite­re The­men offen­sicht­lich, die in den kommen­den ­Be­tei­li­gungs­schrit­ten berück­sich­tigt werden müssen. Dies zeigte auch das abschlie­ßend einge­fan­gene Stimmungs­bild: Die Ansät­ze ­der Arbeits­grup­pen müssen mitein­an­der verzahnt und die Maßnah­men auf ihre Machbar­keit überprüft werden.

Für die Moderation der Veran­stal­tung, die Philip Schmal und Gudrun Neubauer vom Büro pIp pesch partner archi­tek­ten aus Stutt­gart durch­ge­führt haben, gab es großes Lob von den Auer ­Bür­ge­rin­nen und Bürgern.

Tag der Städtebauförderung 2015

Planungsworkshop am 21. März 2015

Nach der erfolg­rei­chen Auftakt­ver­an­stal­tung zur Entwick­lung des Sanie­rungs­ge­biets „Durlach-Aue“ am 22. Januar 2015 begann die gemeinsame Projekt­ar­beit. In einem ersten Planungs­work­shop ging es um die Diskussion der Ideen und Vorschlä­ge zur Verbes­se­rung der Lebens­qua­li­tät in Durlach-Aue.

Im Einzelnen standen folgende Punkte auf dem Programm:

  • Kurzin­for­ma­tion zum Ablauf des Betei­li­gungs­pro­zes­ses
  • Bildung von Arbeits­grup­pen zu den Themen­be­rei­chen: Stadtbild und öffent­li­cher Raum, Handel und Verkehr, Wohnen und Wohnum­feld
  • Vorstel­lung der ersten Arbeits­grup­pen­er­geb­nis­se in gemein­sa­mer Runde
  • Resümee und Ausklang

Ziel ist die gemein­sa­me Erarbei­tung konkreter Gestal­tungs­maß­nah­men für das Gebiet. Die Betei­li­gung der Kinder und Jugend­li­chen erfolgt in einer separaten Veran­stal­tung mit Unter­stüt­zung des Stadt­ju­gend­aus­schus­ses; speziell für Kinder und Jugend­li­che ausge­stal­tet.

Zu­sam­men­fas­sung Pla­nung I und II Sep­tem­ber 2014 bis Juli 2015

Auftaktveranstaltung zum Bürgerdialog am 22. Januar 2015

Der Stadtteil Durlach soll im Rahmen des Sanie­rungs­pro­zes­ses weiter aufge­wer­tet werden. Mit den hierfür bereit­ste­hen­den Förder­mit­teln von anfänglich rund 1,3 Millionen Euro sollen das Wohnumfeld und die Erneuerung kommunaler Gebäude und Erschlie­ßungs­be­rei­che sowie die Moder­ni­sie­rung privater Gebäude gefördert werden.

In „Vorbe­rei­ten­den Unter­su­chun­gen“, die Grundlage für den Antrag der Stadt auf Aufnahme in das Landes­sa­nie­rungs­pro­gramm waren, sind bereits erste wichtige Maßnah­men­vor­schläge entwickelt worden. Diese Vorschläge sollen nun mit Hilfe der Bürge­rin­nen und Bürger vor Ort intensiv diskutiert und konkre­ti­siert werden. Die Stadt möchte gerne erfahren, wo die Bewoh­ne­rin­nen und Bewohner „anpacken“ würden, um die Lebens­qua­li­tät in Durlach-Aue zu verbessern.

Im Einzelnen stehen folgende Punkte auf dem Programm

  • Infor­ma­tion über die allge­mei­nen kommu­na­len Zielset­zun­gen im Sanie­rungs­ge­biet und die konkreten Förder­mög­lich­kei­ten im Rahmen des Landes­sanie­rungs­pro­gramms
  • Vorstel­lung des Projekt­teams Durlach: dazu gehören das mit der Moderation und Organi­sa­tion des Be­tei­li­gungs­pro­zes­ses beauf­trag­te Planungs­büro pesch partner archi­tek­ten stadt­pla­ner, Stuttgart sowie die zustän­di­gen Projekt­lei­tungen im Stadt­pla­nungs­amt
  • Festlegung von Handlungs­fel­dern wie zum Beispiel Stadtbild und öffent­li­cher Raum, Handel und Verkehr, Wohnen und Wohnumfeld, Kinder und Jugend­li­che
  • Bildung von Arbeits­grup­pen für die Bürger­be­tei­li­gung

An diese Auftakt­ver­an­stal­tung schließt sich ein auf rund zwei Jahre angelegter moderier­ter Betei­li­gungs­pro­zess an.

Die Ergebnisse des Bürger­dia­logs werden dem Gemein­de­rat und der Verwaltung vorge­stellt und fließen in die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahmen ein!

Der zentrale Teil von Durlach-Aue (siehe Skizze) ist als Sa­nie­rungs­ge­biet zunächst ab 2014 in das Lan­des­sa­nie­rungs­pro­gramm (LSP) im Rahmen der Städte­bau­för­de­rung auf­ge­nom­men worden. Ab 2015 erfolgte die Überfüh­rung in das Städ­te­bau­för­der­pro­gramm „Aktive Stadt- und Ortsteil­zen­tren“ (ASP) als Bund-Länder-Programm. Der Förder­zeit­raum ist befristet vom 1. Januar 2014 bis 30. April 2023.

Der Gemein­de­rat hat am 1. Juli 2014 die Sanierung formell ­be­schlos­sen (Sanie­rungs­sat­zung). Am 22. Januar 2015 startete mit der In­for­ma­tion und Betei­li­gung der Quartiers­be­woh­ner die erste ­Phase im Sanie­rungs­pro­zess. Inter­es­sierte Bürge­rin­nen und Bürger ha­ben jederzeit die Möglich­keit sich aktiv in diesen Prozess mit ein­zu­brin­gen.

Moder­ni­sie­rungs­wil­lige Menschen mit Haus- beziehungsweise Wohnungs­ei­gen­tum können sich ­ wegen einer möglichen Bezuschus­sung ihrer ­ge­plan­ten Maßnahmen an das Stadt­pla­nungs­amt wenden.

Der erste Bauabschnitt der Westmarkstraße im Sanierungsgebiet Durlach-Aue ist fertiggestellt.

Frau im Vordergrund einer Straße
Play Button
Video  

Ehemaliges Sanierungsgebiet Rintheimer Feld

Das ehemalige Sanierungsgebiet Rintheimer Feld (SSP) wurde im Juli 2022 formell aufgehoben. Nach über 12 Jahren Laufzeit ist damit das Sanierungsgebiet beendet.

Ehemaliges Sanierungsgebiet Mühlburg

Das ehemalige Sanierungsgebiet Mühlburg (SSP) wurde bereits 2007 im Rahmen der Städtebauförderung in das „Soziale Stadtprogramm“ aufgenommen. Nach einer Laufzeit von nunmehr 15 Jahren wurde das circa 75 Hektar große Sanierungsgebiet im Dezember 2021 aufgehoben. Eine Dokumentation über das Gebiet ist verfügbar.
 

Ehemaliges Stadtumbaugebiet Alter Schlachthof

Der ehemalige Schlacht­hof­be­reich mit circa 3,5 Hektar ist das erste Gebiet in Karlsruhe welches bereits im Jahre 2007 in das Bund/­Län­der­pro­gramm des sogenannte „Stadt­um­bau West“  (SUW) Programms aufge­nom­men wurde. Das Stadt­um­bau­ge­biet wurde im November 2021 aufgehoben.

Ehemaliges Sanierungsgebiet SEP City-West

Ziel der Sanierung war, die westliche Innenstadt als attrak­ti­ven Standort für Einzel­han­del, Gewerbe, Freizeit und Wohnen weiter zu entwickeln.

Ehemaliges Sanierungsgebiet Innenstadt-West

Der südliche Teil der Innenstadt-West war das zweite Sanie­rungs­pro­gramm nach dem Bund-Land-Programm „Stadt­teile mit besonderem Entwick­lungs­be­darf - Die Soziale Stadt“ in Karlsruhe.

Ehemaliges Sanierungsgebiet Oststadt

Es war im Jahr 2000 das erste Gebiet nach dem Programm „Soziale Stadt“ in Karlsruhe.

Hier finden Sie die Dokumentation der beiden Sanierungsgebiete in der Oststadt: LSP Oststadt-Nordost und SSP Oststadt-West.

-

Kopieren Kopieren Schreiben Schreiben