Ein Briefwahlantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Nach der Beantragung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt.
Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme, die Sie auf dem weißen Stimmzettel eintragen. Legen Sie den ausgefüllten weißen Stimmzettel in den entsprechenden weißen Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.
Wählen Sie aus dem gelben Stimmzettelblock der Gemeinderatswahl Ihre Kandidaten aus. Geben Sie Ihre maximal 48 Stimmen ab. Legen Sie den/die ausgefüllten gelben Stimmzettel in den entsprechenden gelben Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.
Wenn Sie zusätzlich für eine Ortschaftsratswahl wahlberechtigt sind dann wählen Sie für die Ortschaftsratswahl aus dem grünen Stimmzettelblock Ihre Kandidatinnen und Kandidaten aus. Sie haben so viele Stimmen wie Ortschaftsräte zu wählen sind. Legen Sie den/die ausgefüllten grünen Stimmzettel in den entsprechenden grünen Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.
Unterschreiben Sie den weißen Wahlschein für die Europawahl und den gelben Wahlschein für die Kommunalwahlen mit Ort und Datum. Stecken Sie die Wahlscheine und die zugeklebten Stimmzettelumschläge in den roten Wahlbriefumschlag.
Kleben Sie diesen zu und werfen ihn unfrankiert in den Post-Briefkasten – oder geben Sie ihn direkt im Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe ab.
Bitte beachten: Sie dürfen die rechtzeitige Rücksendung ihrer Briefwahlumschläge nicht verpassen. Nur Wahlbriefe, die bis 18 Uhr am Wahlonntag beim Wahlamt eingehen, kommen auch in die Auszählung.
Wer spät dran ist, kann den Wahlbrief auch noch am Wahltag bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Wahlamtes in der Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe einwerfen oder beim Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe abgeben. Die Wahlhelfenden in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen.