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Ehrenmedaille für Sontraud Speidel und Wolfgang Rihm

Abbildung der Ehrenmedaille der Stadt Karlsruhe © Stadt Karlsruhe, HA

Professorin Sontraud Speidel sowie Professor Wolfgang Rihm von der Hochschule für Musik Karlsruhe wird jeweils die Ehrenmedaille der Stadt Karlsruhe verliehen. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sprach den beiden Preisträgern hierzu im Namen der Stadt Karlsruhe und ihres Gemeinderats wie auch persönlich herzliche Glückwünsche aus.

Mit der Auszeichnung würden Sontraud Speidels „herausragende Verdienste als international gefeierte und in Fachkreisen hoch geschätzte Pianistin“ besonders gewürdigt, so der Oberbürgermeister in seinem Schreiben. Sie widme sich mit „Herz und Leidenschaft der Ausbildung und Förderung gerade des jungen pianistischen Nachwuchses.“ Im Rahmen ihres Hochschulauftrags und ihrer umfangreichen internationalen Verpflichtungen bei Kursen und Wettbewerben sowie im ehrenamtlichen Bereich sei Speidel eine Ausnahmekünstlerin und Pädagogin mit weltweit anerkanntem Ruf, „die der Stadt Karlsruhe alle Ehre macht.“

Thema der Woche: OB Mentrup über die Auszeichnung von Sontraud Speidel und Wolfgang Rihm

Abbildung der Ehrenmedaille der Stadt Karlsruhe
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Seine Musik erklinge weltweit und sein Name genieße international einen herausragenden Ruf, schreibt Mentrup an Wolfgang Rihm. Bei aller Verbundenheit zu seiner Heimatstadt trage er auch den Namen Karlsruhes als Botschafter der Kultur in die Welt hinaus. Seine bedeutende Rolle in der Ausbildung und Förderung junger Talente wie auch die Bedeutung seines Einflusses auf viele Generationen von Komponistinnen und Komponisten würden mit dieser Auszeichnung herausragend gewürdigt, so Mentrup abschließend in seinem Schreiben.

Die Ehrenmedaille der Stadt Karlsruhe ist eine Auszeichnung der Stadt Karlsruhe. Sie wird als Dank und Anerkennung an Persönlichkeiten verliehen, die sich um die Stadt Karlsruhe und ihre Bürgerschaft besonders verdient gemacht haben. Über die Verleihung der Ehrenmedaille hatte der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung am 19. März 2024 entschieden

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