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Hoheitszeichen: Nutzung des Fidelitas-Wappens der Stadt Karlsruhe

Das Hoheitszeichen „Fidelitas-Wappen“ wird eingesetzt, wenn die Stadt Karlsruhe in hoheitlicher Funktion in Erscheinung tritt.

Recht zur Führung eines Wappen

Die Stadt Karlsruhe hat gemäß § 6 Gemeindeordnung das Recht zur Führung eines Wappens. Das kommunale Wappen dient der Kennzeichnung hoheitlichen Handelns, also der Ausübung
mittelbarer Staatsgewalt. Wappen genießen auch Namensschutz, so dass gemäß § 12 BGB der Berechtigte von demjenigen, der unbefugt das Wappen benutzt, Beseitigung der Beeinträchtigung oder Unterlassung verlangen kann. Aus diesem Grund sind Regelungen zu treffen, inwieweit das Wappen auch von Dritten benutzt werden kann.

Schwarzweiß: amtlicher Einsatz

Das Wappen hat Hoheitsstatus. Das schwarzweiße Fidelitas-Wappen kommt nur beim amtlichen Gebrauch zum Einsatz. Es wird nur dann eingesetzt, wenn die Stadt Karlsruhe (Verwaltungsbereiche oder von ihr getragene Organisationen) in hoheitlicher Funktion in Erscheinung tritt. Beispielsweise auf dem Briefbogen, auf einem Formular oder in einem Stempel.

Das alleinige Verwendungsrecht liegt ausschließlich bei der Stadt Karlsruhe.

Farbig: werblicher Einsatz

Farbig wird das Hoheitszeichen für repräsentative und werbliche Zwecke eingesetzt. Die Verwendung des farbigen Wappens bedarf zudem der Genehmigung. Sie wird nur erteilt, wenn die Verwendung des Wappens in einer Weise geschieht, die für das Ansehen und die Würde der Stadt nicht abträglich ist. Durch die Verwendung des Wappens darf nicht der Eindruck hoheitlichen Handelns entstehen. Eine Genehmigung für politische Zwecke, insbesondere für die Werbung durch politische Parteien und Vereinigungen ist ausgeschlossen.

Soll das Wappen für kommerzielle Zwecke genutzt werden, so wird die Genehmigung zur Nutzung nur erteilt, wenn es sich um ein im Interesse der Stadt liegendes Projekt handelt, insbesondere wenn es im Zusammenhang mit kulturellen Zwecken der Stadt verwendet wird. Eine Genehmigung für kommerzielle Zwecke, die im Zusammenhang mit Sucht- und Genussmitteln stehen, wird nicht erteilt.

Die Genehmigung kann befristet oder widerruflich erteilt oder mit Auflagen versehen werden. Zur Sicherstellung einer heraldisch und künstlerisch einwandfreien Gestaltung des Wappens darf dieses erst nach Freigabe durch das CD-Team verwendet werden.

Die hier gezeigte Darstellung ist ebenso als alleingültig von den Verantwortlichen bei der Stadt Karlsruhe autorisiert, wie dies bei der schwarzweißen Darstellung ausgeführt ist. Die
Farbwerte decken sich mit den Hausfarben der Stadt Karlsruhe.


Genehmigung

Stadt Karlsruhe Presse- und Informationsamt

Visuelle Kommunikation

CD-Team

Ortsverwaltungen: Stadtteil-Wappen oder Logo

Gemäß § 6 der Gemeindeordnung hat jede Ortsverwaltung das Recht zur Führung eines Wappens.

Dieses Wappen wird zwecks Wiedererkennung neben dem Hoheitszeichen „Fidelitas-Wappen“ und/oder dem städtischen Logo „Fächer-Pyramide“, auf den Druckerzeugnissen der Ortsverwaltungen im städtischen Erscheinungsbild platziert. Das Corporate Design der Stadt Karlsruhe gewährt den Ortsverwaltungen zudem die Möglichkeit, anstatt des Stadtteil-Wappens, ein eigenes Logo zu verwenden, sofern die
Ortsverwaltung diesen Bedarf sieht und das Logo zur Verfügung stellt. Das CD-Team ist für die ordnungsgemäße Platzierung des Logos auf den städtischen Drucksachen verantwortlich.

Bitte beachten: Für die Stadtteil-Wappen der Ortsverwaltungen sind die jeweiligen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher zuständig. Für alle anderen Stadtteil-Wappen die jeweiligen Bürgervereine.

Kontakt

Presse- und Informationsamt

Visuelle Kommunikation, Corporate Design, Logo- und Wappenanfragen

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