Meldung zur Ehrung für besondere sportliche Leistungen im Jugendbereich
Wichtige Hinweise zur Online-Meldung
Ehrungszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres
Im Rahmen der Neufassung der Sportförderungsrichtlinien wurden die Kriterien für die Ehrung für besondere sportliche Leistungen im Jugendbereich geändert. Diese gelten ab 1. Januar 2019.
- Welche Vereine können eine Meldung machen?
Es können nur Vereine eine Meldung machen, die mindestens seit 3 Jahren Mitglied des Badischen Sportbundes oder einer dem Badischen Sportbund oder dem Deutschen Sportbund angeschlossener Organisation sind und ihren Sitz in Karlsruhe haben.
- Wie können Vereine eine Meldung machen?
Die Meldungen zur Ehrung für besondere sportliche Leistungen im Jugendbereich können online direkt beim Schul- und Sportamt eingereicht werden. Bitte benutzen Sie hierfür die Online-Formulare in der grauen Box rechts (der Link wird zeitnah freigeschaltet). Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
- Welche Leistungen werden bei der Jugendsportlerehrung ausgezeichnet?
Bei der Ehrung für besondere sportliche Leistungen im Jugendbereich vergibt die Stadt Karlsruhe die Medaille für besondere sportliche Leistungen an Sportlerinnen und Sportler unter 16 Jahren.
Weltrekordinhaberinnen und -haber
Europarekordinhaberinnen und -haber
Deutsche Rekordinhaberinnen und Rekordinhaber
Teilnahme an Youth Olympic Games / Olympischen Spielen
Teilnahme an Weltmeisterschaften
Teilnahme an Europameisterschaften
1. bis 3. Platz bei Deutschen Meisterschaften
1. bis 3. Platz bei Deutschen Pokalmeisterschaften
1. Platz bei den Süddeutschen Meisterschaften
1. Platz bei Baden-Württembergischen Meisterschaften