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Beratung und Hilfen für Erwachsene

Die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe berät Erwachsene in verschiedenen Lebensphasen und Lebenslagen, etwa bei finanziellen oder psychischen Krisen, (drohender) Wohnungslosigkeit oder Fragen zum Unterhalt für Kinder.

Beratungsangebote

Sie benötigen Unterstützung und Beratung? Im Folgenden finden Sie Kontakte und Ansprechpersonen für unterschiedliche Lebenslagen.

Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben wir auf der Seite Finanzielle Hilfe zusammengefasst und bereitgestellt.

Wenn Sie überschuldet sind und Unterstützung benötigen, können Sie bei der Schuldnerberatung der Stadt Karlsruhe einen Beratungstermin vereinbaren.

Beratung erhalten Menschen, die

  • in Karlsruhe leben und Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten.
  • in Karlsruhe obdachlos leben, obdachlosenrechtlich untergebracht sind oder verdeckt wohnungslos leben.
  • die bei der Stadtverwaltung Karlsruhe sowie der städtischen Gesellschaften und Betrieben arbeiten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Wohnungslosenhilfe.

Ihnen droht der Verlust oder die Räumung der Wohnung?

Oder gibt es bereits einen Räumungstermin mit Gerichtsvollzieher für Ihre Wohnung?

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch jetzt noch die Möglichkeit zum Wohnungserhalt. Die Sozial- und Jugenbehörde berät und unterstützt Sie bei diesen Angelegenheiten.


Teminvereinbarung

E-Mail:


Broschüren und weitere Informationen

Sollte auch mit Hilfe der Beratungsstelle ein Wohnungserhalt nicht mehr möglich sein, unterstützen die Mitarbeitenden Sie bei der Suche einer neuen Wohnung beziehungsweise einer obdachlosenrechtlichen Unterkunft.

Passende Informationen und Anlaufstellen finden Sie auf der Seite Wohnungslosenhilfe.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Jeder erwachsene Mensch sollte recht­zei­tig Vorsorge treffen und dazu Voll­mach­ten erteilen. Angehörige und Partner oder Partnerinnen können dann sofor­t han­deln, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

Ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden, muss im Notfall gegebenenfalls eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

 

Was ist eine Vorsorgevollmacht? Was ist eine Betreuungsverfügung?

Die aktuellsten Informationen zu den Themen sowie Musterformulare finden sie beim Bundesministerium für Justiz im Bereich Betreuungsrecht.

 

Rechtliche Betreuung

Die Rechtliche Beteuung regelt die rechtliche Vertretung einer volljährigen Person gegenüber Dritten.

Können Menschen nicht mehr selbst entscheiden und es liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss gegebenenfalls eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden, um Entscheidungen für die betroffene Person treffen zu können.
 

Angebote der Betreuungsbehörde der Stadt Karlsruhe

  • Information von Betroffenen und Angehörigen über alle An­ge­le­gen­hei­ten im Zusam­men­hang mit der recht­li­chen Betreuung.
  • Beratung über andere Hilfen, die geeignet sind eine ­Be­treu­ung zu vermeiden.
  • Unterstützung der Betreu­ungs­ge­richte bei der Prüfung der Er­for­der­lich­keit und des Umfangs einer Betreuung.
  • Einreichung von Vorschlägen von geeigneten Betreuern und Betreuerinnen an die Gerichte.
  • Unterstützung und Beratung für bestellte Betreuer und Betreuerinnen.
  • Unterstützung und Beratung von bevoll­mäch­tigten Personen.


Kontakt und weitere Informationen erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde.


Voraussetzungen für die Einrichtung einer Rechtlichen Betreuung

  • Die betroffene Person ist psychisch krank oder körperlich, geistig oder seelisch behindert.
  • Die betroffene Person kann deshalb dauerhaft ihre Angele­gen­hei­ten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln.
  • Es sind keine ausrei­chend gültigen Vollmach­ten vorhanden.
     

Verfahren zur Einrichtung einer Rechtlichen Betreuung

Eine Betreuung kann von jeder Person schrift­lich oder persön­lich beim für den Wohnort zustän­di­gen Betreu­ungs­ge­richt angeregt werden.

Für die Stadt Karlsruhe sind dies:

Amtsge­richt Karlsruhe - Betreu­ungs­ge­richt

oder (für die Postleit­zah­len­be­rei­che 76227, 76228, 76229)

Amtsge­richt Karlsruhe-Durlach - Betreu­ungs­ge­richt

Die Maßnahmen der Aktivierung sind ein Unterstützungsangebot für Leistungsberechtigte des Sozialgesetzbuches XII – also Menschen, die Sozialhilfe empfangen.


Die Beratung betrifft unter anderem:

  • Ihre persönliche Situation und die damit verbundenen Fragestellungen
  • das Herausarbeiten Ihres Unterstützungsbedarfes
  • die Stärkung Ihrer Kräfte und Mittel zur Überwindung der Notlage
     

Die Unterstützung umfasst unter anderem:

  • Bereitstellung von Informationen und Kontaktdaten relevanter Stellen
  • Bei Bedarf die Vorbereitung von Kontakten beziehungsweise Terminen
  • Begleitung zu Terminen bei Beratungsstellen oder Behörden
  • Begleitung zu Aktivitäten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und des gesellschaftlichen Engagements
  • Bei Bedarf wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gefördert oder gemeinsam vorbereitet.

Die Maßnahmen beziehen sich hautpsächlich auf die Strukturierung des Tages durch eine beschützte und betreute Beschäftigung.

Ziele:

  • Stärkung der Mechanismen zur Selbsthilfe
  • Aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft
  • Überwindung von Notlagen
     

Kontakt und weitere Informationen:

E-Mail:

Beratungsangebote und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Suchtberatung.

In akuten psychischen Krisen wenden Sie sich bitte an die Ambulanz der Klinik für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin.

In allen anderen Fällen stehen Ihnen je nach Thema verschiedene Beratungsstellen in Karlsruhe zur Verfügung, Kontaktdaten finden Sie in der Marginalspalte auf der rechten Seite.

Schwangerschafts- und Familienberatung sowie Schwangerenkonfliktberatung

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung – Diakonisches Werk Karlsruhe

Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung – Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt

Schwangerschaftskonfliktberatung – profamilia

 

Informationen zum Schwangerschaftsabbruch über die Bundesärztekammer

Die Liste der Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die der Bundesärztekammer mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen, können Sie bei der Bundesärztekammer abrufen. Eine Suche nach Postleitzahlen finden Sie ebenfalls bei der Bundes- und Ärztekammer.

Ein umfangreiches Informationsangebot unter anderem zum Thema Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Internet bereit. Sie vermittelt über eine Datenbank zu den anerkannten Beratungsstellen unter www.familienplanung.de/beratung

Sie finden ausführlichere Informationen und Kontaktdaten im Bereich Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt.

Die Angebote der Stadt Karlsruhe zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Unterstützung für Menschen mit Behinderung.

Für Bürger*innen aus Durlach und Umgebung:

Kontakt

Stadtamt Durlach

Jugend und Soziales Durlach

Einzugsbereich: Durlach, Aue, Bergwald, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich, Thomashof und Wolfartsweier

Weitere Themen

Familie und Kinder

Die Stadt Karlsruhe hat sich Familienfreundlichkeit zur Aufgabe gemacht und bietet eine Bandbreite von Angeboten für Familien und Kinder an. Das Wohlbefinden von Kindern und Familien zu stärken ist eine wichtige Querschnittsaufgabe.

Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die Stadt Karlsruhe setzt sich aktiv für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein und ist für die Gewährung von Leistungen zuständig.

Finanzielle Hilfen

Die Sozial- und Jugendbehörde bietet neben Beratungsleistungen auch finanzielle Unterstützung für verschiedene Zielgruppen an. Hier finden sie eine Übersicht der Leistungen, die bei der Sozial- und Jugendbehörde beantragt werden können.

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