Teilfinanzierung
Für geplante Projekte sind Eigen- oder Drittmittel einzubringen, eine Vollfinanzierung von Projekten ist nicht möglich. Diese Mittel können auch Beiträge von Teilnehmenden sein.
Einmalige Förderung
Förderungen werden einmalig für konkrete Projekte bewilligt. Fortlaufende und mehrjährige Förderungen sind ausgeschlossen.
Projektbezogene Förderungen
Förderung bezieht sich auf konkrete Projekte. Globalzuschüsse werden grundsätzlich ausgeschlossen.
Förderung von Kooperationsprojekten
Bei Kooperationsprojekten ist eine Förderung mehrerer Kooperationspartner möglich, im Konzept müssen die jeweiligen Aufgaben konkret beschrieben und von einander abgrenzbar sein.
Vorrangige Förderung innovativer Projekte
Vorrangige werden innovative Projekte mit neuartigen Ansätzen und Methoden als Anschubfinanzierung gefördert.
Kein Rechtsanspruch
Diese Fördergrundsätze, die Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan und gewährte Förderungen/Zuschüsse begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Nachrangigkeit der Förderung
Die Förderung ist gegenüber anderen Finanzierungsmitteln der Antragstellenden, die selbst aufzubringen sind und welche die Antragstellenden von anderen Stellen erhalten können, subsidiär. Es ist keine Kofinanzierung mit Mitteln der Schulsozialarbeit möglich.
Förderfähige Kosten
Grundsätzlich sind sämtliche Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Vorhabens entstehen und deren Notwendigkeit zur Umsetzung des Vorhabens nachvollziehbar begründet ist, bis zur bewilligten Höchstgrenze förderfähig. Eine gesonderte Regelung gilt für Raumkosten. Personalkosten können nur für unmittelbar im Projekt eingesetzte Personen gefördert werden. Personalkosten für Koordinierung oder Leitung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderung von Raumkosten
Kurzfristige Raumnutzungsgebühren (zum Beispiel stundenweise Nutzungsgebühren oder einzelne Tagesmieten) sind voll förderfähig. Laufende Mietkosten sind nicht förderfähig. Möglichkeiten für die Nutzung von Schulräumen sind vorher mit der SJB abzusprechen.
Kürzungen bei nicht förderfähigen Kosten
Bei Kosten, die nicht förderfähig sind, beispielsweise weil ihre Notwendigkeit oder Höhe zur Umsetzung des Vorhabens nicht nachvollziehbar begründet werden kann, behält sich die Stadt Karlsruhe das Recht vor, die Förderung entsprechend zu kürzen und/oder zu viel gezahlte Zuschüsse zurückzufordern.
Zweckbindung der Fördermittel
Die bewilligten Fördermittel sind zweckgebunden einzusetzen und dürfen ausschließlich für die im Antrag beschriebenen Maßnahmen verwendet werden. Eine zweckfremde Verwendung kann zu Kürzung oder Rückforderung der gewährten Fördermittel führen.
Religiöse und parteipolitische Neutralität
Die Förderung von Vorhaben, die religiöse oder parteipolitische Zwecke verfolgen, ist ausgeschlossen.