Oberflächennahe Geothermie im Stadtgebiet Karlsruhe
Erdwärme ist eine erneuerbare Energiequelle. Die oberflächennahe Geothermie stellt eine technische Möglichkeit dar, Erdwärme mittels Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder durch Grundwasserwärmepumpen zu nutzen. Im Stadtgebiet gibt es für Erdwärmesonden zum Schutz des Unteren Grundwasserleiters bereichsweise eine Tiefenbegrenzung. Für Erdwärmsonden im oberen Grundwasserleiter ist in Karlsruhe keine Abdichtung des Ringraums erforderlich.
Im Informationssystem „Oberflächennahe Geothermie" (ISONG) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau können Sie für jedes Grundstück abfragen, welche Bohrtiefe möglich ist, ob das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt oder ob Schwierigkeiten bei den Bohrungen zu erwarten sind.
Einschränkungen in Wasserschutzgebieten
Erdwärmesonden (Sole-Wasser-Wärmepumpen) dürfen in der Zone IIIB nur mit Wasser als Wärmeträgermedium betrieben werden. Grundwasserwärmepumpen (Wasser-Wasser-Wärmepumpen) benötigen zum Schutz des Grundwassers einen Zwischenkreislauf mit reinem Wasser.
In der Zone III A sind Geothermieanlagen in der Regel nicht erlaubt.
In Teilgebieten sind Ausnahmen unter bestimmten Auflagen möglich. Für weitere Auskünfte schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an umwelt-arbeitsschutz(at)karlsruhe.de
Abstand zwischen Erdwärmesonden
Der Abstand zwischen zwei Erdwärmesonden mit einer Tiefe ≥ 100 Meter sollte mindestens 10 Meter betragen.
Auf Grundlage verschiedener fachlicher Leitlinien (unter anderem VDI-Richtlinie 4640, Anforderungskatalog für Erdwärmepumpen der LAWA) ist grundsätzlich ein Abstand der Erdwärmesonden zu privaten oder gewerblich genutzten Nachbargrundstücken von 5 Metern erforderlich.
Bei Sondenlängen ≤ 50 Metern sollte ein Mindestabstand zwischen zwei Erdwärmesonden von 4 bis 5 Metern vorhanden sein. In diesem Fall wäre ein Abstand der Erdwärmesonden zu privaten oder gewerblich genutzten Nachbargrundstücken von 2,5 Metern ausreichend.
Für Sondenlängen zwischen 50 und 100 Metern sind die Mindestabstände entsprechend hochzurechnen.
Zu bestehenden Gebäuden wird aus Standsicherheitsgründen ein Mindestabstand der Erdwärmesonden von 2 Metern empfohlen.
Für die geothermische Nutzung benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Informationen für die Wasserrechtsanträge finden Sie in den folgenden Übersichten.