Geflügelhalterinnen und -halter können auf einer Online-Karte sehen, ob sie von der Maßnahme betroffen sind. Zu Geflügel zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse und Strauße. Die sogenannte Aufstallung hat in geschlossenen Ställen zu erfolgen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht. Lediglich bei Hobby- und Rassegeflügel-haltungen darf die Abdeckung für die Aufstallung nach oben hin auch aus einem kleinmaschigen Netz bestehen. Dies gilt sowohl für gewerbliche wie für private Haltungen. -bea-
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