Statement Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz zur Haushaltssituation

Als „Verwaltung vor Ort“ ist die Stadt Karlsruhe für vielfältige Belange ihrer Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich. Die Aufgaben, die ihr aus dieser Verantwortlichkeit erwachsen, können Pflichtaufgaben oder freiwillige Aufgaben sein. Dafür fallen Ausgaben in unterschiedlichem Umfang an. Gleichzeitig verfügt die Stadt aber nur über eine begrenzte Summe an Einnahmen. Hier bedarf es einer sorgfältigen und verantwortungsbewussten Planung und Bewirtschaftung dieser finanziellen Mittel.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Februar grünes Licht für die Vorgehensweise der Stadtverwaltung gegeben.
Eine Stadt muss bestimmte Aufgaben nach gesetzlichen Bestimmungen wahrnehmen. Diese Aufgaben werden Pflichtaufgaben genannt. Zu diesen zählen beispielsweise die Abwasser- und die Abfallbeseitigung. Alle weiteren Aufgaben, die eine Stadt für die Menschen umsetzt, sind freiwillig. Die freiwilligen Aufgaben werden besonders im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich wahrgenommen. Bekannte Beispiele sind der Betrieb von Sportstätten wie beispielsweise Bäder oder auch Kultureinrichtungen wie zum Beispiel Theater.
Für die Erledigung dieser Aufgaben fallen verständlicherweise Ausgaben in unterschiedlichem Umfang an. Gleichzeitig verfügt die Stadt aber nur über eine begrenzte Summe an Einnahmen. Die Vielzahl der Aufgaben der Stadt sowie die begrenzten Mittel bedingen somit eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Planung und Bewirtschaftung dieser finanziellen Mittel.
Grundlage für die kommunale Haushaltswirtschaft ist der Haushaltsplan. Dieser ist Teil der Haushaltssatzung, die gemäß § 79 Absatz 1 Gemeindeordnung für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, erlassen werden kann. Diese gesetzliche Möglichkeit setzt die Stadt Karlsruhe durch die Aufstellung eines Doppelhaushaltplans um. Im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht, der Kommunalen Doppik, basiert die Haushaltswirtschaft auf einem Drei-Komponenten-Modell.
Diese umfassen alle Erträge und Aufwendungen und sind somit das Herzstück der Doppik. Sie stellen zum einen das gesamte Ressourcenaufkommen und zum anderen den gesamten Ressourcenverbrauch dar. Ebenfalls wird hier der Werteverzehr und Wertezuwachs der Kommune wiedergegeben. Das Ergebnis aus Aufwand und Ertrag (Überschuss oder Fehlbetrag) gibt Auskunft darüber, in wie weit die Gemeinde leistungsfähig ist und ob sie ihre Aufgaben mit den vorhandenen Mitteln erfüllen kann.
Diese enthalten sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen. Hier werden die Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeiten dargestellt. Weiterhin geben sie im Verbund mit der Bilanz Aufschluss darüber, ob der Stadt Karlsruhe genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Die Bilanz ist die Gegenüberstellung aller Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Finanzierung des Vermögens durch Eigen- und Fremdkapital) der Stadt Karlsruhe zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Bilanz bildet zusammen mit der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie den jeweiligen Teilrechnungen den Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe. Der Haushaltsplan besteht aus einem Gesamtergebnis- und einem Gesamtfinanzhaushalt sowie jeweiligen Teilhaushalten, mit denen bei der Stadt Karlsruhe die Budgets der einzelnen Ämter abgebildet werden.
Umsetzung des Ressourcenverbrauchskonzepts
Dieses Konzept betrachtet nicht nur kassenwirksame Einnahmen und Ausgaben, sondern beispielsweise auch in Teilen das Eingehen von ungewissen Verpflichtungen für die Zukunft (Rückstellungen), oder die Wertminderung vorhandenen Vermögens (Abschreibungen) als Aufwand, dem ein entsprechender Nutzen gegenüberstehen soll. Das Ressourcenverbrauchskonzept betrachtet daher im Gegensatz zum Geldverbrauchskonzept der bisherigen Kameralistik nicht nur den Zuwachs und die Verwendung von liquiden Mitteln.
Intergenerative Gerechtigkeit
Dies bedeutet, dass eine Generation nur das verbrauchen soll, was sie auch erwirtschaftet. Der Wertverlust des kommunalen Vermögens und künftige finanzielle Belastungen wie zum Beispiel durch Rückstellungen dokumentiert werden, sollen systematisch und vorsorglich erwirtschaftet werden. Ausgenommen davon sind jedoch in der Kommunalen Doppik in Baden-Württemberg die künftigen finanziellen Belastungen aus den Verpflichtungen der Kommunen, die aus den Pensions- und Beihilfeverpflichtungen resultieren. Die Haushaltspolitik soll so die Interessen nachfolgender Generationen berücksichtigen und insofern transparent und nachhaltig sein.
Die Entscheidung über den Haushalt der Stadt Karlsruhe ist Vorrecht des Gemeinderats und stellt die Weichen für die künftige Entwicklung. Deswegen werden die Beratungen auch immer zu einer grundsätzlichen Aussprache genutzt.
Die Verabschiedung des Haushalts erfolgt in drei Schritten:
Der aktuelle Haushaltsplan der Stadt Karlsruhe steht auch in interaktiver Form zur Verfügung. So ist es der interessierten Öffentlichkeit möglich, sich ein dezidiertes Bild von der Finanzlage und den geplanten Maßnahmen der Stadt zu machen.
Gabriele Luczak-Schwarz zum Interaktiven Haushalt:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit dem Interaktiven Haushalt steht Ihnen ein Online-Service zum Haushaltsplan und dem Jahresabschluss zur Verfügung. Der Interaktive Haushalt bietet die Möglichkeit, sich per Mausklick ein umfassendes Bild über den Gesamtetat der Stadt Karlsruhe zu machen.
Der aktuelle Haushaltsplan mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt inklusive der wesentlichen Kennzahlen für die fünf Jahre der mittelfristigen Finanzplanung werden transparent und übersichtlich dargestellt. Mit dem Jahresabschluss können Sie sehen, wie die geplanten Mittel tatsächlich eingesetzt und verwendet wurden.
Sie erhalten beispielsweise Informationen über die geplanten Investitionen, die vorgesehenen Maßnahmen und deren Realisierung. Welche Steuern werden oder wurden eingenommen? Welche Summe wird für die Erneuerung von Straßen zur Verfügung gestellt beziehungsweise wurde dafür ausgegeben? Wie viel Geld wird oder wurde in Bäder investiert? Diese und ähnliche Fragen werden beantwortet.
Ergänzt wird das Angebot durch Schaubilder und Graphiken. Ampelfarben und Pfeile zeigen kurzfristige Entwicklungen und langfristige Tendenzen an.
In einem Handbuch wird der Umgang mit dem Interaktiven Haushalt erläutert. Die Darstellungen sind für die Haushaltsplanung und den Jahresabschluss analog gültig und anwendbar. Der Haushaltsplan sowie der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe stehen weiterhin als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.
Viel Spaß beim Entdecken des Interaktiven Haushalts der Stadt Karlsruhe!
Bei Fragen und Anregungen zur weiteren Verbesserung dieses Angebots freuen wir uns über Ihre Rückmeldungen unter:
interaktiver.haushalt(at)karlsruhe.de
Ihre Gabriele Luczak-Schwarz
Erste Bürgermeisterin
Die Haushaltsreden des Gemeinderats stehen als Aufzeichnung auf YouTube zur Verfügung.
Haushaltsrede der Fraktion Die Grünen 120 KB (PDF)
Haushaltsrede der CDU-Fraktion 196 KB (PDF)
Haushaltsrede der SPD-Fraktion 43 KB (PDF)
Haushaltsrede der Fraktion Karlsruhe Liste und Die Partei 128 KB (PDF)
Haushaltsrede FDP-Fraktion 113 KB (PDF)
Haushaltsrede AFD-Fraktion 164 KB (PDF)
Haushaltsrede der Fraktion Die Linke 383 KB (PDF)
Haushaltsrede der Fraktion FÜR Karlsruhe und Freien Wähler 236 KB (PDF)
Nach dem Regelwerk des Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf doppischer Basis (Kommunale Doppik) hat die Stadt Karlsruhe zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Karlsruhe darzustellen. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung sowie einer Bilanz und wird um einen Anhang erweitert. Der Jahresabschluss wird durch die Verwaltung aufgestellt und nach erfolgter Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
Der Jahresabschluss wird durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Im Rechenschaftsbericht wird der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche Lage der Stadt Karlsruhe dargestellt.
Ein Beteiligungsbericht enthält alle wesentlichen Unternehmensdaten der städtischen Beteiligungsgesellschaften in zusammengefasster Form. Er dokumentiert die stetig wachsende wirtschaftliche und finanzielle Bedeutung der kommunalen Beteiligungen und Stiftungen für die Stadt Karlsruhe.
Die Stadt Karlsruhe hat einen Teil ihrer Aufgaben auf eigenständige Unternehmen, Stiftungen und Zweckverbände übertragen, an denen sie als Gesellschafterin entweder allein oder mit anderen beteiligt ist oder die als „Tochtergesellschaften“ solcher Beteiligungen mittelbar zur Stadt Karlsruhe gehören. Der Beteiligungsbericht soll als Informationsbasis dienen, um eine effiziente Gesamtsteuerung der Beteiligungen durch das Hauptorgan der Kommune, den Gemeinderat, zu ermöglichen.
Beteiligungsbericht 2023 4,87 MB (PDF)
Beteiligungsbericht 2022 9,19 MB (PDF)
Beteiligungsbericht 2021 4,53 MB (PDF)
Ergänzend hierzu der öffentlichen Betrauungsakt 224 KB (PDF) der Stadt Karlsruhe gegenüber des Städtischen Klinikums Karlsruhe gGmbH vom 22. Oktober 2014.
Die städtischen Finanzen befinden sich – verstärkt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie – in einer Schieflage. Die Gesamtbetrachtung des Konzerns „Stadt Karlsruhe“ zeigt, dass die Aufwendungen strukturell stärker anwachsen als die Erträge. Daher muss die Stadt Karlsruhe mit Blick auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 bereits jetzt die erforderlichen Weichen stellen, um den Anforderungen der Rechtsaufsichtsbehörde auf Dauer gerecht zu werden.
Am 9. März 2022 unterzeichneten Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Stadt Karlsruhe eine gemeinsame Vereinbarung zur Haushaltssicherung. Mit ihrer Unterschrift gab die Verwaltungsspitze der Stadtverwaltung ein deutliches Signal, dass sie gemeinsam die Sicherung des städtischen Haushalts planen und umsetzen wird.
„Wir brauchen wieder einen Überschuss, um handlungsfähig zu bleiben und um Zukunftsinvestitionen nicht überwiegend mit Krediten finanzieren zu müssen. Ein Mehr an einer Stelle bedeutet ein Weniger an anderer Stelle“, gab Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup als Grundsatz für die kommenden Jahre aus, damit der städtische Haushalt fit für die Zukunft wird. Man müsse jetzt handeln, um dies zu erreichen.
„Wir schaffen es nur gemeinsam“, betonte Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz, die für das Thema Finanzen verantwortlich ist. Sie, der Oberbürgermeister und die weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister seien im steten Austausch mit den Amtsleitungen und den Führungskräften der städtischen Gesellschaften, um festzulegen, wie die Budgets reduziert werden können.
Im Doppelhaushalt 2022/2023 und in der mittelfristigen Finanzplanung wird die Stadt Karlsruhe nach Planungsstand Januar 2022 ihren Ergebnishaushalt nicht ausgleichen können und einen Großteil der Investitionen über Kreditaufnahmen finanzieren müssen. Der aktuelle Haushalt 2022/2023 wurde daher durch das Regierungspräsidium nur unter strengen Auflagen genehmigt. Die Verschuldung der Stadt liegt derzeit bei rund 400 Millionen Euro, Ende 2023 bei voraussichtlich rund 800 Millionen Euro und würde weiter stark anwachsen, wenn seitens der Stadt Karlsruhe keine Gegensteuerung erfolgt. Konkret bedeutet das für die Verwaltung, dass ab dem Haushaltsjahr 2024 ein deutlicher Millionenbetrag einzusparen ist. Ziel des Haushaltssicherungsprozesses ist es daher in erster Linie, dauerhaft einen ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Haushalt sicherzustellen.
Der Haushaltssicherungsprozess ist in drei Stufen aufgebaut:
Im Jahr 2021 wurden erste Weichen für die Haushaltssicherung gestellt, unter anderem durch den Bewirtschaftungsgrundsatz: „Ein Mehr an einer Stelle bedeutet ein Weniger an anderer Stelle“. Daneben wurden im Rahmen der Investitionskonferenzen sämtliche städtischen Bauprojekte aller Dienststellen diskutiert und ihre Priorisierung hinterfragt.
Für den aktuellen Doppelhaushalt 2022/2023 wurden die Maßnahmen fortgeführt. Zusätzlich wurde das 10-Punkte-Programm umgesetzt, welches unter anderem moderate Steuererhöhungen, Mehrerträge bei den Gebühren, Einsparungen in allen Bereichen sowie Konsolidierungsbeiträge der städtischen Beteiligungen umfasst.
In der dritten Stufe richtete sich der Blick auf die Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025. Nach der Prognose aus dem Januar 2022 waren ab 2024 die stadtweiten Budgets in jedem Haushaltsjahr um jeweils 60 Millionen Euro zu reduzieren, um zumindest den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen. Die Einsparvorgabe von 60 Millionen Euro sollte durch die Erarbeitung von Maßnahmen erreicht werden. Grundsätzlich wäre darüber hinaus die Erwirtschaftung eines Haushaltsüberschusses erstrebenswert. Anstelle von Bankdarlehen sollen in Zukunft bei Investitionen wieder verstärkt Eigenmittel zur Finanzierung dienen. Die für 2024 bis zum prognostizierten Defizit von 102 Millionen Euro verbleibenden 42 Millionen Euro sollten über einen konsequenten Haushaltsvollzug aufgebracht werden. Gleiches galt für 2025.
Der Haushaltssicherungsprozess sah die Federführung der Maßnahmenerarbeitung bei den Fachdezernaten und ihren Fachdienststellen, beziehungsweise Beteiligungsgesellschaften. In diesem sogenannten „Bottom-up-Prozess“ trug die Verwaltungsspitze dem ausdrücklichen Wunsch der Dienststellen und Beteiligungsgesellschaften Rechnung, eigene, aus fachlicher Sicht entstehende Vorschläge zur nachhaltigen Reduzierung des (finanziellen) Ressourcenverbrauchs erarbeiten zu können.
Denkanstöße und Unterstützung in diesem Prozess erhielten die Dezernate und Dienststellen durch einen zur Verfügung gestellten Instrumentenkoffer aus den Querschnittsbereichen Finanzen, Personal, internem Flächen- sowie Verwaltungsmanagement. Dieser umfasste acht Impulse, welche von der Aufgabenkritik und Prozessoptimierung über die Reduzierung von Büroflächen bis hin zur Akquise von Fördermitteln reichen. Während des gesamten Prozesses wurden die Vorgehensweise und die Ergebnisse transparent gegenüber den Mitarbeitenden und der Bevölkerung über verschiedene zielgruppenorientierte Kommunikationskanäle kommuniziert.
Mit 199 Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ihr selbstgestecktes Ziel erreicht, für das Haushaltsjahr 2024/2025 eine Einsparsumme von jeweils 60 Millionen Euro zu erzielen. Das Gesamtpaket wurde dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 20. Dezember 2022 vorgestellt.
Durch den Haushaltssicherungsprozess verbesserte sich das Gesamtergebnis in der Planung in 2024 von minus 102 Millionen Euro auf minus 41 Millionen Euro. Des Weiteren muss das verbleibende Defizit durch Mehrerträge bei den Finanzzuweisungen und darüber hinaus bei der Gewerbesteuer erwirtschaftet werden.
Auf der anderen Seite belasten die Entwicklungen auf dem Energiemarkt, die allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen, aber auch die höhere Verlustabdeckung von Beteiligungsergebnissen, wie beispielsweise in den Bereichen Verkehr und Klinikum, auch das Haushaltsergebnis der Stadt Karlsruhe. Trotz der Zielerreichung aus der Haushaltssicherung war daher für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wiederum von einem Anstieg des Defizits auszugehen. Entsprechend wurde in dieser 3. Stufe ein zweiter Teil des Haushaltssicherungsprozesses in Höhe von nunmehr rund 60 Millionen Euro erforderlich. Die Rahmenbedingungen sowie der Prozessablauf waren dabei analog zur Haushaltssicherung Teil 1.
Um das neu entstandene Defizit auszugleichen, hat die Stadtverwaltung ein weiteres Maßnahmenpaket in einer Gesamthöhe von 31 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025 entwickelt. Dieses wurde in der Gemeinderatssitzung am 27. Juni 2023 erstmals öffentlich vorgestellt.
Sowohl die Maßnahmen aus Haushaltssicherung Teil 1 als auch die Maßnahmen aus Haushaltssicherung Teil 2 wurden in der Aufstellung des Doppelhaushaltsentwurfs 2024/2025 berücksichtigt; sie sind somit im Haushaltsplanentwurf enthalten. Dieser Haushaltsplanentwurf wurde am 25. Juli 2023 in den Gemeinderat eingebracht und weist im Ergebnishaushalt ein Defizit von rund 38 Millionen Euro für das Jahr 2024 aus. Dieses soll durch die Bewirtschaftung während des Haushaltsvollzugs ausgeglichen werden.
Der Gemeinderat wird nun im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 im November 2023 eine endgültige Entscheidung über die Umsetzung aller Maßnahmen von Teil 1 und Teil 2 treffen.
Das Thema Haushalt und Haushaltssicherung ist eine komplexe Angelegenheit. Mit den Erklärvideos möchten wir Ihnen die Thematik rund um die Struktur sowie Funktionsweise des städtischen Haushalts (Filme 1 und 2) erleichtern und den Haushaltssicherungsprozess (Filme 3 und 4) vorstellen.
Überblick über die aktuellen Bankverbindungen der städtisch geführten Konten und über das SEPA-Lastschriftverfahren beziehungsweise Einzugsermächtigung.
Sparkasse Karlsruhe
IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69
BIC: KARSDE66XXX
BBBank Karlsruhe
IBAN: DE55 6609 0800 0002 4127 05
BIC: GENODE61BBB
Volksbank Karlsruhe
IBAN: DE74 6619 0000 0010 0110 19
BIC:GENODE61KA1
Postbank Karlsruhe
IBAN: DE18 6601 0075 0000 0037 56
PBNKDEFF660
Wenn Sie mit einer Spende mildtätige und gemeinnützige Zwecke der Stadt Karlsruhe fördern möchten, bitten wir Sie, den Spendengrund beziehungsweise den Verwendungszweck eindeutig in der Referenz der Überweisung zu nennen.
Mit der Single Euro Payments Area (SEPA) wurde der Zahlungsverkehr für Überweisungen und Lastschriften im Euroraum standardisiert. Ziel ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehr.
Wie wird mit SEPA eine Lastschrift/Einzugsermächtigung erteilt?
Kunden, die künftig am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, können das notwendige SEPA-Basislastschriftmandat auch online erteilen.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das ausgedruckte Mandat unterschrieben an die Stadt Karlsruhe gesendet wird. Mandate ohne Unterschrift sind ungültig.
Die Stadtkämmerei unterstützt Veranstalter*innen von Festen und anderen Veranstaltungen mit Zuschüssen für bestimmte Leistungen, die bisher unentgeltlich von der Stadt zur Verfügung gestellt worden sind.
Kontakt: haushalt(at)stk.karlsruhe.de