Es ist ein Schritt, um gegen die Population von herrenlosen Straßenkatzen vorzugehen: Der Karlsruher Gemeinderat hat einstimmig eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Ziel ist es zu verhindern, dass sich Katzen in der Stadt unkontrolliert vermehren können. So ist in der Verordnung vorgesehen, dass alle Tierhalter ihre freilaufenden Katzen kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen müssen. Wenn eine Katze im Freien aufgefunden wird, kann sie so zugeordnet werden. Katzen ohne Kennzeichnung können mit der Regelung im Tierheim untergebracht und im nächsten Schritt kastriert und gekennzeichnet werden. Für freilebende Katzen sind dabei konzentrierte Kastrationsaktionen vorgesehen.
Immer mehr Straßenkatzen
Grundlage für diese Entscheidung waren Gespräche mit Karlsruher Tierschutzvereinen. Diese stellten für die vergangenen beiden Jahre die Zahl der Katzenfundtiere zusammen. 2021 wurden demnach 125 herrenlose Katzen registriert, 101 davon fortpflanzungsfähig. Mehr als 75 Prozent der Tiere zeigten Krankheitsanzeichen in unterschiedlichem Ausmaß. Die erkrankten Tiere hatten unter anderem Entzündungen an den Augen oder Katzenschnupfen, eine Krankheit, die unbehandelt tödlich sein kann. Im Folgejahr bestätigten sich diese Zahlen der Straßenkatzen mit einer leicht steigenden Tendenz noch.
Damit wurden sowohl eine große Katzenpopulation, als auch damit einhergehende Tierschutzprobleme nachgewiesen. Die Verordnung soll nun dafür sorgen, dass sich die Population an freilebenden Katzen nicht weiterwächst und so Schmerzen durch Krankheiten und Leid für die Tiere auf der Straße verhindern.
Regelung gilt ab 2024
Der Vorschlag der Stadtverwaltung stieß im Gemeinderat auf große Zustimmung. Damit gilt die Katzenschutzverordnung ab Januar 2024. Von den Pflichten befreit sind Hauskatzen, die keinen Freigang haben. In der Verordnung sind zwar keine Bußgelder vorgesehen, die habe Stadt habe damit Durchgriffsmöglichkeiten, wie Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup betonte.