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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

Im folgenden finden sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Stadt Karlsruhe.

1. Für die Ausführung des erteilten Auftrages sind im Rahmen der je­wei­li­gen Zustän­dig­keit maßgebend:

a) die Verdin­gungs­ord­nung für Leistungen (VOL/B) und die zu­sätz­li­chen Vertrags­be­din­gun­gen der bestel­len­den städti­schen ­Dienst­stelle hierzu
b) die Verdin­gungs­ord­nung für Bauleis­tun­gen (VOB/B) und die zu­sätz­li­chen Vertrags­be­din­gun­gen der bestel­len­den städti­schen ­Dienst­stelle hierzu
c) die gültigen allge­mei­nen techni­schen und DIN-Vorschrif­ten, die Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrift - Grundsätze der Prävention DGUV V 1, die weiteren für den Auftrag­ge­ber gelten­den ­Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten sowie die allge­mei­nen anerkann­ten ­si­cher­heits­tech­ni­schen und arbeits­me­di­zi­ni­schen Regeln
d) die Besonderen Vertrags­be­din­gun­gen und techni­schen Vor­schrif­ten der bestel­len­den städti­schen Dienst­stelle
e) das Leistungs­ver­zeich­nis mit den dazuge­hö­ri­gen ­Zeich­nun­gen
f) die Weisungen der zustän­di­gen Betriebs­ab­tei­lung oder ört­li­chen Bauleitung.

2. Eigen­tums­vor­be­halte werden nicht anerkannt.

3. Kosten, die der Stadt durch Nicht­be­ach­tung der angege­be­nen ­Ver­sand­an­schrift entstehen, werden in der Rechnung gekürzt, ebenso Mehrfrach­ten (Eilgut, Express) bei Nicht­ein­hal­tung der Lie­fer­frist.

4. Die Abtretung von Forde­run­gen des Auftrag­neh­mers aus diesem ­Ver­trag ist ausge­schlos­sen. Ausnahmen hiervon sind nur mit der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustimmung der Stadt zulässig. Die Stadt ist berechtigt, gegenüber einer Forderung des Auf­trag­neh­mers, mit einer offenen Gegen­for­de­rung aufzu­rech­nen.

5. Der Auftrag­neh­mer erklärt mit der Annahme dieses Auftrages, dass er seinen gesetz­li­chen Verpflich­tun­gen zur Zahlung der Steu­ern und Abgaben, der Beiträge zur Berufs­ge­nos­sen­schaft und So­zi­al­ver­si­che­rung sowie den Verpflich­tun­gen aus den Ta­rif­for­de­run­gen und dem Schwer­be­hin­der­ten­ge­setz ordnungs­ge­mäß nach­ge­kom­men ist und eine Haftpflicht­ver­si­che­rung besteht. Er ver­pflich­tet sich, die Nachweise hierüber vor Beginn der Leis­tun­gen auf Verlangen der Stadt vorzulegen:

6. Mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung erkennt der Auf­trag­neh­mer diese Geschäfts­be­din­gun­gen an, die auch dann ­gel­ten, wenn die Bedin­gun­gen des Auftrag­neh­mers in dessen ­Auf­trags­be­stä­ti­gung den hier aufge­führ­ten entge­gen­ste­hen; etwaige Änderungen müssen schrift­lich vereinbart sein.

7. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand für alle aus diesem Vertrag ­sich ergebenden Strei­tig­kei­ten ist Karlsruhe.

8. Von der Teilun­wirk­sam­keit einzelner Bestim­mun­gen bleibt die Gül­tig­keit der übrigen in diesen Geschäfts­be­din­gun­gen ­ge­trof­fe­nen Regelungen unberührt.  

Hat der Auftrag­neh­mer zu vertreten, dass sich durch­ ­Nicht­ein­hal­tung der vertrag­lich festge­leg­ten ­Fer­tig­stel­lungs­frist die Steuer­schuld durch Änderung des Steu­er­sat­zes erhöht, so kann er den dadurch entstan­de­nen Mehrbetrag nicht gelten­d ­ma­chen.

Die angege­be­nen Preise verstehen sich, sofern nicht beson­de­re ­Ver­ein­ba­run­gen getroffen sind, einschließ­lich Versand­kos­ten, Fracht, Verpackung, Zoll, sonstige Belas­tun­gen und Ne­ben­leis­tun­gen, frei Verwen­dungs­stelle. Die Stadt behält sich vor, berechnete Emballagen gegen Rücker­stat­tung eines an­ge­mes­se­nen Betrages (nicht unter 2/3 des Wertes) wieder­ ­zu­rück­zu­sen­den.

Jeder Sendung hat eine Versan­d­an­zeige mit Angabe der Be­stell­num­mer der Stadt voraus­zu­ge­hen und zwar so recht­zei­tig, dass die notwen­di­gen Vorkeh­run­gen zur Waren­an­nahme getrof­fen wer­den können. Allen Sendungen ist ein Liefer­schein mit Be­stell­num­mer-Angabe beizulegen. Bei Paketsen­dun­gen ist in der An­schrift „Paket­aus­ga­be“ anzugeben.

Eine Rechnung ist für jede Bestellung getrennt unter Angabe unserer Bestellnummer -freistehend- sowie des im Kopf genannten Amtes einzureichen. Bitte senden Sie Ihre Rechnungen bevorzugt in elektronischem Format an:
Wenn Sie Ihre Rechnung nicht elektronisch versenden können, nutzen Sie bitte ausschließlich unser Postfach: Stadt Karlsruhe, Bestellnummer, Postfach 62 69, 76042 Karlsruhe
Rechnungen für Bauleistungen können nur bearbeitet werden, sofern das durch den Beauftragten der Stadt zu fertigende Abnahmeprotokoll von beiden Teilen unterschrieben und der Rechnung separat beigefügt ist.

Zahlung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug nach Rechnungs- oder ­Wa­ren­ein­gang. Abwei­chende Zahlungs­be­din­gun­gen sind besonders zu ver­ein­ba­ren. Grund­sätz­lich wird
durch Überwei­sung bezahlt.

Der Auftrag­neh­mer ist verpflich­tet, über alle ihm im Zu­sam­men­hang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Infor­ma­tio­nen, insbe­son­dere perso­nen­be­zo­gene Daten und Betriebs-und Ge­schäfts­ge­heim­nisse, Still­schwei­gen zu bewahren.
Diese Verpflich­tung zur Verschwie­gen­heit gilt im gleichen Maße für Erfül­lungs­ge­hil­fen und Subun­ter­neh­mer des Auftrag­neh­mers. Sie gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort. Darüber hinaus ist der Auftrag­neh­mer verpflich­tet, die zum Zwecke der Tätig­keit ­über­las­se­nen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Ein­sicht­nahme Dritter zu schützen. Der Auftrag­neh­mer haftet für alle Schäden in vollem Umfang, die der Stadt Karlsruhe durch eine Verletzung dieser Verschwie­gen­heits­ver­pflich­tung entstehen.

Ausschreibungen subreport ELViS

Hier finden Sie die Ausschrei­bun­gen nach VgV, VOB und UVgO der Stadt Karlsruhe und teilweise der städti­schen Unter­neh­men. Maßgeblich sind jeweils die amtli­chen ­Ver­öf­fent­li­chun­gen.

Bekanntmachung erfolgter Vergabe

Bekanntmachung erfolgter Vergabe der Stadt Karlsruhe gemäß § 30 UVgO und § 20 Absatz 3 VOB/A.

Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen

Ausschrei­bun­gen nach VgV, VOB und UVgO der Stadt Karlsruhe und teilweise der städti­schen Unter­neh­men. Maßgeblich sind jeweils die amtli­chen ­Ver­öf­fent­li­chun­gen.

Vergabe über Subreport

Das Elektro­ni­sche Verga­be­in­for­ma­ti­ons-System Subreport (ELViS) ist usner Partner in Sachen Aus­schrei­bun­gen. Alle Natio­na­len und Europa­wei­ten Verga­be­ver­fah­ren werden über diese Aus­schrei­bungs­platt­form durch­ge­führt.

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