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Wahlen

Am 9. Juni 2024 wählt Karlsruhe bei den Kommunalwahlen die Mitglieder der Ortschaftsräte und des Gemeinderats. Am gleichen Tag findet auch die Europwahl statt. Informieren Sie sich über das Wahlprozedere sowie die Ergebnisse der vergangenen Oberbürgermeister-, Bundestags- und Landtagswahlen.

Blauer Umschlag aus dem Wahlzettel mit "Sie haben 1 Stimme" steht.

Wissenswertes zum Ablauf der Wahl und Briefwahlbeantragung

Umfassende Informationen zu verschiedenen Aspekten der Wahlen in diesem Jahr, darunter Details zur Briefwahl, sowie dem Ablauf im Wahllokal.

 

Wahlberechtigte Personen, die in Karlsruhe mit (Haupt-) Wohnsitz gemeldet sind, erhalten ab Freitag, 3. Mai, eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie diese Benachrichtigung bis 11. Mai nicht erhalten haben, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zum Wahlamt auf.

Die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen werden allen Wahlbe­rechtigten für die Kommunalwahl circa ein bis zwei Wochen vor der Wahl auf dem Postweg übersandt. Die Stimmzettel können zuhause ausgefüllt und dann ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Stimmzettel der Europawahl können aus rechtlichen Gründen erst im Wahllokal ausgegeben werden.

 

 

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

  • Bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis oder Pass sowie gegebenenfalls Ihre vorausgefüllten Stimmzettel mit. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht greifbar ist, genügt auch der Ausweis.
  • Sie legen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vor und erhalten bei entsprechender Wahlberechtigung einen Stimmzettelumschlag für die Gemeinderatswahl und gegebenenfalls einen Stimmzettelumschlag für die Ortschaftsratswahl, auf Wunsch auch die entsprechenden Stimmzettel. Sind Sie auch für die Europawahl wahlberechtigt, erhalten Sie gleichzeitig auch diesen Stimmzettel.
  • Sie gehen in eine Wahlkabine und legen Ihren vorbereiteten Stimmzettel für die Gemeinderatswahl in den Stimmzettelumschlag. Falls Sie einen neuen Stimmzettel ausfüllen müssen, tun Sie dies so wie es unter Wie wird gewählt? beschrieben ist. Für die Europawahl gibt es keinen Umschlag. Der Stimmzettel wird gekennzeichnet und so gefaltet, dass Ihre Stimmabgabe nicht sichtbar ist.

Sie gehen zur Wahlurne, legen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vor und werfen den Stimmzettelumschlag für die Gemeinderatswahl sowie gegebenenfalls den Stimmzettelumschlag für die Ortschaftsratswahl und gegebenenfalls den gefalteten Stimmzettel für die Europawahl in die Wahlurne.

Alle Wahlberechtigten, die in das Karlsruher Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.

Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief frühzeitig versendet werden, sodass er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr beim Wahlamt vorliegt.

Ab Freitag, 3. Mai,  haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen online oder per Post zu beantragen.

Zum Online-Wahleinantrag

Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer, welche Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in Karlsruhe ab 3. Mai 2024 von der Deutschen Post AG verteilt.

Das Antragsformular für Briefwahlunterlagen zum Ausdrucken und Ausfüllen können Sie auch herunterladen: Wahlscheinantrag 88 KB (PDF)

Ab Montag, 13. Mai, besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen beim Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, der Stadt Karlsruhe persönlich zu beantragen.

Ein Briefwahlantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist jedoch gesetzlich ausgeschlossen. Nach der Beantragung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen zugeschickt.

Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme, die Sie auf dem weißen Stimmzettel eintragen. Legen Sie den ausgefüllten weißen Stimmzettel in den entsprechenden weißen Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.

Wählen Sie aus dem gelben Stimmzettelblock der Gemeinderatswahl Ihre Kandidaten aus. Geben Sie Ihre maximal 48 Stimmen ab. Legen Sie den/die ausgefüllten gelben Stimmzettel in den entsprechenden gelben Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.

Wenn Sie zusätzlich für eine Ortschaftsratswahl wahlberechtigt sind dann wählen Sie für die Ortschaftsratswahl aus dem grünen Stimmzettelblock Ihre Kandidatinnen und Kandidaten aus. Sie haben so viele Stimmen wie Ortschaftsräte zu wählen sind. Legen Sie den/die ausgefüllten grünen Stimmzettel in den entsprechenden grünen Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.

Unterschreiben Sie den weißen Wahlschein für die Europawahl und den gelben Wahlschein für die Kommunalwahlen mit Ort und Datum. Stecken Sie die Wahlscheine und die zugeklebten Stimmzettelumschläge in den roten Wahlbriefumschlag.

Kleben Sie diesen zu und werfen ihn unfrankiert in den Post-Briefkasten – oder geben Sie ihn direkt im Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe ab.

Bitte beachten: Sie dürfen die rechtzeitige Rücksendung ihrer Briefwahlumschläge nicht verpassen. Nur Wahlbriefe, die bis 18 Uhr am Wahlonntag beim Wahlamt eingehen, kommen auch in die Auszählung.

Wer spät dran ist, kann den Wahlbrief auch noch am Wahltag bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Wahlamtes in der Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe einwerfen oder beim Briefwahlbüro in der Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe abgeben. Die Wahlhelfenden in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen.

Europawahl 2024

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ein neues Europäisches Parlament. Gewählt wird in allen Staaten der Europäischen Union. Die nächste Europa­wahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU‐Bürgerinnen und ‐Bürger auf europäischer Ebene.

Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der EU‐Mitgliedstaaten haben die Abgeordneten die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen sämtliche Bereiche des Lebens in der Europäischen Union, von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen die Armut bis hin zum Klimawandel und Sicherheit.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stellen wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen in den Mittelpunkt und setzen sich für die Werte der Europäischen Union ein: Die Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit.

Das Parlament genehmigt den EU‐Haushalt und prüft die Verwendung der Mittel. Außerdem wählt es den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen muss.

Weitere Informationen: Europawahl im Blick

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz und

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Hauptwohnsitz haben oder sich sonst hier gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um zu wählen, geht jede Wählerin oder jeder Wähler in eine Wahlkabine. Dort füllt man den Stimmzettel aus und faltet ihn so, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Anschließend legt man die Wahlbenachrichtigung oder den Ausweis vor und wirft den gefalteten Stimmzettel ohne Umschlag in die Wahlurne.

Es ist wichtig, nur eine Stimme zu vergeben, da der Stimmzettel sonst ungültig wird. Das Wahllokal findet man auf der Wahlbenachrichtigung.

Deutsche Staatsangehörige, die

  • ihren Hauptwohnsitz in Karlsruhe haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen,
  • im Ausland (EU oder sonstiges Ausland) leben, können sich bei der Gemeinde im Bundesgebiet auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, in der sie zuletzt ihren Hauptwohnsitz hatten,
  • in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben, können sich gemäß den dort geltenden Vorschriften in das Wählverzeichnis eintragen lassen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Karlsruhe haben und

  • erstmals in Deutschland wählen möchten, müssen hierfür einen Antrag stellen,
  • sich bereits für die letzte Europawahl in ein deutsches Wählerverzeichnis haben eintragen lassen, werden für alle zukünftigen Europawahlen automatisch wieder in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original bis spätestens 19. Mai 2024 an:

Amt für Stadtentwicklung
Wahlamt
Zähringerstraße 61
76133 Karlsruhe

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. 

Antrag für Deutsche im Ausland und weitere Informationen

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original bis spätestens 19. Mai 2024 an:

Amt für Stadtentwicklung
Wahlamt
Zähringerstraße 61
76133 Karlsruhe

Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich. 

Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und weitere Informationen

Deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz, und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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Kommunalwahlen

Die Gemeinderatswahlen in den 1.101 Städten und Gemeinden des Land Baden-Württemberg finden alle fünf Jahre zusammen mit den Ortschaftsratswahlen statt. Die nächsten Kommunalwahlen finden am 9. Juni 2024 statt.

Die 48 Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe.

  • 22 Mitglieder für die Ortschaft Durlach,
  • 18 Mitglieder für die Ortschaft ­Gröt­zin­gen,
  • 14 Mitglieder für die Ortschaft ­Stup­fe­rich,
  • 8 Mitglieder für die Ortschaft ­Ho­hen­wet­ters­bach,
  • 10 Mitglieder für die Ortschaft Wolf­arts­weier,
  • 16 Mitglieder für die Ortschaft Wetters­bach (­Grün­wet­ters­bach und Palmbach) und
  • 20 Mitglieder für die Ortschaft Neureut.

Der Ortschaftsrat wird von den in der Ortschaft wohnenden Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Der Ortschaftsrat berät den Gemeinderat. Bei allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, ist der Ortschaftsrat anzuhören und hat ein Vorschlagsrecht.

Deutsche Staats­an­ge­hö­rige im Sinne von Artikel 116 Grund­ge­setz und Staats­an­ge­hö­rige eines anderen ­Mit­glied­staa­tes der Europäi­schen Union (Unions­bür­gerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ununter­bro­chen in Karlsruhe ihren Haupt­wohn­sitz haben (Ausnahme: Bei einem Wie­der­zu­zug nach Karlsruhe innerhalb von drei Jahren entfäll­t ­diese Frist) oder sich hier gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausge­schlos­sen sind.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben, ansonsten entspricht die Wählbarkeit den allgemeinen Wahlrechtsvoraussetzungen: siehe Wer darf wählen?

Die Stimm­zet­tel für die Gemein­de­rats- und Ortschafts­rats­wah­len wer­den allen Wahlbe­rech­tig­ten ein bis zwei Wochen vor der Wahl auf dem Postweg übersandt. Die Stimm­zet­tel können zuhause ausgefüllt und dann ins Wahl­lo­kal mitge­bracht werden.

Etwa fünf Wochen vor dem Wahltermin besteht die Möglich­keit ­Brief­wahl­un­ter­la­gen beim zentralen Brief­wahl­büro der Stadt­ ­Karls­ruhe zu beantragen.

Wahlberechtigte haben je nach Wahlberechtigung:

  • 48 Stimmen bei der Gemein­de­rat­s­wahl,
  • 22 Stimmen bei der Ortschafts­rats­wahl in Durlach,
  • 18 Stimmen bei der Ortschafs­rats­wahl in Grötzingen,
  • 14 Stimmen bei der Ortschafts­rats­wahl in Stupferich,
  • 8 Stimmen bei der Ortschafts­rats­wahl in Ho­hen­wet­ters­bach,
  • 10 Stimmen bei der Ortschafts­rats­wahl in Wolfarts­weier,
  • 16 Stimmen bei der Ortschafts­rats­wahl in Wetters­bach und
  • 20 Stimmen bei der Ortschafts­rats­wahl in Neureut.

Weitere Informationen zur Stimmabgabe unter:

Was bedeutet Listenwahl?

Was bedeutet kumulieren und panaschieren?

Listenwahl bedeutet, dass Sie einen der Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung (unverändert) abgeben. In diesem Fall erhält jede auf diesem Stimmzettel aufgeführte Person eine Stimme. Gleiches gilt, wenn Sie einen der Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, zum Beispiel mit einem Kreuz neben dem Namen der Partei oder der Wählervereinigung.

Wichtig: Bitte streichen Sie bei der Listenwahl nicht einzelne Bewerberinnen und Bewerber, weil Ihr Stimmzettel dann nicht mehr als unverändert, sondern als verändert gilt. Auf einem veränderten Stimmzettel werden nur die Stimmen für diejenigen Personen als gültig gezählt, für die Sie ausdrücklich gestimmt haben.

Kumulieren

Sie können die Personen, denen Sie Ihre Stimme geben wollen, auf einem oder mehreren Stimmzetteln ausdrücklich als gewählt kennzeichnen. Sie dürfen jeder Person auf den Stimmzetteln bis zu drei Stimmen geben. Das „Anhäufen“ von Stimmen nennt sich „kumulieren“.

  • Sie möchten 1 Stimme vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen ein Kreuz oder die Zahl 1.
  • Sie möchten 2 Stimmen vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 2.
  • Sie möchten 3 Stimmen vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 3.

Panaschieren

Sie können Ihre verfügbaren Stimmen auch auf Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen verteilen. Dieses Vorgehen nennt sich „panaschieren“.

Auch hier können Sie einer Person maximal 3 Stimmen geben. Bitte notieren Sie Ihre Stimmen auf den Stimmzetteln wie oben beschrieben. Legen Sie anschließend die Stimmzettel, auf denen Sie Stimmen vergeben haben, in den dafür vorgesehenen Umschlag.

Sie möchten panaschieren, aber nur einen Stimmzettel abgeben?

Auch das ist für die jeweilige Wahl möglich. Auf jedem Stimmzettel finden Sie freie Zeilen, in die Sie die entsprechenden Namen von Personen anderer Parteien oder Wählervereinigungen eintragen können. Hinter dem Namen tragen Sie dann in das Kästchen die Anzahl Ihrer Stimmen ein.

Bitte beachten: Geben Sie auf Ihren Stimmzetteln insgesamt maximal 48 gültige Stimmen für die Gemeinderatswahl sowie je nach Wahlberechtigung, die für die Ortschaftsratswahl zulässigen Höchstzahl (Wie wird gewählt) ab. Bei Überschreitung der Höchstzahl ist Ihre Stimmabgabe ungültig. Das gilt auch, wenn Sie den oder die verwendeten Stimmzettel ganz durchstreichen, durchreißen oder durchschneiden. Das Heraustrennen einzelner Stimmzettel aus dem Stimmzettelblock an der Perforation ist zulässig.

Deutsche Staats­an­ge­hö­rige und Unions­bür­gerinnen beziehungsweise Unionsbürger, die ihren Haupt­wohn­sitz seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in Karlsruhe haben, werden automa­tisch in das Wäh­ler­ver­zeich­nis einge­tra­gen.

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Karlsruhe hat am Dienstag, 9. April 2024 in öffentlicher Sitzung 15 Bewerberlisten (Wahlvorschläge) für die Gemeinderatswahl zugelassen. Bei den Ortschaftsratswahlen bewerben sich die Kandidatinnen und Kandidaten auf 37 Listen.

Eine Übersicht aller für die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen 2024 zugelassenen Listen sowie 1075 Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie unter Bekanntmachung.

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Bundestagswahl

Bei Bundes­tags­wah­len umfasst das Gebiet der Stadt Karlsruhe den Wahl­kreis 271 Karlsruhe-Stadt und somit einen der 299 Wahlkrei­se ­bun­des­weit. Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 vereinigte die Wahl­kreis­be­wer­berin Zoe Mayer (GRÜNE) die meisten Erst­stim­men auf sich und errang damit das Direkt­man­dat des Karls­ru­her Bundes­tags­wahl­krei­ses.

Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Herbst 2025 statt.

Landtagswahl

Bei Landtags­wah­len umfasst das Karlsruher Stadtgebiet zwei der 70 Wahlkreise im Land: Wahlkreis 27 – Karlsruhe I (Ost) und Wahlkreis 28 – Karlsruhe II (West). In den 17. Landtag von Baden-Württem­berg wurden im Jahr 2021 mit Ute Leidig (GRÜNE, Wahlkreis 27) und Alexander Salomon (GRÜNE, Wahlkreis 28) zwei Abgeord­nete aus Karlsruhe per Direktmandat gewählt.

Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Jahr 2026 statt.

Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters

Alle acht Jahre sind die Bürge­rin­nen und Bürger der Stadt Karlsruhe zur Wahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbür­ger­meis­ter­s aufgerufen.

Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Jahr 2028 statt.

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung

Wahlamt

Zähringerstraße 61

76133 Karlsruhe

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