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Abgeschlossenheitsbescheinigung / Aufteilung in Wohnungseigentum (WEG)

Für die Begründung von Sonder- oder Teileigentum im Grundbuch ist beim Bauordnungsamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die betreffenden Einheiten baulich abgeschlossen sind, beziehungsweise – bei Stellplätzen und Freiflächen – durch maßlich bestimmte Flächen im Aufteilungsplan abgegrenzt sind.

Wichtige Information!

Ab dem 21.04.2025 können Abgeschlossenheitsbescheinigungen ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) beantragt werden.

Ab dem 21.04.2025 können Abgeschlossenheitsbescheinigungen ausschließlich digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) beantragt werden.

Bitte registrieren Sie sich zunächst. Wenn Sie einmal angemeldet sind, erhalten Sie alle Nachforderungen und Mitteilungen über den Bearbeitungsstatus sowie die Abgeschlossenheitsbescheinigung über Ihren Account.

Papieranträge sind ab diesem Datum nicht mehr möglich. Die Bescheinigungen werden ebenfalls digital erstellt und mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen.

 

BOA Support Live

Um den Übergang für die Antragstellenden so reibungslos wie möglich zu gestalten, ergänzt der neue Service „BOASupport Live“ die bisherigen Angebote eines telefonischen Supports und der offenen allgemeinen Sprechstunde jeden Donnerstag von 8 bis 12 Uhr.

 

Telefonischer Support

Der Bürgerservice „BOASupport Live“ richtet sich dabei an Bauherrinnen und Bauherren sowie Architektinnen und Architekten, die auf Schwierigkeiten im Prozess der digitalen Antragstellung stoßen. Die Vorgehensweise ist einfach: Zunächst können sich diese mit ihren Fragen und Anliegen über die zentrale Support-Telefonnummer 0721 133-6336 an das Team des Bauordnungsamtes wenden. Die Fachleute helfen telefonisch weiter, um kleinere Herausforderungen direkt zu lösen. Sie erreichen uns in der Regel werktags zwischen 08:00 Uhr und 16:30 Uhr.

 

Support über die Videokonferenz

Sollte eine einfache telefonische Beratung nicht ausreichen, können wir Ihnen eine persönliche Videokonferenz anbieten. Hier können wir oder Sie den Bildschirm teilen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Bitte wenden Sie sich jedoch zunächst telefonisch an uns und vereinbaren einen Termin.

 

Videokonferenzräume Support

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist formelle Voraussetzung zur Bildung von Wohnungseigentum oder Teileigentum. Sie ist dem Grundbuchamt mit der Eintragungsbewilligung vorzulegen und bestätigt, dass:

  • Wohnungen oder sonstige Räume baulich von fremden Einheiten getrennt sind und über einen eigenen Zugang verfügen (§ 5 AVA),
  • Stellplätze oder Außenflächen, an denen Sondereigentum begründet werden soll, durch Maßangaben im Plan eindeutig bestimmt sind (§ 6 AVA).

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist formelle Voraussetzung zur Bildung von Wohnungseigentum oder Teileigentum. Sie ist dem Grundbuchamt mit der Eintragungsbewilligung vorzulegen und bestätigt, dass:

  • Wohnungen oder sonstige Räume baulich von fremden Einheiten getrennt sind und über einen eigenen Zugang verfügen (§ 5 AVA),
  • Stellplätze oder Außenflächen, an denen Sondereigentum begründet werden soll, durch Maßangaben im Plan eindeutig bestimmt sind (§ 6 AVA).

§ 7 Absatz 4 Nummer 2 WEG

Für die Ausstel­lung einer Abgeschlos­sen­heits­be­schei­ni­gung sind ­fol­gende Unterlagen einzu­rei­chen:

 

Bauzeichnungen

Die Bauzeichnungen müssen in PDF/A Format eingereicht werden und im Format DIN A3 druckbar sein.

Folgende Bauzeichnungen sind erforderlich:

  • aktueller Lageplan (falls aktuelle Baupläne vorliegen beim Bauordnungsamt beziehungsweise als Auszug aus der Flurkarte beim Liegenschaftsamt erhältlich)
  • sämtliche Grundrisse des Gebäudes und der Nebengebäude (wie zum Beispiel Garage, Schuppen und Ähnliches); einschließlich Spitzboden.
    Die Wohnungen sind in den Grund­ris­sen zu num­me­rie­ren, indem alle zu demselben Wohnungs­ei­gen­tum ­ge­hö­ren­den Einzel­räume mit der jeweils gleichen Nummer ­ge­kenn­zeich­net werden.
    Auch die zu den Wohnungen gehören­den Kel­ler- und Nebenräume erhalten die gleiche Nummer.
    (Statt in jedes Zimmer die entspre­chende Nummer einzu­tra­gen, kann die Woh­nung auch farblich umrandet und nur einmal mit einer Nummer ­ver­se­hen werden).
  • Schnitt des Gebäudes 
  • Ansichten des Gebäudes.

Die Einheiten müssen baurechtlich genehmigt oder anders baurechtlich zugelassen sein, da andernfalls das Bauordnungsamt in einem gesonderten Verfahren gegen eine entsprechende Nutzung vorgehen würde. Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.

 

Vollmacht

Gegebenenfalls Vollmacht, falls Sie nicht selbst den Antrag einreichen, sondern eine andere Person bevollmächtigen.

  • Jede zum Sondereigentum gehörende Einheit ist mit derselben Nummer zu kennzeichnen.
  • Stellplätze und Freiflächen müssen mit Maßangaben versehen sein.
  • Die Pläne dürfen keine handschriftlichen Änderungen oder Korrekturflüssigkeit enthalten.
  • Die Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit ist nicht Gegenstand der Abgeschlossenheitsbescheinigung.
  • Grundlage für die Ausstellung sind ausschließlich die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 WEG.
  • Änderungen an der Gebäudestruktur können eine neue Bescheinigung erforderlich machen.

Häufige Fragen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung (FAQs)

Sie bestätigt, dass eine Wohnung oder ein sonstiger Raum in sich abgeschlossen ist – also baulich vollständig von anderen Einheiten getrennt ist und über einen eigenen Zugang verfügt. Bei Stellplätzen oder Freiflächen ersetzt eine eindeutige Maßangabe im Plan die bauliche Trennung.

Der/die Eigentümer*in, ein/eine Erbbauberechtigte*r oder jede Person mit berechtigtem Interesse (zum Beispiel ein Erwerbender). Eine Antragstellung durch bevollmächtigte Dritte – zum Beispiel Notar*innen – ist ebenfalls möglich.

Ja. Die Bauzeichnung muss in diesem Fall den tatsächlichen Baubestand wiedergeben (Baubestandszeichnung). Abweichungen vom realen Zustand können zur Ablehnung führen.

Ja, bei geplanten Neubauten ist das möglich – empfehlenswert ist in diesem Fall, genehmigte Baupläne als Grundlage zu verwenden.

  1. Ein mit der Bescheinigung verbundener Plan, aus dem klar hervorgeht, wie das Gebäude und gegebenenfalls das Grundstück in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt sind. Der Plan muss vom Bauordnungsamt geprüft und abgestempelt werden.

Stellplätze gelten als sondereigentumsfähig, wenn sie durch Maßangaben im Plan eindeutig bestimmt sind – z. B. durch Länge, Breite und Abstand zu festen Bezugspunkten. Eine bloße zeichnerische Darstellung ohne Maßangaben ist nicht ausreichend.

 

Wenn sich durch Umbauten die bauliche Situation verändert, kann eine Änderungsbescheinigung notwendig werden. Bestehende Bescheinigungen gelten nur für den damaligen Zustand.

Kontakt

Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Bauordnungsamt der Stadt Karlsruhe – EG Hinterhaus

Rechtliche Sachbearbeitung: Frau Würz
Telefon: 0721 133-6321
E-Mail: wohnungseigentum(at)boa.karlsruhe.de

Kontakt

Bauordnungsamt

Abgeschlossenheitsbescheinigungen

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