Der Beirat stellt die Interessensvertretung und das Beteiligungsgremium im Sinne des Gleichstellungsgesetzes dar.
Mit Blick auf alle Lebensbereiche betätigt sich der Beirat für die Interessen der Menschen mit Behinderungen. Unter Berücksichtigung der eigenen Kompetenzen der Mitglieder, die als Experteninnen und Experten in eigener Sache tätig sind, formuliert er die Anliegen wie beispielsweise Barrierefreiheit oder Inklusion im Kindergarten, in der Schule oder dem Beruf. Er regt Projekte zur Verbesserung von Integration und gleichberechtigter Teilhabe an und sensibilisiert die Öffentlichkeit.
Der Beirat nimmt diese Aufgaben wahr, indem er für Menschen mit Behinderung
- Anliegen formuliert und auf deren Umsetzung und Gestaltung hinwirkt,
- Vorhaben der Stadtverwaltung für diesen Personenkreis begleitet,
- Entscheidungsträger bei der Bewertung von Angeboten und Projekten berät,
- Projekte und Veränderungen zur Verbesserung der Integration initiiert,
- die Weitergabe von Informationen an Vereine, Gruppen und einzelne Betroffene und den Dialog mit ihnen fördert,
- die Öffentlichkeit für die Probleme und Belange behinderter Menschen sensibilisiert.
Beratung und Unterstützung der politischen Gremien
Der Gemeinderat und seine Ausschüsse werden in allen wichtigen Angelegenheiten, die behinderte Menschen und deren Interessen betreffen, beraten und unterstützt. Der Beirat versteht sich dabei als Gesprächspartner der politischen Gremien und der in der Behindertenarbeit tätigen Organisationen. Einmal jährlich legt der Beirat dem Gemeinderat einen Tätigkeitsbericht vor. Dieser stellt die Ergebnisse und Entwicklungen des laufenden Jahres dar. Neben dem Gemeinderat erhalten auch die Vereine und Gruppen der Behindertenhilfe den Bericht.
Die Arbeit des Beirats soll zur Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen durch die Gesellschaft beitragen und ihre Integration in die Gesellschaft verwirklichen. Dies ist nur zu erreichen, wenn frühzeitig auf politische Entscheidungsprozesse eingewirkt und konkrete kommunale Maßnahmen und Projekte angestoßen werden, wie zum Beispiel die Verbesserung von Barrierefreiheit.
Das betrifft unter anderem folgende Bereiche:
- barrierefreie bauliche Gestaltung und Zugänglichkeit von Gebäuden
- barrierefreie Planung des öffentlichen Raumes
- Realisierung eines barrierefreien öffentlichen Nahverkehrs
- Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in Kindergarten, Schule und beruflicher Bildung
- bedarfsgerechte Planungen und Konzeptionsentwicklung im Bereich der Behindertenhilfe
- selbstbestimmte persönliche Assistenz
- adäquate medizinische Versorgung