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Vogelschlag – Was können Bürgerinnen und Bürger tun?

 Kleiber (Sitta europaea) Kleiber (Sitta europaea) © Stadt Karlsruhe, GBA, Stephan Gehrlein

Ein dumpfer Aufprall, wie aus dem Nichts: Ein Vogel ist gegen die Fensterscheibe geflogen. Einen solchen Zusammenprall von Vögeln mit Objekten, insbesondere mit Glasscheiben bezeichnet man als Vogelschlag. Viele der Vögel verenden, je nach Geschwindigkeit, sofort an den Folgen des Aufpralles, manche retten sich noch ins nächstgelegene Gebüsch. Die meisten Vögel sterben aber an den Folgen der Verletzungen.

Glas ist die Haupttodesursache für Vögel. Man schätzt alleine für Deutschland eine Zahl von 100 Millionen Vögel jährlich, die durch Glas zu Tode kommen. Insbesondere Scheiben, in denen sich Gehölze oder Bäumen spiegeln, Durchsichten und Übereckverglasungen sind die Hauptgefahren am Gebäude.

Alle heimischen Vogelarten sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Wenn es durch ein Gebäude zu vermehrtem Vogelschlag kommt, sind daher zwingend Maßnahmen zur Minimierung erforderlich.

Schon mit einfachen Mitteln können Glasscheiben für Vögel markiert werden, damit keine Kollisionen mehr stattfinden. Herkömmliche Greifvogelsilhouetten sind jedoch nicht wirksam. Außen angebrachte engmaschige Punkt- und Streifenmuster, aber auch viele eigene kreative Muster sind wirksame Mittel, um Vogelschlag langfristig zu verhindern.

Als wirksame ad hoc-Maßnahme an Bürogebäuden hat sich das automatisierte Herablassen der außenliegenden Jalousien nach Feierabend bewährt. Somit sind die Vögel zumindest in ihrer Hauptaktivitätszeit am frühen Morgen und in den Abendstunden geschützt. Pflanzen sollten nicht direkt hinter Glasscheiben stehen, da sie sonst Vögel anlocken könnten. Frisch geputzte Glasscheiben erhöhen das Risiko erheblich.

Für Rückfragen und Beratung steht der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz () gerne zur Verfügung.

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