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Karlsruher Frauenwochen

Am 8. März ist Internationaler Frauentag – der weltweite Aktionstag für Frauenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter. Rund um den Tag finden bis 22. März die Karlsruher Frauenwochen statt.

© Nadia Grapes – stock.adobe.com

Frauenwochen gehen erfolgreich zu Ende

Mit einer großen Vielfalt an Veranstaltungen sind die diesjährigen Karlsruher Frauenwochen zu Ende gegangen.

Viele engagierte Bürger*innen haben sich beteiligt und laut und sichtbar in die Öffentlichkeit getragen, dass Frauenrechte nicht verhandelbar sind – Frauenrechte sind Menschenrechte!

Statements zum Internationalen Frauentag

Porträt Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Bürgermeister Dr. Albert Käuflein © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Porträt Bürgermeister Martin Lenz © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Bürgermeisterin Bettina Lisbach © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin
Bürgermeister Daniel Fluhrer © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin

Zusammenstehen für Frauenrechte – Einblick in die Auftaktveranstaltung 2024

Blick auf die Bühne des Tollhauses bei der Veranstaltung zum Internationalen Frauentag
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Frauentag und Gleichstellung in Karlsruhe und Deutschland

Die Geschichte des Frauentags beginnt vor über 100 Jahren und ist eng mit der Forderung nach dem Wahlrecht für Frauen verbunden: Seit Mitte des 19. Jahrhunderts forderten weltweit Frauen das Frauenwahlrecht. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, beschlossen die Delegierten auf der Zweiten Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz 1910 in Kopenhagen die Einführung eines Internationalen Frauentags mit dem Hauptziel, des allgemeinen Frauenwahlrechts.

Nach dem Ersten Weltkriegs und der Revolution wurde die Forderung des Frauentags am 12. November 1918 in Deutschland erfüllt: Frauen erhielten das aktive und passive Wahlrecht. Im Januar 1919 konnten deutsche Frauen das erste Mal in der Geschichte wählen und gewählt werden. In Karlsruhe zogen drei Frauen als Stadträtinnen in das Rathaus ein: Maria Matheis (Zentrum), Anna Richter (Deutsche Demokratische Partei, DDP), Kunigunde Fischer (SPD).

Seit 1986 gibt es bei der Stadtverwaltung bereits die Stelle der Frauenbeauftragten. 2011 erfolgte die Umbenennung in Gleichstellungsbeauftragte.

Weitere Informationen zur Tätigkeit und den Schwerpunkten: Die Gleichstellungsbeauftragte

Meilensteine der Gleichstellung

Klassenzimmer mit Schülerinnen des ersten Mädchengymnasiums
1893

Erstes Mädchengymnasium

Am 11. September 1893 eröffnete das erste Mädchengymnasium Deutschlands in Karlsruhe. Zunächst befanden sich die Schulräume in der Waldstraße 83. Da die Zahl der Schülerinnen aber stark anstieg, wurde 1911 ein neues Gebäude in der Sophienstraße 147 errichtet.

Artikel aus dem Volksfreund zum ersten Frauentag
1911

Erster Frauentag

In Deutschland wird das erste Mal der Internationale Frauentag gefeiert. Auch in Karlsruhe lud der Sozialdemokratische Verein zum Frauentag ein.

1918

Allgemeines Frauenwahlrecht

Am 30. November 1918 wurde das allgemeine Frauenwahlrecht eingeführt und bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 konnten Frauen dieses hart erkämpfte Recht erstmals ausüben und auch selbst gewählt werden.

Zusammenschnitt von Porträts der ersten drei Stadträtinnen
1919

Erste Stadträtinnen

In Karlsruhe zogen mit den Wahlen 1919 erstmals drei Frauen als Stadträtinnen in das Rathaus ein: Maria Matheis (Zentrum), Anna Richter (Deutsche Demokratische Partei, DDP), Kunigunde Fischer (SPD).

Porträt der ersten Amtsleiterin
1920

Erste Amtsleiterin

Im April 1920 übernimmt Elisabeth Großwendt die Leitung des Karlsruher Jugendamtes und wird die erste Amtsleiterin der Stadtverwaltung. Ihre Karriere endet mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten. Sie wird aufgrund ihrer demokratischen Haltung 1934 zwangsweise in den Ruhestand versetzt.

1933

Nationalsozialisten

Am 30. Januar 1933 wird Adolf Hitler Reichskanzler. Die NS-Herrschaft brachte für Frauenrechte und Gleichstellung große Rückschritte. Frauenverbände, die sich nicht der NS-Frauenschaft anschließen, werden verboten. Das Frauenbild wird durch die nationalsozialistische Ideologie bestimmt.

1949

Gleichstellung im Grundgesetz

Die Mütter des Grundgesetzes Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel setzten sich dafür ein, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern explizit in das Grundgesetz aufgenommen wird: Männer und Frauen sind gleichberechtigt – lautet Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes.

1951

Aufhebung Lehrerinnen-Zölibat

Bis 1951 wurden Lehrerinnen nach der Eheschließung aus dem Staatsdienst entlassen. Mit der Abschaffung des Lehrinnen- Zölibats konnten nun auch verheiratete Frauen weiter unterrichten. In Baden-Württemberg wurde die Regelung erst 1956 aus dem Dienstrecht gestrichen.

1952

Gründung der AKF

Die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauenorganisationen (AKF) wird 1952 als Dachverband der in Karlsruhe ansässigen Frauenorganisationen gegründet. Durch die AKF waren die Frauenorganisationen nun auch mit einem Sitz im Kulturausschuss vertreten.

1961

Einführung der Pille

Ein Jahr nach der Markteinführung in den USA ist die „Anti-Baby“-Pille auch in der Bundesrepublik erhältlich. Zunächst wird sie nur verheirateten Frauen mit mehreren Kindern verschrieben. Sie sollte bei Menstruationsbeschwerden helfen, die Verhütung wurde unter Nebenwirkungen aufgeführt.

1972

Stern: Wir haben abgetrieben!

In der Zeitschrift „Stern“ erklären 374 Frauen, dass sie ihre Schwangerschaft abgebrochen und damit gegen in Deutschland geltendes Recht verstoßen haben. Unter ihnen Alice Schwarzer, die die Aktion initiierte und sich bis heute für die Streichung von § 218 einsetzt.

1974

Reform-Versuch des § 218

Mit der „Fristenregelung“ wird der Abbruch einer Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen straffrei. Nach Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wird die Regelung 1975 als mit dem Grundgesetz unvereinbar aufgehoben.

1976

Änderung

Der § 218 bleibt im Strafgesetzbuch bestehen. Ein Schwangerschaftsabbruch wird nicht verfolgt, wenn die Schwangere einwilligt und der Abbruch aus medizinischen, ethischen oder sozialen Gründen vorgenommen wird.

1977

Familienrechtsreform

Ehepartner sind gleichberechtigt und es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung mehr in der Ehe. Die Ehefrau kann ohne Einwilligung ihres Ehemanns arbeiten gehen. Im Scheidungsrecht gilt das Zerrüttungsprinzip, nicht mehr das Schuldprinzip.

Plakat der Gleichstellungsstelle aus dem Jahr 1985
1986

Frauenbeauftragte Karlsruhe

Durch den Beschluss des Gemeinderates wird 1986 die Stelle der Frauenbeauftragten in Karlsruhe eingerichtet. Theresia Riedmaier führte das Amt bis 1989 aus, darauf folgte Annette Niesyto. Seit 2018 ist Verena Meister Gleichstellungsbeauftragte.

Bild des Flyers zu den Frauenperspektiven 1991
1991

Frauenperspektiven

Das Kulturfestival Frauenperspektiven fand in Karlsruhe alle zwei Jahre unter reger Beteiligung verschiedener Frauengruppen und Kultureinrichtungen statt. Bis 2015 war es ein fester Bestandteil des kulturellen Programms in Karlsruhe mit bundesweiter Aufmerksamkeit.

1994

Zusatz zu Artikel 3 Absatz 2

Das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz wird nach der Wiedervereinigung um den Zusatz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Frauen demonstrieren am Frauenstreiktag
1994

Bundesweiter Frauenstreik

Zum Internationalen Frauentag fand 1994 der erste bundesweite Frauenstreik statt. Auch in Karlsruhe legten Frauen ihre berufliche und private Arbeit nieder. Mit Nachdruck forderten sie unter anderem: legalen Schwangerschaftsabbruch, gleichen Lohn für gleiche Arbeit und mehr Rechte für Migrantinnen.

Porträt der ehemaligen Bürgermeisterin Salisch
1995

Erste Bürgermeisterin

Von 1995 bis 2003 bekleidete Heinke Salisch als erste Frau das Amt der Bürgermeisterin in Karlsruhe. Sie leitete das Baudezernat.

1997

Vergewaltigung in Ehe

Der neu gefasste §177 im Strafgesetzbuch tritt in Kraft. Nach langem Ringen im Bundestag wird Vergewaltigung in der Ehe damit unter Strafe gestellt.

2000

Häusliche Gewalt

Unter der Federführung der städtischen Gleichstellungsbeauftragten wird der Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ eingerichtet. Ziel ist die enge Vernetzung der Akteur*innen in der Interventionskette.

2001

Lebenspartnerschaft

Das Lebenspartnerschaftsgesetz ermöglichte gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals eine rechtlich anerkannte Verbindung einzugehen. In den meisten Rechtsbereichen hatte die eingetragene Lebenspartnerschaft die gleichen Auswirkungen wie die Ehe, beispielsweise beim Unterhalt und Erbrecht.

2003

PatinnenProjekt

Das PatinnenProjekt startet als gemeinsames Projekt der Gleichstellungsbeauftragten und des Internationalen Begegnungszentrums (ibz). Heute ist das ibz alleiniger Träger des Projektes. Im PatinnenProjekt werden Tandems zwischen einer ortsansässigen und einer zugewanderten Frau vermittelt.

Porträt ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel
2005

Erste Bundeskanzlerin

Nach der Bundestagswahl 2005 wurde Angela Merkel zur ersten Bundeskanzlerin Deutschlands. Sie bekleidete dieses Amt bis zu ihrem Ausscheiden aus der Politik 2021.

2005

Zwangsheirat als Nötigung

Zwangsheirat wird als besonders schwerer Fall der Nötigung in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Damit erhöhten sich Strafen auf Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren.

2006

Gleichstellungsstrategie

Der Gemeinderat beschließt ein strategisches Gender Mainstreaming-Konzept mit dem Ziel, Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen der Stadt Karlsruhe zu verankern und systematisch zu verfolgen.

2006

Antidiskriminierungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz, tritt in Kraft. Es soll die Benachteiligung von Personen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen.

2007

Stalking Gesetz

Das Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen tritt in Kraft. Mit § 238 im Strafgesetzbuch wird ein eigenständiger Straftatbestand eingeführt.

2011

Gleichstellungsbeauftragte

Die Koordination von Gender Mainstreaming wird in Karlsruhe auf die Frauenbeauftragte übertragen. In diesem Zusammenhang wird die Frauenbeauftragte in Gleichstellungsbeauftragte umbenannt.

2016

Chancengleichheitsgesetz

Das aktuelle Chancengleichheitsgesetz in Baden-Württemberg tritt in Kraft. Es soll die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst fördern. Ziel ist es auch Rahmenbedingungen zu schaffen, die es allen ermöglichen, Beruf und Familien- oder Pflegeaufgaben zu vereinbaren.

2018

Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die Istanbul-Konvention (IK) – tritt in Kraft. Sie ist die bedeutendste rechtliche Grundlage in Deutschland, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu beseitigen.

2019

Projektstelle IK geschaffen

Der Karlsruher Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) in Karlsruhe. Dazu wird eine Projektstelle geschaffen, die die zur Umsetzung notwendigen Bestände und Bedarfe ermittelt und Maßnahmen entwickelt.

2022

Neues Landtagswahlrecht

Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen tritt in Kraft. Mit der Einführung des Zweistimmenwahlrechts und der geschlossenen Landesliste soll der Weg für mehr Frauen in die Parlamente in Baden-Württemberg geebnet werden.

2022

Aufhebung § 219 a

Der Bundestag hebt das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche auf. Künftig können Ärztinnen und Ärzte öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne sich strafbar zu machen.

2022

Genderstern in Karlsruhe

Die Stadtverwaltung bringt einen neuen Leitfaden zur Nutzung geschlechtergerechter Sprache heraus. Erstmals kann auch der Genderstern in der städtischen Kommunikation verwendet werden.

Equal Pay Day

Am 7. März ist Equal Pay Day! Der Equal Pay Day ist ein Aktionstag, der darauf aufmerksam macht, dass Frauen im Durchschnitt weniger verdienen als Männer. Genauer gesagt: Er macht auf den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttoverdienst von Frauen und Männern aufmerksam. Diesen Unterschied nennt man auch Gender Pay Gap oder Geschlechterlohnlücke.

Wie hoch ist der Gender Pay Gap?
In Deutschland beträgt die Lücke zwischen den durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhnen von Frauen und Männern derzeit 18 Prozent. Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn: Dann steht der Equal Pay Day für den Tag in einem Kalenderjahr, bis zu dem Frauen theoretisch unbezahlt arbeiten, während Männer schon ab dem 1. Januar für ihre Arbeit entlohnt werden.

Antifeminismus

Unter Antifeminismus werden soziale Bewegungen oder gesellschaftliche, politische, religiöse und akademische Strömungen verstanden, die sich organisiert gegen Feminismus wenden. Antifeminismus richtet sich gegen feministische Anliegen, wie beispielsweise die Beseitigung von Sexismus, die Umsetzung von Gleichberechtigung oder die Stärkung weiblicher Selbstbestimmung. Antifeminismus kann sowohl gegen Feminismus als kollektive Bewegung gerichtet sein als auch gegen die konkrete Frauen- und Gleichstellungsarbeit.

FLINTA

FLINTA ist eine Abkürzung und steht für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht binäre, trans* und agender Personen. Die Abkürzung wird bei Veranstaltungen genutzt, um für die genannten Personen einen Schutzraum, frei von Diskriminierung zu schaffen.

 

Intersektionalität

Intersektionalität beschreibt die Überschneidung mehrerer Diskriminierungsformen, etwa von Rassismus und Sexismus. Die verschiedenen Kategorien werden dabei nicht einzeln betrachtet, sondern ergeben zusammen eine eigene Diskriminierungserfahrung. Intersektionalitätsforschung untersucht diese verschiedenen Phänomene auf Ähnlichkeiten und Berührungspunkte. Der Begriff entstand aus Schwarzen aktivistischen Bewegungen heraus und wurde von der Juristin Kimberlé Crenshaw geprägt. Sie beschreibt Intersektionalität als „ein Prisma, um die Art und Weise zu verstehen, wie verschiedene Formen der Ungleichheit oft zusammenwirken und sich gegenseitig verschärfen.“

 

24. März 2025, Stadt Karlsruhe

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