Was sind wassergefährdende Stoffe?
Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers zu verändern. Als bekannteste Stoffe sind Heizöl, Diesel- bzw. Vergaserkraftstoff zu nennen.
Was ist bei einem Schadensfall zu tun?
Durch das Austreten von wassergefährdenden Stoffen können erhebliche Gefahren für den Boden, das Grundwasser oder das Oberflächengewässer ausgehen. Bei einem Schadensfall mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Unfälle im Straßen- und Binnenverkehr, Überfüllungen von Heizöltanks, innerbetriebliche Störfälle etc.) sind die Schadstoffeinträge möglichst zeitnah und vollständig zu beseitigen.
Im Falle eines eingetretenen Schadensereignisses ist zur unmittelbaren Gefahrenabwehr daher umgehend eine der nachfolgenden Einrichtungen zu verständigen:
Im Regelfall wird ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der Dienststelle für Umwelt- und Arbeitsschutz von diesen Stellen entsprechend des geltenden Alarmplanes für den Stadtkreis Karlsruhe zum Unfallort angefordert.
In Abstimmung mit der Einsatzleitung der Feuerwehr vor Ort wird dann entschieden, welche Sofortmaßnahmen (z.B. Abgraben des verunreinigten Bodens, Auslegen eines Ölschlängels im Gewässer zur Bindung des Öls etc.) zur unmittelbaren Gefahrenabwehr erforderlich sind.
Je nach Ausmaß des Schadens werden auch Folgemaßnahmen (z.B. Erkundungsmaßnahmen zur Ermittlung der Schadstoffausbreitung sowie bei Bedarf Sanierung des Bodens und/oder des Grundwassers etc.) ergriffen.
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Aufgaben legt die Dienststelle für Umwelt- und Arbeitsschutz die notwendigen Schritte zur Behebung des Schadens fest und überwacht diese. Für die Ausführung bzw. Begleitung der weiteren Maßnahmen vor Ort, sind durch den Pflichtigen unabhängige Sachverständige (Ingenieurbüros, chemische Labors) zu beauftragen.