Das Regierungspräsidium Karlsruhe plant im Zuge des bereits planfestgestellten Vorhabens für eine zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth die Fortführung der Verkehrsverbindung bis zur B 36 (Querspange Karlsruhe). Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland.
Zusammen mit der Stadt Karlsruhe hat das Regierungspräsidium Karlsruhe eine Verkehrsuntersuchung über die Auswirkungen der Bundesstraßenplanung "B 36, Querspange 2. Rheinbrücke Karlsruhe" auf das städtische Straßennetz beauftragt. Zuletzt wurden die Ergebnisse dem Ortschaftsrat Neureut, dem Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe und den Bürgervereinen vorgestellt.
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung
Ein Ergebnis der Verkehrsuntersuchung ist, dass durch die Querspange neue Routen für den städtischen Verkehr interessant werden würden. Damit würde der Bau der Querspange zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens in Neureut, aber auch zu deutlichen Entlastungen in Knielingen führen.
Konkret würde die Belastung in Neureut auf dem Streckenzug Welschneureuter Straße / Klammweg (K 9658) um bis zu 1 700 Fahrzeuge am Tag um etwa 20 Prozent ansteigen. Der Untere Dammweg würde mit bis zu 3 700 Fahrzeugen um etwa 50 Prozent zusätzlich belastet. Dagegen wäre vor allem auf der Sudetenstraße in Knielingen mit Entlastungen von mindestens 6 600 Kfz/Tag um etwa 60 Prozent und auf der Rheinbrückenstraße (westlich der Sudetenstraße) von mindestens 5 600 Kfz/Tag um 20 bis 50 Prozent zu rechnen.
Auch die politische Forderung der Stadt Karlsruhe, die Querspange von vier auf zwei Fahrstreifen zu reduzieren, wurde untersucht: Eine Zweistreifigkeit würde auf Basis der herangezogenen Verkehrsprognose die Qualitätsvorgaben des Bundes nicht erfüllen, weil die Querspange regelmäßig überstaut wäre und zu Mehrbelastungen in Knielingen führen würde. Das Regierungspräsidium wird, sobald die aktualisierte Verflechtungsprognose des Bundes vorliegt, die Verkehrsprognose zur Querspange prüfen und anpassen.
Ausblick
Das Regierungspräsidium Karlsruhe bereitet derzeit den Vorentwurf für die Querspange vor, der vom Bund genehmigt werden muss. Erst dann kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden, um das Baurecht für die Querspange zu erlangen.
In Neureut sind verkehrsberuhigende Maßnahmen geplant, die die Durchfahrt unattraktiv machen und dem Mehrverkehr in sensiblen Wohngebieten entgegenwirken sollen. Die Umsetzung soll gleichzeitig mit der Querspange erfolgen.