Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit. In Innenräumen mit Maskenpflicht müssen alle Personen ab 18 Jahren nun eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske tragen. Erinnerungen an den letzten Lockdown ruft auch die eingeführte Sperrstunde von 22.30 bis 5 Uhr in der Gastronomie hervor, die an Silvester jedoch erst um 1 Uhr beginnt. In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen seit Montag mit bis zu 50 Prozent Kapazität, aber maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmenden vor Ort möglich. Dies betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse. Die Verordnung gilt zunächst bis 24. Januar, wird aber fortlaufend angepasst. -bea-
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