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Formulare und Förderrichtlinien

Aufgabe und Ziel der kommunalen Kulturpolitik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die das kulturelle Leben Karlsruhes in seiner Vielfalt und Offenheit stärken, Räume für Kreativität bieten und die Teilhabe der gesamten Stadtgesellschaft an Kunst und Kultur ermöglichen.

Kommunale Kultur­för­de­rung

Kommunale Kultur­för­de­rung ist ein vielsei­ti­ges und wichtiges Instrument bei der Erfüllung der kultu­rel­len und kultur­po­li­ti­schen Aufgaben eines Kultu­ram­tes. Aus diesem Grund bildet die Kultur­för­de­rung in Karlsruhe den Schwer­punkt der Arbeit. Künst­le­rin­nen und Künstler aller kultu­rel­len Sparten, Kultur­in­sti­tu­tio­nen und Kultur­ver­an­stal­ter können beim Kulturbüro im Kulturamt Anträge auf Förderung stellen. Die Grundsätze der Förderung sind in den entspre­chen­den Förder­richt­li­nien festge­schrie­ben. Förderan­träge müssen schrift­lich beim Kulturbüro gestellt werden. Über die Verwendung der erhaltenen Zuschüsse ist ein entspre­chen­der schrift­li­cher Nachweis einzu­rei­chen.

Die für die jeweiligen Fördermöglichkeiten zuständigen Mitarbeiter*innen stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Sollten Sie eine Projektidee haben, die in keine der Förderbereiche passt, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Foto eines Förderantrages

Fördermöglichkeiten für Projekte

Das Kulturamt | Kulturbüro unterstützt Projekte, Produktionen und Veranstaltungen aus sämtlichen künstlerischen und kulturellen Gattungen wie Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Medienkunst, Literatur, Film, Neue Medien, Heimatpflege, Architektur, Soziokultur, interkultureller und interreligiöser Dialog, Kinder- und Jugendkultur. Gefördert werden insbesondere spartenübergreifende Produktionen. Auch Kulturprojekte im Rahmen des städtepartnerschaftlichen Austausches werden gefördert. 

Fördermöglichkeiten für Institutionen

Die Stadt Karlsruhe gewährt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel eine Förderung an kulturell tätige Institutionen, Vereine und Einrichtungen in Karlsruhe.

Weitere Fördermöglichkeiten (A-Z)

Die "Kriterien zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen ausländischer Vereine und Organisationen in Karlsruhe" wurde mit einem Beschluss des Gemeinderats am 24. Oktober 2023 außer Kraft gesetzt. Es gelten nun die Richtlinien für Projektförderung.

Kultur- und Kreativ­wirt­schaft Karlsruhe hat ein besonderes Potential in den erwerbs­wirt­schaft­lich orien­tier­ten Branchen der Kultur- und Kreativ­wirt­schaft. Sie finden in Hochschu­len und verschie­de­nen Einrich­tun­gen im Schnitt­stel­len­be­reich von Kunst, Wissen­schaft und Techno­lo­gie einen idealen Nährboden – und in einem Stadt­quar­tier, dem Kreativ­park Alter Schlacht­hof in der Oststadt den optimalen Standort.

Fördermöglichkeiten für die Kultur- und Kreativwirtschaft des K3-Büro

Online-Bewerbung für einen Container im Kreativgründerzentrum "Perfekt Futur"

Atelierhaus "Alter Schlachthof"

 

Voraussetzung für die Entfaltung des Menschen in der Stadt ist die Schaffung einer Umgebung, die schöpferisches Denken und Handeln anregt, Begegnungen fördert und es dem Bürger ermöglicht, sich mit seiner Stadt zu identifizieren. Dies erfordert, dass nicht nur Funktionsgerechtigkeit, sondern auch künstlerische Intention als Element in die Stadtgestaltung eingeht. Diese Aufgabe erfüllt die Stadt Karlsruhe durch Beteiligung Bildender Künstler an Baumaßnahmen (Kunst im öffentlichen Raum im engeren Sinne = Kunst am Bau) und der Gestaltung des öffentlichen Raumes (Kunst im öffentlichen Raum im weiteren Sinne).

Richtlinien der Stadt Karlsruhe für Kunstankäufe sowie die Beteiligung Bildender Künstler*innen an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes 123 KB (PDF)

Geschäftsordnung des Kunstbeirats 123 KB (PDF)

Förderung von innova­ti­ven, koope­ra­ti­ven und in­ter­dis­zi­pli­nären Medien­kunst-Projekten auf lokaler Ebene sowie von inter­na­tio­na­len Netzwerk-Aktivi­tä­ten mit kommu­na­len ­Mit­teln. Weitere Informationen

Kinder und Jugend­li­che haben ein Recht auf kulturelle Bildung. Durch sie wachsen sie in ihre Rolle als Verant­wor­tungs­trä­ger für die Kultur von morgen hinein. Kulturelle Bildung förder­t Schlüs­sel­kom­pe­ten­zen von Kindern und Jugend­li­chen. Sie schärft ­die Sinne und das Vertrauen in die eigene Kreati­vi­tät und Ge­stal­tungs­mög­lich­keit, sie verhilft im wahrsten Sinne des Wortes spielend zu Flexi­bi­li­tät, sozialer Kompetenz und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit.

Unver­zicht­bar ist die Einbe­zie­hung der Schulen. Dort können alle Kin­der und Jugend­li­chen, unabhängig von ihrer sozia­len ­Zu­ge­hö­rig­keit, kulturelle Bildung gleicher­ma­ßen erfahren.

All dem möchte das Projekt Schule+­Kul­tur Rechnung ­tra­gen, indem es Koope­ra­tio­nen zwischen Schulen und Kul­tur­schaf­fen­den initiiert und finanziell unter­stützt.

Antragsfrist: Bewerbungen sind vom 1. März bis 31. März des laufenden Kalenderjahrs online möglich.

Online-Bewerbung und Informationen zu Schule+Kultur

Die "Richtlinie für Theater für und mit Kindern und Jugendlichen" wurde mit einem Beschluss des Gemeinderats am 24. Oktober 2023 außer Kraft gesetzt. Es gelten nun die Richtlinien für Projektförderung.

Ensembles im Bereich der Laien­thea­ter und der Volks­mu­sik sind nach § 4 Nr. 20 a UStG von der Umsatz­steuer befreit, wenn die zuständige Landes­be­hörde beschei­nigt, dass sie die gleichen kultu­rel­len Aufgaben erfüllen wie kulturelle Einrich­tun­gen der öffent­li­chen Hand (Theater, Orchester, Kammer­mu­si­ken­sem­bles, Chöre).

Zuständig für die Ausstel­lung der Beschei­ni­gung zur Befreiung von der Umsatz­steuer nach § 4 Nr. 20 a UStG ist die untere Verwal­tungs­be­hörde. Das heißt für den Stadt­be­reich Karlsruhe: die Stadt Karlsruhe.

 

Für die Ausstel­lung der Beschei­ni­gung sind folgende Unterlagen erfor­der­lich:

  • Satzung, Tätig­keits­be­richte, Referenzen oder andere geeignete Nachweise ab Beginn des beantrag­ten Zeitpunkts (auch rückwir­kend möglich).

Auch Chorleiter und Dirigenten, die im Bereich Volksmusik tätig sind, können § 4 Nr. 20 a Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit werden. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Nachweise zur musikalischen/künstlerischen Ausbildung, Qualifikation und Fortbildung,
  • Lebenslauf mit musikalischem/künstlerischem Werdegang,
  • Angaben zur derzeitigen musikalischen/künstlerischen Tätigkeit,
  • Bescheinigung von Vereinen oder Orchestern, die geleitet werden.

Achtung: Die von der Stadt Karlsruhe ausge­stellte Beschei­ni­gung gilt nur zur Vorlage beim zustän­di­gen Finanzamt. Sie ist nicht gleich­be­deu­tend mit der Steuer­be­frei­ung; die Entschei­dung darüber obliegt allein den Steuer­be­hör­den.

Für profes­sio­nelle Einrich­tun­gen und Ensembles ist im Bereich Karlsruhe das Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe zuständig.

 

Bei Rückfragen zum Thema VOLKSMUSIK wenden Sie sich bitte an

Dr. Birgitta Schmid
0721 133-4063

 

Bei Rückfragen zum Thema LAIEN­THEA­TER wenden Sie sich bitte an

Friedemann Schäfer
0721 133-4073

 

Sie sind Privatmusikerzieher*in mit Wohnsitz in Karlsruhe und möch­ten sich nach § 4 Nr. 21 b) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen?

Zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21 b) bb) UStG ist die untere Verwaltungsbehörde. Das heißt für den Stadt­be­reich Karlsruhe: die Stadt Karlsruhe.

Für die Ausstellung der Bescheinigung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Abschlusszeugnis über die musikalische Ausbildung des Antragstellers/der Antragsstellerin,
  • Bestätigungen mindestens zweier (ehemaliger) Schüler/ Schülerinnen, dass sie bei dem Antragsteller/der Antragsstellerin Musikunterricht erhalten (haben),
  • Bestätigung der vorstehenden Schüler/Schülerinnen, dass Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Tätigkeit der selbstständigen Musiklehrenden weiterentwickelt werden oder dass eine Studienaufnahme angestrebt bzw. erfolgt ist.
  • Sofern der Unterricht an einer staatlich geförderten oder privaten Musikschule erfolgt, kann anstatt der Bestätigungen auch ein Nachweis der Musikschule vorgelegt werden, aus dem sich ergibt, dass die Musikschule nach den Lehrplänen des Verband deutscher Musikschulen (VDM) unterrichtet.

Achtung: Die von der Stadt Karlsruhe ausgestellte Bescheinigung gilt nur zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der Steuerbefreiung; die Entscheidung darüber obliegt allein den Steuerbehörden.

Weitere Informationen

Stadt Karlsruhe | Kulturamt - Kulturbüro
Rathaus am Marktplatz
Karl-Friedrich-Str. 10
76133 Karlsruhe

Dr. Birgitta Schmid
0721 133-4063

Die Stadt Karlsruhe fördert die kulturelle Tätigkeit der Karlsruher Gesang- und Musikvereine durch die Gewährung von Zuschüssen. Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist bei Gesangsvereinen die Zugehörigkeit zum Badischen Sängerbund, bei Musikvereinen die Eintragung im Vereinsregister oder die Zugehörigkeit zu einem Verband.

Vereinsmusikförderung: Antrag Allgemeinzuschuss 143 KB (XLS)

Vereinsmusikförderung: Antrag Sonder-/Mietkostenzuschuss 138 KB (XLS)

Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Chorgesangs und der Vereinsmusik 107 KB (PDF)

Kontakt

Kulturamt

Nuray Simsek

Kulturbüro Sekretariat

Karl-Friedrich-Straße 14 – 18
76133 Karlsruhe

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