Der digitale Wandel macht auch vor dem Personalausweis nicht halt: Mit der elektronischen Identitätsfunktion (eID-Funktion) des Personalausweises bietet die Bundesverwaltung seit einigen Jahren eine innovative Möglichkeit, sich online sicher und unkompliziert auszuweisen. Sie ermöglicht es, sich bei zahlreichen Online-Diensten verlässlich und datenschutzkonform zu identifizieren.
Viele Behördengänge lassen sich online erledigen
„Die Vorteile der eID liegen auf der Hand: Die Zeit- und Kostenersparnis durch den Wegfall vieler Behördengänge ist enorm. Dies fördert nicht nur die Effizienz, sondern auch die Nutzerfreundlichkeit der öffentlichen Verwaltung“, erklärt der für den Bürgerservice zuständige Dezernent Bürgermeister Dr. Albert Käuflein. Karlsruher Bürgerinnen und Bürger können auf diesem Weg aktuell die elektronische Wohnsitzanmeldung vornehmen, ein Führungszeugnis beantragen oder ein Fahrzeug zulassen. Dabei wird ein spezieller Chip im Personalausweis genutzt, der die persönlichen Daten verschlüsselt speichert und diese nur nach Freigabe durch die Ausweisinhaberin beziehungsweise den Ausweisinhaber übermittelt.
„Ein weiteres Plus ist die Sicherheit: Die eID nutzt modernste Verschlüsselungstechnologien, um die persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer zu schützen. Dies macht die elektronische Identifizierung nicht nur schneller und bequemer, sondern auch sicherer als viele herkömmliche Methoden der Identifikation.“, sagt Dr. Käuflein weiter.
Bisher nutzt nur ein Drittel der Deutschen die eID
Doch trotz der zahlreichen Vorteile nutzen noch längst nicht alle Bürgerinnen und Bürger die eID. Laut einer aktuellen Umfrage der Bundesregierung haben bisher nur rund 30 Prozent der Deutschen die eID aktiviert. Dabei ist die Aktivierung denkbar einfach: Bereits bei der Beantragung des neuen Personalausweises kann die eID-Funktion freigeschaltet werden. Auch für Inhaberinnen und Inhaber älterer Ausweise gibt es die Möglichkeit, die Funktion nachträglich aktivieren zu lassen.
Ein Grund für die Zurückhaltung könnte die mangelnde Bekanntheit der eID-Funktion sein. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen schlichtweg nicht, welche Möglichkeiten ihnen durch die eID offenstehen. Auch gibt es immer wieder Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Sicherheit, die jedoch durch die modernen Verschlüsselungstechnologien und der strengen gesetzlichen Vorgaben unbegründet sind.
Karlsruher Verwaltung informiert bei Bunter Nacht der Digitalisierung
Das Ordnungs- und Bürgeramt hat sich gemeinsam mit dem Amt für Informationstechnik und Digitalisierung zur Aufgabe gemacht, verstärkt Aufklärungskampagnen zu starten, um die Bevölkerung über die Vorteile und die Nutzung der eID zu informieren. Ziel ist es hierbei, die Nutzung der eID-Funktion deutlich zu steigern und so die digitale Verwaltung weiter voranzutreiben. So waren beide Ämter Teil der Bunten Nacht der Digitalisierung, die am 7. Juni stattfand. Dass in Karlsruhe das Interesse an digitalen Verwaltungsleistungen groß ist, konnten die Mitarbeitenden beider Dienststellen von Veranstaltungsbeginn an wahrnehmen. Es gab eine Vielzahl von Beratungsgesprächen und erfolgreichen Aktivierungen der eID.
Für Bürgerinnen und Bürger aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die über keinen deutschen Personalausweis verfügen, besteht übrigens die Möglichkeit, eine sogenannte eID-Karte in den städtischen Bürgerbüros zu beantragen. Mit dieser Karte können digitale Verwaltungsleistungen ebenfalls in Anspruch genommen werden. Die Gebühr für die Karte mit zehnjähriger Gültigkeitsdauer beträgt 37 Euro.