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Pflegekinder und Adoption

Bieten Sie einem Kind ein liebevolles und sicheres Zuhause auf Zeit oder auf Dauer. Werden Sie Pflegefamilie oder Adoptivfamilie – mit dem Pflegekinderdienst und der Adoptionsfachstelle an Ihrer Seite!

Straßenrand mit Wiese: Beine von einem Hund, zwei Erwachsenen und einem Kind und einem Paar Babyschuhe.

Werden Sie Pflegefamilie

Titelbild Video Pflegekinderdienst
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Kinder, die eine Pflegefamilie suchen

Davut ist zweieinhalb Jahre alt und lebt übergangsweise bei seinen Großeltern, da seine Eltern der Erziehung nicht gewachsen sind. Die Großeltern sind auf Dauer ebenfalls überfordert mit der Erziehung von Davut. Um Davut angemessen zu fördern, wird eine Unterbringung in einer Pflegefamilie angestrebt. Seine Eltern stehen hinter der Unterbringung des Kindes in einer Vollzeitpflegefamilie.

Davut entwickelt sich bisher bezüglich Mobilität und Sprache altersentsprechend. Allerdings ist er wenig Grenzsetzung gewöhnt, weshalb sein soziales Verhalten in der Kita mitunter auffällig war. Davuts Großeltern haben einen türkischen Hintergrund. In ihrer Erziehung spielt ihr kultureller Hintergrund eine Rolle, ohne Anspruch auf eine religiöse Erziehung. Aufgrund der Vorgeschichte in seiner Herkunftsfamilie besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass Davut Entwicklungsbeeinträchtigungen zeigen wird, die besonderer Förderung und Unterstützung bedürfen.  

Wir suchen

Eine liebevolle Vollzeitpflegefamilie für Davut im Stadtgebiet Karlsruhe oder dem näheren Umkreis, welche die Kontakte zu den leiblichen Eltern und Großeltern (Wunsch der Eltern: einmal monatlich im Wechsel mit den Großeltern) sowie Verwandten (sporadisch) unterstützt. Eine Rückführung in den elterlichen Haushalt ist auf absehbare Zeit nicht möglich, so dass von einer langfristigen Unterbringung bei der Pflegefamilie auszugehen ist. Dennoch erwarten wir Offenheit für eine zeitliche Befristung, falls sich die Lebenssituation der Eltern stabilisieren sollte.

Wir bieten:

  • ortsübliches Pflegegeld

  • monatlich pauschale Zuschüsse und einmalige Beihilfen

  • Zuschüsse zur Altersvorsorge für die Pflegeperson

  • kontinuierliche fachliche Beratung und Fortbildungen

  • Austausch mit anderen Pflegefamilien

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, wenden Sie sich bitte für ein unverbindliches Informationsgespräch an Frau Schwegler: 0721 133-5215

Sophie ist fünf Jahre alt und lebt derzeit in einer Bereitschaftspflegefamilie. Sie kommt aus einem überforderten, vernachlässigendem Elternhaus. Entwicklungsauffälligkeiten sind im Bereich Sprache und Kognition gegeben. Ferner Verhaltensauffälligkeiten mit teils grenzaustestendem Verhalten, erhöhter Reizoffenheit, kurzer Aufmerksamkeitsspanne und teils autoaggressivem Verhalten. Darüber hinaus bestehen Hinweise auf eine Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD), die jedoch noch nicht diagnostiziert ist. Sophie besucht den Kindergarten und hat dort eine Integrationshilfe. Sie ist ein sehr fröhliches, offenes, aber noch distanzgemindertes Kind. Ihre Eltern verhalten sich kooperativ.

Wir suchen

Eine liebevolle, pädagogisch versierte und belastbare Vollzeitpflegefamilie für Sophie im Stadtgebiet Karlsruhe oder dem näheren Umkreis, welche die Kontakte zu den leiblichen Eltern unterstützt.

Eine Rückführung in den elterlichen Haushalt ist vorerst nicht möglich, so dass von einer langfristigen Unterbringung bei der Pflegefamilie auszugehen ist. Dennoch erwarten wir Offenheit für eine zeitliche Befristung, falls sich die Lebenssituation der Eltern stabilisieren sollte.

Wir bieten:

  • ortsübliches Pflegegeld

  • monatlich pauschale Zuschüsse und einmalige Beihilfen

  • Zuschüsse zur Altersvorsorge für die Pflegeperson

  • kontinuierliche fachliche Beratung und Fortbildungen

  • Austausch mit anderen Pflegefamilien

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, wenden Sie sich bitte für ein unverbindliches Informationsgespräch an Frau Schwegler: 0721 133-5215

Immanuel ist fünf Jahre alt. Er ist ein lebhafter, fröhlicher, redegewandter, tierlieber und impulsiver Junge. Aufgrund seiner Vorgeschichte ist davon auszugehen, dass er Verhaltensauffälligkeiten zeigen wird, die besonderer Förderung und Unterstützung bedürfen.  Immanuel besucht eine Kita in Karlsruhe-Durlach.

Wir suchen

Eine liebevolle Vollzeitpflegefamilie für Immanuel im Stadtgebiet Karlsruhe oder dem näheren Umkreis, welche die Kontakte zu den leiblichen Eltern und seinem Bruder unterstützt. Eine Rückführung in den elterlichen Haushalt ist in etwa ein bis zwei Jahren angedacht.

Wir bieten:

  • ortsübliches Pflegegeld

  • elterngeldähnliche Leistungen

  • monatlich pauschale Zuschüsse und einmalige Beihilfen

  • Zuschüsse zur Altersvorsorge für die Pflegeperson

  • kontinuierliche fachliche Beratung und Fortbildungen

  • Austausch mit anderen Pflegefamilien

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, wenden Sie sich bitte für ein unverbindliches Informationsgespräch an Frau Schwegler: 0721 133-5215

Was uns wichtig ist!

  • Wir als Pflegekinderdienst und Adpotionsvermittlung sind ein engagiertes Team von Fachkräften der Sozialen Arbeit, die sich für das Wohl von Kindern und Jugendlichen einsetzen.
  • Unser Ziel ist es, für Pflege- und Adoptivkinder ein liebevolles und sicheres Zuhause zu finden, in dem sie aufgefangen und gefördert werden.
  • Als Team arbeiten wir eng zusammen und suchen nach individuellen Lösungen, um jedes Kind auf seinem Weg zu unterstützen.
  • Wir begegnen allen Menschen mit Respekt und Einfühlungsvermögen - unabhängig von ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft.
  • Engagement und Verlässlichkeit sind Grundpfeiler unserer Arbeit.
  • Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle und herzliche Zusammenarbeit mit Pflegeeltern, Pflegepersonen und Adoptiveltern.
  • Wir nehmen Anliegen und Fragen ernst.
  • Als Fachdienst stehen wir ihnen während der gesamten Dauer des Pflege- und Adoptionsverhältnisses zur Seite und bieten Ihnen neben der fachlichen Begleitung und Beratung regelmäßig Fortbildungen und den Austausch mit anderen Pflege- und Adoptiveltern an.
Familie von unten fotografiert, formen mit ihren Fingern einen Stern.

Pflegekinder

Im Pflegekinderwesen unterscheiden wir zwischen Bereitschaftspflege und Vollzeitpflege.

Als Bereitschaftspflegeperson oder -familie nehmen Sie kurzfristig Kinder zwischen null und sechs Jahren auf, die meist aufgrund einer akuten Krisensituation nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können.

Sie bieten Ihrem Pflegekind einen Ort, an dem es zur Ruhe kommen kann, Sicherheit und zuverlässige Versorgung erfährt, bis geklärt ist, wie es für das Kind weitergeht.

Manche Kinder können aus verschiedenen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern bleiben und benötigen für eine gewisse Zeit oder auf Dauer eine alternative Unterbringung, in der sie sicher und geborgen aufgefangen werden. Diesen Kindern wird durch die Aufnahme bei Ihnen als Pflegeeltern oder Pflegefamilie ein neues Zuhause geboten.

Sie übernehmen die Verantwortung für die tägliche Versorgung und Betreuung, Erziehung und Förderung Ihres Pflegekindes. In manchen Fällen kann das Kind zu seinen Eltern zurückkehren, wenn diese ihrem Kind wieder ein förderliches Lebensumfeld bieten können. In anderen Fällen bleibt das Kind dauerhaft bei Ihnen.

Häufige Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Pflegekinderwesen.

Pflegekinder können von 0 bis 18 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen können Pflegeverhältnisse auch über das 18. Lebensjahr hinaus verlängert werden.

So vielfältig wie die Herkunftsfamilien dürfen auch die Pflegefamilien beziehungsweise Pflegepersonen sein. Das heißt Sie können sich als Familie, als Paar und als alleinstehende Person bewerben. Gleichgeschlechtliche Partnerschaft, Regenbogenfamilie, Patchworkfamilie, klassische Familie, eine enge nachbarschaftliche Verbindung, in der eine Person das Pflegekind aufnimmt, die andere Person engmaschig unterstützen möchte – sie sind willkommen!

Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  • Es braucht Ihre Bereitschaft zur Zusam­men­ar­beit mit der Herkunftsfamilie, dem Jugendamt und anderen Pflege­fa­mi­lien im Rahmen von Fortbil­dungs­ver­an­stal­tun­gen.
  • Ihr finanzielles Auskommen sollte auch ohne Einbe­zie­hung des Pflege­gel­des sicher­ge­stellt sein.
  • Ihre Wohnung sollte so groß sein, dass mit der Aufnahme eines Pflege­kin­des keine beengte Situation entsteht. 
  • Für die Vollzeitpflege gilt, dass der Alters­ab­stand zwischen der zukünf­ti­gen Haupt­be­zugs­per­son und dem Pflegekind nicht mehr als 45 Jahre betragen sollte.

Bei Interesse wenden Sie sich an die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes, um ein unverbindliches Informationsgespräch zu vereinbaren.

In diesem Gespräch erhalten Sie alle notwendigen Informationen über den weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens und haben Gelegenheit, Ihre offenen Fragen zu klären.

Erst nach erfolgreichem Abschluss des Bewerbungsverfahrens können sie als Pflegeperson oder Pflegefamilie eingesetzt werden.

Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes stehen Ihnen von Beginn an kontinuierlich zur Seite.

Während des Bewerbungsverfahrens lernen Sie uns und unsere Arbeitsweise bereits gut kennen und erfahren, wie wir Sie während der Dauer des Pflegeverhältnisses unterstützen.

Im Anschluss an das erfolgreiche Bewerbungsverfahren besuchen Sie gemeinsam mit anderen neuen Pflegeeltern ein Qualifizierungsseminar. Außerdem begegnen Sie anderen Pflegeeltern bei unseren Fortbildungsangeboten, von denen zu Beginn einige verpflichtend sind. Des Weiteren gibt es ein Supervisionsangebot für unsere Pflegeeltern, in der Bereitschaftspflege zum Beispiel auch alle acht bis zehn Wochen einen Teamabend.

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, sich in Ihrer Freizeit miteinander zu vernetzen.

In der Vollzeitpflege ist es grundsätzlich möglich, dass Sie als alleinstehende Pflegeperson erwerbstätig sind oder als Pflegeelternpaar beide arbeiten gehen. Zu Beginn des Pflegeverhältnisses ist es wichtig, dass eine Pflegeperson für einen bestimmten Zeitraum zu Hause bleibt, damit das Pflegekind gut ankommen und sich einleben kann.

In der Bereitschaftspflege ist es vorteilhaft, wenn eine Person zu Hause ist, um das Kind zu betreuen und Termine wahrzunehmen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Alleinstehende oder beide Pflegepersonen berufstätig sind. Voraussetzung ist, dass die Betreuung und Versorgung des Pflegekindes während Ihrer Arbeitszeit anderweitig gewährleistet ist. In den ersten Wochen, nachdem das Pflegekind aufgenommen wurde, ist es allerdings wichtig, dass eine Pflegeperson für das Kind da ist, um Sicherheit in der Übergangsphase zu geben.

Wie alle Kinder benötigen Pflegekinder regelmäßig die Nähe und Aufmerksamkeit ihrer hauptsächlichen Bezugspersonen.

Haben sie diese Sicherheit und Vertrauen in die neue Situation gewonnen, können sie wie eigene Kinder auch von Familienangehörigen der Pflegefamilie, der Nachbarschaft oder Babysitter*innen aus dem sozialen Umfeld ihrer Pflegefamilie betreut werden.

Ja, Pflegekinder können, wie alle anderen Kinder auch, eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besuchen.

Kinderbetreuungsangebote in Karlsruhe

In der Vollzeitpflege ist es wichtig, dass das Pflegekind und die künftigen Pflegepersonen gut zueinander passen und sich miteinander wohlfühlen. Die Aufnahme erfolgt erst nach einem Kennenlernprozess. Vom ersten Kennenlernen bis zum Einzug bei Ihnen vergehen im Regelfall sechs bis acht Wochen.

In der Bereitschaftspflege kann die Aufnahme eines Kindes innerhalb weniger Stunden notwendig sein. Da es sich hier oft um Kriseninterventionen handelt, gibt es keinen Kennenlernprozess, hier steht die kurzfristige Unterbringung des Kindes im Vordergrund.

Im Rahmen der Bereitschaftspflege ist die Dauer des Aufenthalts zeitlich begrenzt und dauert so lange, bis geklärt ist, ob das Kind zu seinen Eltern zurückkehren kann oder woanders (beispielsweise in einer Vollzeitpflegefamilie) leben soll. Die genaue Dauer kann nicht im Voraus abgeschätzt werden. Sie hängt von der Kooperation der Eltern, manchmal auch von gerichtlichen Entscheidungen, und weiteren Faktoren ab.

Bei der Vollzeitpflege ist das Pflegeverhältnis zunächst befristet. Die leiblichen Eltern haben die Möglichkeit, an ihrer Lebenssituation zu arbeiten, um die Rückführung ihres Kindes zu ermöglichen. Gelingt dies nicht, wird das Pflegeverhältnis auf Dauer angelegt.

Sie werden durch regelmäßige Kontakte und eine konkrete Hilfeplanung unterstützt. Sollte sich im Laufe des Pflegeverhältnisses herausstellen, dass es unüberbrückbare Situationen gibt oder sollte sich ihre Familiensituation verändern, wird gemeinsam mit ihnen nach individuellen Lösungen gesucht.

Pflegekinder haben, wie jedes andere Kind auch, grundsätzlich das Recht auf Kontakt mit ihren Eltern, ihren Geschwistern oder auch anderen wichtigen Bezugspersonen aus ihrer Verwandtschaft.

Kontakte zur Herkunftsfamilie sollen grundsätzlich ermöglicht werden, sofern sie keine Gefährdung für das Wohl der Kinder darstellen.

Die Ausgestaltung der Besuchskontakte wird individuell für jedes Kind und seine Situation vereinbart. Sie werden als Pflegepersonen bei Bedarf bezüglich der Ausgestaltung und Organisation von Umgangskontakten begleitet und beraten.

Wenn ein Pflegekind in einer Pflegefamilie ankommt, muss es neue Beziehungen mit zunächst fremden Menschen aufbauen. Jedes Kind bringt seine eigene Geschichte und unterschiedliche Erfahrungen aus seiner Herkunftsfamilie mit.

Daher braucht es Pflegeeltern, die offen für diese Geschichte und Erfahrungen der Kinder sind. Das Kind schafft es – mit Ihrer Unterstützung und Geduld – Sie als neue Bezugspersonen anzunehmen und sich an seine neuen Lebensbedingungen, neue Regeln und Verhaltensweisen anzupassen.

Mit der Unterbringung bei Ihnen als Pflegeperson oder Pflegefamilie verbinden wir Entwicklungschancen für unsere Pflegekinder!

Damit meinen wir das Sammeln von neuen Erfahrungswerten in folgenden Bereichen:

  • Zuverlässigkeit
  • Geborgenheit und Sicherheit
  • Entspannung
  • Fürsorge
  • Alltagsstruktur
  • individuelle Förderung
  • Wahrnehmung und Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse

Manche Pflegekinder haben solche haltgebenden Erfahrungen in ihrer Herkunftsfamilie nicht machen können, haben aber die Chance diese in der Pflegefamilie auf neue Weise zu machen und damit ihren Erfahrungsschatz zu erweitern.

Sicherer Hafen Pflegefamilie

Kinder, die in Bereitschaftspflege aufgenommen werden, bringen oft schwierige Erfahrungen mit und kommen unter Umständen direkt aus einer Krisensituation in die Bereitschaftspflegefamilie. Sie finden sich von einem Moment auf den anderen in einem vollkommen neuen Umfeld wieder und müssen viele Eindrücke auf einmal verarbeiten.

Sie als Pflegefamilie bieten Unterstützung, dass ein Ankommen im neuen Alltag mit seinen neuen Bezugspersonen, neuer Umgebung und neuen Regeln gelingen kann. Ihr Pflegekind erfährt bei Ihnen, manchmal zum ersten Mal in seinem Leben, einen „sicheren Hafen“, Geborgenheit, Fürsorge, Struktur und individuelle Förderung.

In manchen Fällen entscheiden sich Eltern freiwillig dafür, ihr Kind in Pflege zu geben.

In anderen Fällen beruht das Pflegeverhältnis auf gerichtlichen Entscheidungen beziehungsweise dem Entzug des Sorgerechts.

Deshalb fällt es manchen Eltern schwer, das Pflegeverhältnis als Hilfe anzunehmen und die neue „doppelte Elternschaft“ zu akzeptieren. Mit Ihrer und unserer Geduld und Unterstützung kann aus anfänglichem Widerstand manchmal eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Pflegeeltern werden.

Vielleicht ziehen sich die Eltern aber auch zurück, weil die Situation für sie nur schwer zu verarbeiten ist.

Wenn die Eltern die Verbindung mit ihrem Kind aufrechterhalten können und möchten, dann fördern wir gemeinsam regelmäßige Kontakte zwischen Herkunftsfamilie und Kind.

Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet zuallererst, ein neues Familienmitglied in seinen Alltag sowie das Gefüge seiner Familie zu integrieren und neue Bindungen zu knüpfen.

Es erfordert Geduld, um dem Kind Zeit zu geben, anzukommen und gegenseitiges Vertrauen wachsen zu lassen.

Als Pflegeeltern unterstützen Sie Ihr Pflegekind dabei, mit seiner Geschichte umzugehen und seine Erfahrungen aus der Herkunftsfamilie anzunehmen und zu bewältigen. Mit neuen beziehungsweise anderen Erfahrungen, die Sie einem Pflegekind ermöglichen, fördern Sie seine Persönlichkeitsentwicklung und sein Selbstwertgefühl.

Die Aufnahme eines Pflegekindes fordert Sie heraus – ebenso bereichert es Ihr Familienleben  mit schönen, lebendigen, spannenden, emotionalen Momenten, mit neuen Menschen, Lebensgeschichten sowie Selbsterfahrung.

Anforderungen der Bereitschaftspflege

Familien, Paare oder Einzelpersonen, die Bereitschaftspflege übernehmen oder übernehmen wollen, sind offen für spontane Veränderungen.

Tagesabläufe müssen eventuell kurzfristig anders gestaltet und an die aktuelle Situation angepasst werden. Ihre Familiendynamik beziehungsweise ihre „Routine“ wird dadurch in Bewegung geraten.

Als Bereitschaftspflegepersonen sollten sie Freude an Flexibilität und der Übernahme von Verantwortung haben. Sie und ihr Familiensystem sollten belastbar, besonders einfühlsam und anpassungsfähig sein, um Ihre Pflegekinder mit ihren individuellen Bedürfnissen spontan auffangen zu können.

Als Pflegeeltern bekommen Sie Pflegegeld.

Ein Teil davon ist für alles gedacht, was das Pflegekind generell zum Leben braucht, also zum Beispiel Nahrung, Kleidung oder Drogerieartikel.

Der andere Teil sind die „Kosten der Pflege und Erziehung“, den sie für Ihre Versorgungs- und Erzie­hungs­leis­tung bekommen. Ebenso erhalten Pflegeeltern einen Zuschuss zur Altersvorsorge.

Darüber hinaus gibt es finanzielle Zusatzleistungen für nicht alltägliche Anschaffungen.

Dies meint beispielsweise:

  • Erstausstattung an Möbeln
  • Anschaffung eines Kinderwagens, Autositzes oder Fahrrads
  • Unterstützung für Urlaubsreisen
  • Förderung des Kindes durch Sport, Musik und Anderes
  • Beiträge für die Betreuung des Kindes in der Kindertagesstätte, dem Kindergarten oder bei einer Tagesmutter.

Familien in der Bereitschaftspflege, die Rufbereitschaft übernehmen, bekommen dafür eine besondere Vergütung.

Detaillierte Auskünfte über die finanziellen Leistungen erhalten Sie gerne im persönlichen Kontakt mit uns.

Die Zusammensetzung der Leistungen variiert zwischen Bereitschafts- und Vollzeitpflege.

Die Pflegepersonen haben unabhängig von der Sorgerechtslage bestimmte Rechte und Pflichten bei der Versorgung und Betreuung ihres Pflegekindes.

Entscheidungsbefugnisse von Pflegepersonen, die sogenannte Alltagssorge, regelt zum einen der § 1688 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Zum anderen unterschreiben die Sorgeberechtigten zu Beginn des Pflegeverhältnisses im Regelfall eine Vollmacht.

Mit dieser Vollmacht wird den Pflegeeltern in mehreren wichtigen Bereichen Handlungsbefugnis übertragen. Darunter fallen zum Beispiel Arztbesuche für die Gesundheitsfürsorge oder Notfallbehandlungen oder die Regelung von Kita- und Schulangelegenheiten.

Für Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen Sie die Zustimmung der Sorgeberechtigten einholen. Das meint beispielsweise geplante Operationen oder die Eröffnung eines Sparbuchs.

Ihr Pflegekind darf auch mit Ihnen in den Urlaub fahren. Reisen im Inland oder ins europäische Ausland können Sie in der Regel selbst festlegen. Längere Auslandsaufenthalte oder Fernreisen müssen mit den Eltern und/oder dem Sorgeberechtigten abgesprochen werden.

Familie aus bunt angemalten Holzfiguren, zwei Erwachsene und vier Kinder

Adoption

Sie möchten ein Kind adoptieren oder ein Kind zur Adoption freigeben? Sie suchen nach einer Adoption nach Ihrer Herkunft? Sie möchten das Kind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren, für das Sie schon lange Verantwortung tragen? Dann sollten Sie sich vorher ausführlich informieren und beraten lassen. Als Adoptionsfachstelle stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.

  • Beratung und Begleitung von Schwangeren und Eltern, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ihr Kind zur Adoption freizugeben.
  • Überprüfung von geeigneten Adoptiveltern, sowohl für Inlands- als auch bei Auslandsadoption
  • Betreuung des Adoptionsverhältnisses nach der Vermittlung von In- und ausländischen Kindern
  • Beratung und Begleitung bei Stiefkindadoptionen
  • Seminar- und Fortbildungsangebote für Adoptivfamilien
  • Wurzelsuche für Menschen, die auf Grund einer Adoption, auf der Suche nach ihrer Herkunftsfamilie sind.

Bei dieser Form von Adoption werden keine persönlichen Daten ausgetauscht, Adoptivfamilie und Adoptivkind haben keine Informationen über die Herkunftsfamilie.

Als Schwangere haben sie folgende Möglichkeiten, eine Inkognito-Adoption für ihr Kind in Gang zu setzen:

Vertrauliche Geburt

Die Gebärende bleibt anonym, das heißt sie muss keine echten persönlichen Daten angeben. Sie entbindet unter einem Pseudonym, das ist ein selbst gewählter anderer Vor- und Nachname. Ihre persönlichen Daten hat die Frau nur gegenüber Mitarbeitenden der Schwangerschaftsberatungsstelle offenbart, diese Informationen werden an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Verwahrung übersandt. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat das Kind einen Anspruch auf Herausgabe dieser Daten.

Babyklappe

Ein Kind wird in die Babyklappe gelegt. Dies ist ein sicherer Ort mit einem Wärmebettchen. Durch die Benutzung der Babyklappe wird ein Alarm ausgelöst, so dass in kürzester Zeit Hilfe eintrifft. Das Kind wird dann in einer Klinik untersucht. Über diese Kinder und ihre Herkunft ist meist nichts bekannt.

Bei dieser Form der Adoption gibt es unterschiedliche Grade der Öffnung. Es ist möglich, dass sich die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern nicht kennen und keine Informationen zwischen ihnen ausgetauscht werden. Es ist aber auch möglich, dass sie sich kennen lernen.

Meist erfolgt die Adoption anonym – abgebende und annehmende Eltern kennen nur die Vornamen. Die Daten der leiblichen Mutter beziehungsweise der leiblichen Eltern sind der Adoptionsfachstelle bekannt. Nach der Adoption können die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern über die Adoptionsfachstelle in Kontakt bleiben oder in Kontakt treten, um beispielsweise Briefe oder Informationen auszutauschen.

Für Auslandsadoptionen sind staatlich anerkannte Organisationen zuständig, die sich in der Regel auf ein oder zwei Länder spezialisiert haben.

Hier finden Sie eine Übersicht der Auslandsvermittlungsstellen.

Die Eignungsprüfungen für Auslandsadoptionen werden von der örtlich zuständigen Adoptionsfachstelle durchgeführt.

Bei Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.

Bei der Stiefkindadoption wird das Kind des Partners oder der Partnerin adoptiert.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein verschiedengeschlechtliches oder gleichgeschlechtliches Paar handelt. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass das Kind und die adoptierende Person sich bereits gut kennen und zusammenleben.

Häufige Fragen

Im Folgenden finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Adoption.

Wenn Sie sich auf die Suche nach Ihrer Herkunft begeben möchten, unterstützen und begleiten wir Sie gerne mit Recherchen, Akteneinsicht und Hilfe bei der Kontaktaufnahme zu Angehörigen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir besprechen alle weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen.

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Wenn Sie verheiratet sind, muss eine Person 25 und die andere mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Wenn Sie verheiratet sind, können Sie nur gemeinsam adoptieren.
  • Wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie nur allein adoptieren.
  • Der Altersunterschied zum Kind soll einem natürlichen Altersunterschied entsprechen.
  • Ihre persönlichen Fähigkeiten oder Eigenschaften wie Empathie, Toleranz, Flexibilität und Offenheit sind von Bedeutung und werden mit Ihnen besprochen. Sie sollten sich auch mit der eigenen Erziehung und Erziehungsvorstellungen auseinandersetzen können und die selbst erlebte Erziehung nicht unreflektiert auf das Kind übertragen.
  • Für ein Kind ist es wichtig, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen. Wir besprechen, wie Sie Ihre Krisen und Herausforderungen meistern und mit Konflikten umgehen.
  • Sie sollten bereit sein, das Kind von Anfang an über seine Herkunft aufzuklären und mit diesem Thema offen umzugehen.
  • Sie sollten körperlich und geistig gesund sein, damit sichergestellt ist, dass Sie lange für das Kind sorgen können.
  • Sie müssen den Nachweis erbringen, dass das Kind in einer wirtschaftlich stabilen Situation aufwachsen kann.

Wenn Sie in Karlsruhe leben, bewerben sich bei uns, der Adoptionsfachstelle der Stadt Karlsruhe, um eine Adoption.

Darauf folgt die Eignungsprüfung. Dazu werden zwei Fachkräfte der Adoptionsfachstelle, mit Ihnen sprechen, um mehr über Sie zu erfahren. Neben Gesprächen in unseren Büroräumen, sehen wir uns Ihre Wohnsituation bei Ihnen vor Ort an.

Nach positivem Ergebnis der Eignungsprüfung erfolgt die weitere Vorbereitung auf die Adoption, zu der auch ein zweitägiges Qualifizierungsseminar sowie die Teilnahme an einem Kindernotfallkurs gehören.

Eine Adoption selbst kostet nichts, wenn sie von einem Jugendamt vermittelt wird.

Es entstehen jedoch Kosten für ärztliche Atteste, Führungszeugnisse oder Auslagen im Rahmen des Gerichtsverfahrens, wie zum Beispiel Notargebühren.

Im Prozess der Bewerbung und später in der Adoptionspflegezeit können folgende Unterlagen benötigt werden:

  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Ärztliche Atteste
  • Lebenslauf oder Lebensbericht
  • Nachweise über Ihr Einkommen
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bei Verheirateten

Für die Beantragung der Unterlagen bekommen Sie von uns alle notwendigen Vorlagen und Formulare.

Mit dem gerichtlichen Beschluss zur Adoption nach der Adoptionspflegezeit bekommt Ihr Kind automatisch Ihren Familiennamen.

Falls Sie als Ehepaar keinen gemeinsamen Familiennamen haben, können Sie sich für einen Ihrer Nachnamen entscheiden.

Ablauf eines Adoptionsprozesses

Informationsgespräch

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Es findet ein erstes Informationsgespräch bei der Adoptionsfachstelle statt. Hier werden grundsätzliche Informationen über Adoption, die Voraussetzungen und den Prozessablauf einer Adoption vermittelt. Es gilt als erste Orientierung für die Bewerbenden.

Entscheidung

Die Bewerbenden entscheiden sich entweder ein Bewerbungsverfahren zu starten oder den Prozess an dieser Stelle zu beenden. Es kann auch sein, dass die Familie noch Bedenkzeit braucht und das Verfahren pausiert und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen wird.

Bewerbungsverfahren

Es finden fünf bis sechs Gespräche statt, davon eines im Haushalt der Bewerbenden.

Themen im Bewerbungsprozess:

Adoptionsmotivation, biografische Erfahrungen, persönliche und familiäre Umstände der Adoptionsbewerbenden, Belastbarkeit, Profil des Kindes, für das die Bewerbenden sorgen können.

Warteliste

Die Bewerbenden werden mit dem erarbeiteten Profil des Kindes gemeinsam auf die Warteliste genommen.

Das Profil des Kindes entsteht aus den Gesprächen im Prozess und beschreibt die Möglichkeiten und Grenzen der Familie, die bei einer Aufnahme zu beachten sind.

Aufnahme

Die Adoptivfamilie nimmt das zu vermittelnde Kind auf. Die Adoptionsfachstelle unterstützt die Aufnahme und begleitet die Adoptionsfamilie.

Passung

Bei der Adoptionsfreigabe wird entschieden, welche Eltern für das zu vermittelnde Kind die beste Passung aufweisen. Diese Passung wird anhand der Profile der Bewerbenden und des infragekommenden Kindes ermittelt. Sollte ein Passung gegeben sein, wird ein Kind an Bewerbende vermittelt.

Adoptionspflegezeit

Es folgt die Adoptionspflegezeit von etwa einem Jahr.

Das Kind bekommt einen Familiennamen. Ein Vormund wird bestellt. Die Adoptionsfachstelle begleitet die Entwicklung des Kindes bis zum Adoptionsbeschluss.

Adoptionsbeschluss

Der Adoptionsbeschluss wird durch das Familiengericht getätigt.

Veranstaltungen des Pflegekinderdienstes und der Adoptionsfachstelle

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