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Die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe berät Erwachsene in verschiedenen Lebensphasen und Lebenslagen, etwa bei finanziellen oder psychischen Krisen, (drohender) Wohnungslosigkeit oder Fragen zum Unterhalt für Kinder.
Sie benötigen Unterstützung und Beratung? Im Folgenden finden Sie Kontakte und Ansprechpersonen für unterschiedliche Lebenslagen.
Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben wir auf der Seite Finanzielle Hilfe zusammengefasst und bereitgestellt.
Wenn Sie überschuldet sind und Unterstützung benötigen, können Sie bei der Schuldnerberatung der Stadt Karlsruhe einen Beratungstermin vereinbaren.
Beratung erhalten Menschen, die
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Wohnungslosenhilfe.
Ihnen droht der Verlust oder die Räumung der Wohnung?
Oder gibt es bereits einen Räumungstermin mit Gerichtsvollzieher für Ihre Wohnung?
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch jetzt noch die Möglichkeit zum Wohnungserhalt. Die Sozial- und Jugenbehörde berät und unterstützt Sie bei diesen Angelegenheiten.
Teminvereinbarung
E-Mail: praevention(at)sjb.karlsruhe.de
Broschüren und weitere Informationen
Sollte auch mit Hilfe der Beratungsstelle ein Wohnungserhalt nicht mehr möglich sein, unterstützen die Mitarbeitenden Sie bei der Suche einer neuen Wohnung beziehungsweise einer obdachlosenrechtlichen Unterkunft.
Passende Informationen und Anlaufstellen finden Sie auf der Seite Wohnungslosenhilfe.
Jeder erwachsene Mensch sollte rechtzeitig Vorsorge treffen und dazu Vollmachten erteilen. Angehörige und Partner oder Partnerinnen können dann sofort handeln, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden, muss im Notfall gegebenenfalls eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Die aktuellsten Informationen zu den Themen sowie Musterformulare finden sie beim Bundesministerium für Justiz im Bereich Betreuungsrecht.
Die Rechtliche Beteuung regelt die rechtliche Vertretung einer volljährigen Person gegenüber Dritten.
Können Menschen nicht mehr selbst entscheiden und es liegt keine Vorsorgevollmacht vor, muss gegebenenfalls eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden, um Entscheidungen für die betroffene Person treffen zu können.
Kontakt und weitere Informationen erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde.
Eine Betreuung kann von jeder Person schriftlich oder persönlich beim für den Wohnort zuständigen Betreuungsgericht angeregt werden.
Für die Stadt Karlsruhe sind dies:
Amtsgericht Karlsruhe - Betreuungsgericht
oder (für die Postleitzahlenbereiche 76227, 76228, 76229)
Die Maßnahmen der Aktivierung sind ein Unterstützungsangebot für Leistungsberechtigte des Sozialgesetzbuches XII – also Menschen, die Sozialhilfe empfangen.
Die Beratung betrifft unter anderem:
Die Unterstützung umfasst unter anderem:
Die Maßnahmen beziehen sich hautpsächlich auf die Strukturierung des Tages durch eine beschützte und betreute Beschäftigung.
Ziele:
Kontakt und weitere Informationen:
E-Mail: aktivierung(at)sjb.karlsruhe.de
Beratungsangebote und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Suchtberatung.
In akuten psychischen Krisen wenden Sie sich bitte an die Ambulanz der Klinik für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin.
In allen anderen Fällen stehen Ihnen je nach Thema verschiedene Beratungsstellen in Karlsruhe zur Verfügung, Kontaktdaten finden Sie in der Marginalspalte auf der rechten Seite.
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung – Diakonisches Werk Karlsruhe
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung – Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt
Schwangerschaftskonfliktberatung – profamilia
Die Liste der Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen, die der Bundesärztekammer mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen, können Sie bei der Bundesärztekammer abrufen. Eine Suche nach Postleitzahlen finden Sie ebenfalls bei der Bundes- und Ärztekammer.
Ein umfangreiches Informationsangebot unter anderem zum Thema Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Internet bereit. Sie vermittelt über eine Datenbank zu den anerkannten Beratungsstellen unter www.familienplanung.de/beratung
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Familie und Kinder.
Sie finden ausführlichere Informationen und Kontaktdaten im Bereich Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt.
Die Angebote der Stadt Karlsruhe zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Unterstützung für Menschen mit Behinderung.