Die Schulsozialarbeit an den allgemeinbildenden Schulen in Karlsruhe ist organisatorisch dem Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienste zugeordnet. Diese Zuordnung fördert eine wirksame Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure der Jugendhilfe. Dadurch wird ein präventiver Ansatz in der Arbeit mit Familien unterstützt und es werden weniger eingreifende Hilfen für Karlsruher Familien notwendig.
Jeder Schulsozialarbeitsstelle steht ein eigenes Budget zur Verfügung, über das Projekte an den Schulen gefördert werden können.
Alle Schulsozialarbeitsstellen in Karlsruhe erfüllen die Qualitätskriterien des Landes und sind somit förderwürdig im Sinne der Landesfinanzierung für Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg. Das Land beteiligt sich derzeit mit etwa ein Drittel der Kosten an den Personalstellen.
Die Organisation und die Aufgaben der Schulsozialarbeit bieten Raum für die Anpassung an die individuellen Gegebenheiten an den Schulen. Die Schwerpunkte, auf denen die Arbeit basiert, bilden den äußeren Rahmen. Vorgaben und Ablaufschemata zu verschiedenen Themen konkretisieren den Auftrag der Fachkräfte und verdeutlichen die Grenzen des Auftrages der Schulsozialarbeit.
Dadurch bleibt genügend Spielraum, um die Arbeitsweise auf die Anforderungen, die einzelne Schularten und Schulen mit sich bringen anzupassen. Der Arbeitsauftrag ist für alle Schulen und Schularten der Gleiche, die Arbeit unterscheidet sich lediglich in der Konstellation und Gewichtung der Bearbeitung von Themen an den unterschiedlichen Schularten.
Gelingende Kooperation braucht Abstimmung und Bereitschaft zu Zusammenarbeit aller Partner. Schulleitung und Lehrkräfte sowie Schulsozialarbeit sind aufgefordert, diese Kooperation aus ihrem Selbstverständnis und ihrer Fachlichkeit in der Schule zu gestalten.