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Orange Days Karlsruhe

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen: Ein wichtiger Gedenktag, den Karlsruhe zum Anlass nimmt, sich mit den Orange Days an der UN-Kampagne „Orange the world“ zu beteiligen.

© Stadt Karlsruhe, Gleichstellungsbeauftragte

16 Tage gegen Gewalt an Frauen

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Sie fängt bei Alltagssexismus an und endet mit Femiziden. Diese Gewalt ist allgegenwärtig und fest in patriarchalen Strukturen verankert. Sie findet in allen Ländern, Kulturen und Schichten statt. Laut den Vereinten Nationen ist jede dritte Frau einmal in ihrem Leben von physischer, sexualisierter oder psychischer Gewalt betroffen.

Mit den Orange Days haben wir auch in diesem Jahr gezeigt: In Karlsruhe ist kein Platz für Gewalt an Frauen!

Die Orange Days greifen die UN-Kampagne „Orange the world“ auf. Bereits seit 1991 macht die Kampagne auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam. Seit 1999 ist der 25. November, der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“, von den Vereinten Nationen als internationaler Gedenktag anerkannt.

Schon in den vergangenen Jahren fanden in Karlsruhe verschiedene Aktionen dazu statt. Seit 2023 bündelt Karlsruhe die Veranstaltungen und Aktionen in den Orange Days. Während der 16 Tage langen Kampagne werden bei der Fahnenaktion der Stadt an vielen Orten in Karlsruhe die orangefarbigen Fahnen gehisst. Die eigens für die Orange Days gestalteten Fahnen wurden in Anlehnung an die „Orange the world“-Kampagne gestaltet.

Auch in diesem Jahr haben sich wieder viele Vereine, Initiativen und Organisationen an der Fahnenaktion beteiligt und Flagge gezeigt, gegen Gewalt an Frauen.

Verena Meister bekräftigt: „Die Orange Days in Karlsruhe waren ein voller Erfolg – sie haben gezeigt, wie stark wir als Gemeinschaft für ein klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen eintreten können. Es bleibt unser Auftrag, weiter das Bewusstsein zu schärfen und Betroffene zu unterstützen! Wir danken allen, die sich beteiligt haben und setzen auf Eure Solidarität und Euer Engaement im nächsten Jahr. “

Porträt Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention, die 2018 in Kraft trat, verpflichtet alle Vertragsstaaten, Koordinierungsstellen einzurichten, um die Umsetzung des Abkommens zu fördern und zu überwachen. Denn noch immer zeigt sich Gewalt gegen Frauen in vielen Formen und tritt in allen Lebensbereichen auf. In Deutschland erfährt etwa jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche, sexualisierte oder psychische Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Einige Personengruppen sind besonders schutzbedürftig. Sie sind in erhöhtem Maße von Diskriminierungen, Einschränkungen und Bevormundung sowie struktureller Benachteiligung betroffen. Zu ihnen zählen nach der Instanbul-Konvention unter anderem Frauen mit Behinderungen, in der Prostitution tätige, zugewanderte und geflüchtete sowie wohnungslose Frauen, Kinder und Seniorinnen.

Seit 2020 arbeitet die Stadt intensiv an einem Konzept zur Istanbul-Konvention.
 

Mit neuer Koordinierungsstelle setzt Karlsruhe klares Zeichen: Schutz von Frauen vor Gewalt hat höchste Priorität

Karlsruhe ist eine der ersten Kommunen in Baden-Württemberg, die eine Koordinierungsstelle eingerichtet hat. Seit dem 1. Juli 2024 ist die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Büro der Gleichstellungsbeauftragten angesiedelt und wird von Viktoria Kornhaas wahrgenommen. Die neu geschaffene Stelle ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Hilfsstrukturen für Frauen und zur Schließung von bestehenden Schutzlücken in Karlsruhe. Durch Arbeitskreise und eine systematische Priorisierung soll nun die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt langfristig gewährleistet werden.

Porträt Verena Meister, Gleichstellungsbeauftragte © Stadt Karlsruhe, Verena Meister

Gewalthilfegesetz

Das geplante Gewalthilfegesetz in Deutschland zielt darauf ab, den Schutz und die Unterstützung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu verbessern. Ziel ist es den Zugang zu Hilfsangeboten und deren Finanzierung bundesweit zu sichern, um eine umfassende Versorgung Betroffener zu gewährleisten. 

Viktoria Kornhaas betont: „Das Gewalthilfegesetz ist unerlässlich! Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt erhalten dadurch einen verbindlichen Anspruch auf Schutz und Unterstützung. Das Hilfesystem soll ausgebaut werden und eine stabile und bedarfsgerechte Finanzierung erhalten."

Kernpunkte

Übersicht über die geplanten Kernpunkte des Gewalthilfegesetzes.

Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sollen einen gesicherten, rechtlich bindenden Anspruch auf Schutz und Unterstützung erhalten. Dies umfasst sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen.

Frauenhäuser, Beratungsstellen und ähnliche Hilfseinrichtungen sollen eine stabile und bedarfsgerechte Finanzierung bekommen, um ihre Arbeit nachhaltig sicherzustellen.

Geplant ist eine flächendeckende Versorgung mit Hilfsangeboten, einschließlich mehr Kapazitäten in Frauenhäusern und weiteren Beratungsstellen. Dadurch soll es auch in ländlichen und strukturschwachen Regionen leichter werden, Unterstützung zu erhalten.

Das Gesetz sieht vor, die Angebote für alle Betroffenen zugänglich zu machen, unabhängig von Behinderung, Alter, Geschlecht oder Aufenthaltsstatus.

Es soll eine stärkere Vernetzung zwischen Polizei, Justiz, Sozialdiensten und Hilfseinrichtungen geben, um eine wirksamere Zusammenarbeit zu gewährleisten und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Neben akuter Hilfe soll das Gesetz auch Maßnahmen zur Prävention von Gewalt stärken, etwa durch Aufklärung, Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit.

Drei Hände, zwei mit Faust, eine geöffnet als Symbol für das Hilfezeichen
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Video  

Schutz vor Gewalt

Weitere Informationen zu den Gewaltformen in der Istanbul-Konvention und den Hilfsangeboten in Karlsruhe: Schutz vor Gewalt.

Schweigen brechen: Eine Aktion des Hilfetelefons

Jede dritte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Beziehungspartner. Die Betroffenen bleiben aus Scham oft im Verborgenen. Aber häusliche Gewalt ist keine private Angelegenheit. Sie ist eine Menschrechtsverletzung und ein Straftatbestand. Gewalt gegen Frauen geht uns alle an! Fachpersonal und aufmerksame Mitmenschen sind für Betroffene von häuslicher Gewalt sehr wichtig: Sie stellen eine Verbindung zwischen den Betroffenen und den Fachberatungsstellen her und können so Leben retten.

Die Zahlen der Betroffenen häuslicher Gewalt in der Stadt Karlsruhe ist seit Jahren auf gleichbleibend hohem Niveau. 2023 gab es mehr als 400 Polizeieinsätze zu häuslicher Gewalt und dies fast täglich. In vielen Fällen sind auch Kinder involviert. Fast jeden dritten Tag spricht die Polizei Tatpersonen gegenüber Wohnungsverweise aus.

An der Social Media Aktion des Hilfetelefons beteiligten sich die Bürgermeister*innen der Stadt Karlsruhe und setzten ein starkes Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

Hier finden Sie alle Informationen und die Aktionsmaterialien des Hilfetelefons

Faktencheck

Femizid

Ein Femizid bezeichnet die Ermordung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Jeden dritten Tag geschieht in Deutschland ein Femizid – weltweit sogar alle elf Minuten. Der Femizid ist die schwerste Gewaltform geschlechtsspezifischer Gewalt und die Eskalation körperlicher, oft häuslicher Gewalt. Femizide und Gewalt gegen Frauen sind ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem. Sie resultiert meist aus patriarchalen Vorstellung vermeintlicher Besitzansprüche, die (Ex-)Partner, Väter oder Brüder gegenüber Frauen und Mädchen hegen. Oftmals werden Femizide in Medien als „Familiendrama“ verharmlost.

Transgender Day of Remembrance

Der „Tag der Erinnerung an die Opfer von Trans*feindlichkeit“, ist ein jährlich am 20. November stattfindender Gedenktag, an dem Betroffene transfeindlicher Gewalttaten gedacht und auf diese Problematik aufmerksam gemacht wird. Initiiert wurde der Gedenktag von Gwendolyn Ann Smith. Anlass war der Mord an Rita Hester in Allston (Massachusetts) im November 1998. Hester, eine afro-amerikanische Transfrau, war in ihrer Wohnung erstochen worden. Über den Mord gab es nahezu keine Berichterstattung und der Fall wurde nie aufgeklärt. Smith gründete daraufhin das Internet-Projekt „Remembering Our Dead“, aus dem später zu Ehren von Rita Hester der internationale Transgender Day of Remembrance hervorging.

Fahnenaktion

Bereits seit vielen Jahren organisiert die Gleichstellungsbeauftragte die Karlsruher Fahnenaktion – seit 2022 auch mit eigens entworfenen städtischen Fahnen. Zahlreiche Organisationen und Vereine engagieren sich und hissen in der Zeit vom 25. November bis zum 10. Dezember die orangefarbigen Fahnen. Die orangefarbigen Fahnen lehnen sich an die UN-Kampagne „Orange the world“ an. Orange steht für die Solidarität im gemeinsamen Bemühen zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Der lila Akzent ist die Farbe des Feminismus und der Emanzipation – Ausdruck der Frauenbewegung.

Download Fahnenmotiv als A4 530 KB (PDF) oder A3 528 KB (PDF)-Plakat

Historie zum 25. November

Die Schwestern Patria, Minerva und María Teresa Mirabal waren Widerstandskämpferinnen, die sich gegen ein Regime der Gewalt auflehnten. Die 50er Jahre in der dominikanischen Republik unter Diktator Trujillo waren geprägt von Angst, Terror und Unterdrückung. Zusammen mit ihren Ehemännern gehörten sie der Organisation „Bewegung des 14. Juni“ an – mit dem Ziel, Trujillo zu stürzen und sich für Frieden und Demokratie in ihrem Land einzusetzen.

Im Untergrund arbeiteten sie unter dem Decknamen „Las mariposas – die Schmetterlinge“. Die Schwester gelten als Symbol für Zusammenhalt, Mut und die Kraft, gemeinsam für etwas einzustehen.

Obwohl sie inhaftiert, gefoltert und vergewaltigt wurden, verrieten sie nie ihre Verbündeten. Nach einem gescheiterten Putschversuch 1959 wurden die drei Schwestern und ihre Männer verhaftet. Auf Grund von internationalem Druck wurden die Frauen wieder freigelassen, doch Trujillo ließ sie anschließend entführen und ermorden. Infolge dessen verlor Diktator Trujillo die restlichen Sympathien seines Landes und der Nachbarländer. Im Mai 1961 fiel er selbst einem Attentat zum Opfer.

Die Schwestern Mirabal wurden zur Legende. Ihr Mut gilt als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft zu entwickeln, sich gegen jegliches Unrecht zu wehren und für seine Rechte zu kämpfen. Rund 20 Jahre später wird der 25. November ein internationaler Gedenktag: Beim ersten Lateinamerikanischen Frauenkongress in Kolumbien 1981 wurde dieser Tag zum Gedenken an diese drei Frauen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ausgerufen und 1999 offiziell durch die Vereinten Nationen aufgegriffen.

Gewalt gegen Frauen: Meilensteine

Die Schwestern Mirabal auf einem 200 Pesos Schein der Dominikanischen Republik.
25. November 1960

Ermordung Schwestern Mirabal

Die Schwestern Patria, Minerva und María Teresa Mirabal waren Widerstandskämpferinnen, die sich gegen den Diktator Trujillo und ein Regime der Gewalt in der dominikanischen Republik auflehnten. Ihr Mut gilt als Symbol für Frauen weltweit, jegliches Unrecht zu wehren und für seine Rechte zu kämpfen.

25. November 1981

Erster Gedenktag für Frauen

Beim ersten lateinamerikanischen Frauenkongress, einer Zusammenkunft lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen, wurde der 25. November zum Gedenktag für von Gewalt betroffene Frauen ausgerufen.

1991

Erste Kampagne: 16 Days

Das Women's Global Leadership Institute initiierte erstmals die Kampagne 16 Days of Activism Against Gender Violence. Vom 25. November bis 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, werden jährliche Veranstaltungen und Aktionen durchgeführt um auf das Thema Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen.

1997

Vergewaltigung in der Ehe

Der neu gefasste §177 im Strafgesetzbuch tritt in Kraft. Nach langem Ringen im Bundestag wird Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt.

Januar 1999

Häusliche Gewalt überwinden

Sicherheit in der Stadt – Karlsruhe zeigt Verantwortung: Erster Auftrag der Stadt zur Entwicklung von Vorschlägen zur Prävention und Intervention bei häuslicher Gewalt.

Dezember 1999

UN-Gedenktag

In den Jahren nach 1981 griffen Menschenrechtsorganisationen das Datum auf, um mit Veranstaltungen auf die vorhandenen Defizite bei der Prävention von Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Die UN macht den „Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ offiziell zum Gedenktag.

Januar 2000

Projekt „Häusliche Gewalt“

Sicherheitsrat der Stadt Karlsruhe beschließt die Durchführung des Projekts „Häusliche Gewalt“. Unter Federführung der städtischen Gleichstellungsbeauftragten wird der Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ eingerichtet. Ziel ist die Vernetzung der Mitwirkenden in der Interventionskette.

Juni/Juli 2000

Polizeiliche Schutzanordnungen

Beginn der Erprobung polizeilicher Schutzanordnungen „Platzverweis“ in Karlsruhe. Herausgabe einer Informationsbroschüre zu den polizeilichen Schutzanordnungen.

Februar 2001

Informationskampagne

Die Veranstaltungsreihe gegen häusliche Gewalt „Wenn Männer Frauen schlagen“ richtet sich an die breite Öffentlichkeit. Die Informationsbroschüren zum „Platzverweis“ erscheinen in englischer, serbo-kroatischer, russischer und türkischer Sprache.

März 2001

Finanzierung Frauenhäuser

Der Gemeinderat beschließt, dass beide Karlsruher Frauenhäuser einen Sockelbetrag von insgesamt 300.000 DM pro Jahr zur Finanzierung ihrer Arbeit erhalten. Die Tagessätze für den Aufenthalt im Frauenhaus werden entsprechend reduziert. Die Beratungsstelle „Haus 13“ erhält einen höheren Zuschuss.

November 2001

Erste Fahnenaktion

Das Frauenbüro Karlsruhe schließt sich der bundesweiten Fahnenaktion „Frei leben ohne Gewalt“ zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen an. Die Aktion wird von Terres des Femmes ins Leben gerufen, um in der Öffentlichkeit über das Thema aufzuklären und Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Juli 2003

Täterberatung eröffnet

Eröffnung der Beratungsstelle gegen Gewalt im sozialen Nahraum als Täterberatungsstelle.

Januar 2005

Clearingstelle wird eingericht

Aufbau der Clearingstelle gegen Häusliche Gewalt (gefördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds). Die Polizei meldet (bei mündlichem Einverständnis der von Gewalt betroffenen Opfer) Platzverweisfälle direkt an die Clearingstelle, damit diese von sich aus Kontakt aufnimmt.

2005

Zwangsheirat als Nötigung

Zwangsheirat wird als besonders schwerer Fall der Nötigung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Damit erhöhten sich Strafen auf Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren.

2007

Stalking Gesetz

Das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen tritt in Kraft. Mit § 238 im Strafgesetzbuch wird ein eigenständiger Straftatbestand eingeführt.

2008

Orange the World

Weiterführung des Kampagne „16 Days of Activism Agianst Gender Violence“ als Teil der Kampagne „UNiTE to End Violence against Women“ der Vereinten Nationen unter dem Namen „Orange the World“ von UN Women.

März 2013

Hilfetelefon startet

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist im März 2013 gestartet. Unter der Nummer 116 016 bietet es vertraulich, kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung für Betroffene von Gewalt.

2018

Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die Istanbul-Konvention – tritt in Kraft. Sie ist die bedeutendste rechtliche Grundlage in Deutschland, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu beseitigen.

2019

Konvention in Karlsruhe

Der Karlsruher Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe. Dazu wird eine Projektstelle geschaffen, die die zur Umsetzung notwendigen Bestände und Bedarfe ermittelt und Maßnahmen entwickelt.

Fahnen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen vor dem Neuen Ständehaus
November 2021

Eigene städtische Fahnen

Die jährliche Fahnenaktion zum Internationalen Tag gegen Gewalt wird erstmals mit für eigens für Karlsruhe konzipierten Fahnen durchgeführt. Diese werden seither am 25. November in Karlsruhe gehisst.

11. Dezember 2024, Stadt Karlsruhe

Schutz und Hilfe für Frauen in Karlsruhe

Schutz vor häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt zeigt sich in verschiedenen Formen: als körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt. Infor­ma­tio­nen, Beratung und Angebote zum Schutz vor Gewalt erhalten Sie bei verschie­de­nen Fachstel­len in Karlsruhe.

Schutz vor sexueller Gewalt

Sexueller Gewalt verletzt die Persönlichkeitsrechte von Menschen und hinterlässt psychisch und physisch Spuren. Menschen vor sexueller Gewalt zu schützen und Betroffene zu unterstützen sind wichtige Anliegen der Stadt Karlsruhe.

Schutz vor Stalking

Zum Stalking oder auch Nachstellen zählen meist mehrere für Betroffene unerwünschte und bedrohliche Handlungen. Das können wiederholte Telefonanrufe und Mitteilungen, aber auch Auflauern und Verfolgen oder Bedrohungen sein. Hilfe finden Betroffene bei den Fachberatungsstellen in Karlsruhe.

Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz

Das Spektrum von Diskriminierung und sexualisierter Belästigung am Arbeitsplatz ist breit. Dazu zählen: sexistische Bilder am PC oder über Whatsapp, anzügliche Bemerkungen, „zufällige“ körperliche Berührungen, Drohungen und massive körperliche Gewalt. Erfahren Sie, wie Sie sich schützen können.

Gewalt im Namen der „Ehre" und Zwangsheirat

Die Gewalt und der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Personen bei Gewalt im Namen der „Ehre" und Zwangsverheiratung geht meist von männlichen Verwandten aus. Oftmals spielen dabei familiäre oder religiöse Traditionen eine große Rolle.

Schutz vor Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung ( auch Female Genital Mutilation – FGM) ist eine Menschrechtsverletzung! Auch in Karlsruhe sind Mädchen und Frauen davon bedroht oder betroffen. Beratungsstellen und Ärztinnen in Karlsruhe bieten Betroffenen Unterstützung und Hilfe.

Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution

Menschenhandel und Zwangsprostitution sind auch in Deutschland ein Problem. Häufig sind sie eng miteinander verknüpft: Opfer von Menschenhändlern werden nicht selten zur Prostitution gezwungen oder sexuell ausgebeutet. Hilfe unter Unterstützung finden Betroffene bei den Karlsruher Beratungsstellen.

Schutz vor digitaler Gewalt

Digitale Gewalt kommt in den Sozialen Medien immer häufiger vor. Menschen werden mit technischen Hilfsmitteln belästigt, gemobbt oder diskriminiert, oft anonym. Betroffene finden Hilfe bei den Karlsruher Fachberatungsstellen.

Die Gleichstellungsbeauftragte

Die Aufgaben der Gleich­stel­lungs­ar­beit sind umfassend und viel­fäl­tig. Die städtische Gleich­stel­lungs­be­auf­tragte und ihr Team wirken sowohl innerhalb der Stadt­ver­wal­tung als auch in der Stadt­ge­sell­schaft auf Gleich­stel­lung hin.

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